Darf mein Vermieter Internetverbindungen überwachen?
Hallo zusammen
Bei uns im Haus (Altbau) gibt es einen zentralen Internetanschluss (oder auch Hausanschluss genannt) über den alle Wohnungen plus das Büro des Vermieters mit dem Internet Verbunden sind.
Ich würde gern wissen ob er im einzelnen sehen kann bzw. ob er rechtlich dazu befugt ist zu überprüfen wer welche Seiten besucht, was gepostet, gemailt, gestreamt, bestellt oder sonstwas wird. Also ich weiß nicht ob er es macht, will ihn auch nicht verdächtigen weil er ein ganz netter ist, will nur wissen ob er es per Gesetz dürfte.
Im Nutzungsvertrag steht unterm Punkt Datenschutz genau folgendes:
"Der Vermieter ist befugt und auch technisch in der Lage, den Netzwerkverkehr im Haus und zum Netz zu kontrollieren. Dies geschieht nur in Ausnahmefällen aus administrativen Gründen (z.B. unzulässige Nutzung) Der Vermieter ist berechtigt, Protokolldateien zu führen, in denen Zugangsdaten der Nutzer wie Zeiten, IP-Adresse, MAC-Adresse und Zugangspunkt gespeichert werden. Der Mieter ist damit einverstanden, dass diese Daten zur Prüfung von missbräuchlichen Nutzungen an hierfür beauftragte Personen weitergeleitet werden."
So, also Frage steht oben, wär schön wenn sich jemand da auskennt...
10 Antworten
Der Vermieter ist der Inhaber des Internetanschlußes; damit hat er auch die entsprechenden Sorgfaltspflichten bzw. er haftet auch für alles was unter seinem Anschluß "angestellt" wird.
Über die üblich notwendigen Datenspeicherungen/Kontrollen bist Du zumindest ja vorab informiert worden und hast das auch durch Unterschrift akzeptiert - daher könnte das so in Ordnung sein.
Dennoch sollte man die Zulässigkeit überprüfen lassen; der Vermieter hat nämlich hier enorm hohe Anforderungen zu erfüllen um solche Kontrollmaßnahmen durchzuführen und um den Schutz der Privatsphäre des Mieters zu gewährleisten.
Die Rechtslage ist hier außerordentlich schwierig - am besten Du wendest Dich an die zuständige Behörde des Datenschutzbeauftragten in Deinem Bundesland.
Auf jeden Fall raten Juristen Vermietern dringend davon ab, gemeinsam mit Mietern einen Internetzugang zu verwenden.
Das Problem des Anschlussinhabers ist die Störerhaftung. Mit anderen Worten: Er haftet verschuldensunabhängig, wenn über seinen Anschluss irgendwelche Rechtsverletzungen begangen werden.
Nachdem der Vermieter offensichtlich nicht bereit ist, solche Schadenersatzforderungen aus seiner Tasche zu bezahlen, protokolliert er die Nutzung seines Netzes mit.
Du wurdest über diese Überwachung angemessen unterrichtet, somit ist das (zumindest in dem oben genannten Umfang) nicht zu beanstanden.
Nach meiner Meinung führt das viel zu weit.
Deine Meinung wird im Zweifelsfall ein Gericht nur leider nicht interessieren. Lies mal die BGH-Entscheidung vom 12. Mai 2010, AZ: 1 ZR 121/08.
Warum hast Du dem zugestimmt? Ein eigener Anschluß wäre von Vorteil aber, der kostet Geld.
So wie es im Mietvertrag drin steht würde ich mal denken dass neben dem britischen und dem amerikanischen und anderen Geheimdiensten auch Dein Vermieter Dein Internet kontroliert...
Der Anschlußinhaber hier VM wird nur jeweils die zuteilte IP jeden Rechner im Netzt hat speichern in der Form eines Ausdruckes. Der einzelne User kann und sollte sich sogar mit entsprechender Software gegen Angriffe schützen. Hier gibt es gute allen bekannte preisgünstige Software. Angreifer werden sofort geblockt. Auch der Vermieter :-)
Er sieht bei seinem Rechner nur wann jemand online ist.
Denke auch dass es so ist wie du sagst, danke
Nach meiner Meinung führt das viel zu weit. Der VM ist doch kein Provider, der müsste das.