Internetleitung Problem mit Vermieter?
Ich bin Telekom Kunde und habe da einen Festnetz Vertrag. Die Endleitung in meinem Haus ist kaputt und ich kann Internet so nicht nutzen. In meiner Wohnung gibt es einen Internetanschluss über Kabel von der Vodafone, den kann man mit Telekom nicht nutzen. Hab das dem Vermieter gemeldet und er sagt er wird die Telekom Leitung nicht reparieren lassen, da es einen Kabelanschluss der Vodafone gibt.
Kann ich da jetzt irgendwas gegen machen?
Soweit ich weiß ist der Vermieter verpflichtet mir Internetzugang zu geben jedoch bringt mir der momentane Anschluss nichts. Er lässt auch nicht mit sich reden .
8 Antworten
War die Leitung der Telekom schon zum Zeitpunkt des Einzugs kaputt?
Warum machst Du dann einen Telekom-Vertrag?
Funktionierte die Leitung zum Zeitpunkt Deines Vertragsabschlusses, ist der Vermieter auf jeden Fall in der Pflicht, die Leitung reparieren zu lassen.
In diesem Fall würde ich dem Vermieter ankündigen, dass Du ersatzweise Internet über Mobilfunk (prepaid) anschaffen wirst und einen Vertrag mit Vodafone für die Nutzung des Kabel-Internets abschließen wirst.
Er kläre dem Vermieter, dass er nach Ablauf einer Frist von 14 Tagen, die Du ihm zur Reparatur gibst, alle Dir entstehenden Mehrkosten zu tragen hat.
Deine Mehrkosten wären das mobile Internet, bzw. die Prepaid-Karte dafür und die Gebühren der nicht nutzbaren DSL-Leitung der Telekom bis zum Vertragsende. Rechne das mal zusammen, damit er eine Vorstellung über den Betrag erhält, der dann als Schadensersatz im Raum steht.
Dann kommt nur das in Frage, was ich oben geschrieben habe:
Funktionierte die Leitung zum Zeitpunkt Deines Vertragsabschlusses, ist der Vermieter auf jeden Fall in der Pflicht, die Leitung reparieren zu lassen.
Eine funktionierende Telekom-Leitung gehört zur Eigenschaft der Mietsache in Deinem Fall. Angenommen: Wohnungstür lässt sich ab 4 Wochen nach Einzug nicht mehr schließen. Hier kann der Vermieter auch nicht sagen, dann stelle einen Stuhl davor. Nein, er muss reparieren (lassen).
Also, was ich geschrieben habe, nämlich den Vermieter auf seine Pflicht aufmerksam zu machen und ihm alle Mehrkosten anzulasten, die entstehen, wenn er nicht innerhalb angemessener Frist die Leitung in Stand setzen lässt.
Gehe ggf. zu einem Rechtsanwalt, der mit einem entsprechenden Schreiben Nachdruck geben kann.
Danke für deine Antwort. Das habe ich alles bereits versucht. Die einzige Antwort die von ihm kommt, ist das ich meinen Vertrag zu Vodafone wechseln soll und er die Leitung nicht reparieren lässt, weil es bereits schon einen Kabelanschluss gibt
Sagt wer? Der Vermieter oder Dein Rechtsanwalt?
Dass Du Dich mit Vermieters Antwort nicht zufrieden gibst, erkenne ich doch daran, dass Du hier fragst.
Die Antwort des Vermieters ist seine einfache, pragmatische Lösung eines Problems, das für Dich aber zunächst einmal ungleich größer ist und richtig ins Geld geht. Das musst Du ihm klar machen und es nichts bewirkt, wenn Du es ihm erzählst, dann brauchst Du jemand, der ihm richtig auf den Zahn fühlt und das kann dann nur ein Rechtsanwalt sein, der ihn anschreibt und ihn auf die teuren Konsequenzen aufmerksam macht, die es haben wird, wenn er nicht in die Spur kommt.
Zu Deinen Mehrkosten, für die er aufkommen müsste, kommen dann nämlich auch noch die Anwaltskosten. Selbst, wenn er eine Rechtsschutzversicherung hat, wird ihm diese nicht viel nutzen, wenn ihm sein Anwalt klar macht, dass er im Unrecht ist und handeln muss.
Falls Du Dich nicht überwinden kannst, einen Anwalt einzuschalten, dann mach, wie Dir Dein Vermieter empfiehlt.
Nein mit Überwindung hat das ganze nichts zutun, sogar im Gegenteil ich würde nur zu liebend gerne sehen wie er Geld ausgeben muss um das zu klären.
Ich bin nur selber Student und habe versuchen wollen das so weit es geht ohne extra kosten klären zu wollen
Telefonleitung Mietwohnung - wer beauftragt, zahlt Reparatur?
Die Telefonleitung vom Hausanschluss bis in die Mietwohnung muss der Vermieter instandhalten, bzw. bei auftretendem Defekt auf seine Kosten instandsetzen.
Meist ist im Mietvertrag der in der Wohnung vorhandene Telefonanschluss gar nicht erwähnt.
- Aber wenn die Wohnung bei Anmietung mit einer sichtbaren Telefondose ausgestattet ist, dann gilt diese Ausstattung als mitvermietet, wenn im Mietvertrag nicht ausdrücklich in einer Individualvereinbarung das Gegenteil vereinbart ist.
Mein Rat:
Registriere dich beim Mietrecht Forum, und stelle diese Frage dort mit so vielen Details wie möglich noch einmal, auch wenn keine Rechtsberatung gegeben werden kann, so könnte es bestimmt Nutzer geben, die vielleicht schon mal Hilfe vom Mieterbund, oder einem Mieterverein erhalten haben.
aber in dem Fall sagt der Vermieter einfach "interessiert mich nicht, es gibt ja einen Cable-Anschluß noch, den der Mieter nutzen kann"
ist in dem Fall echt ne Katastrophe...
ABER DAS hat man dauernd, daß sich Vermieter hier raus reden und die Internetanbieter stellen sich dann halt auch quer, weil sie sagen "liegt nicht an uns"
Ich kann dir nur einen "möglichen" Weg zeigen, anhand der bei dir Zuhause aktuell vorliegenden Situation, mehr Informationen über deine Rechte als Mieter zu erhalten, aber eigene praktische Erfahrungen habe ich nicht.
Entweder "muss" der Vermieter die noch vorhandene, aber beschädigte Festnetzleitung im Haus reparieren lassen, oder er muss es nicht.
Ja danke ich bin mit sicher der Vermieter weiß das alles, redet sich da die ganze Zeit nur raus. Das was am meisten nervt ist das ich Student bin und wegen dem online Unterricht drauf angewiesen bin, aber das interessiert den Vermieter nicht. Kann ich mit dem Anliegen eigentlich zur polizei?
Hier noch ein Urteil zu diesem Thema
Mögliche Ausgangssituation
Bei Anmietung einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus verfügt diese über einen Telefonanschluss. Die Telefonleitung verläuft im Regelfall vom Hausanschluss zur Wohnung, häufig durch Kellerräume oder das Treppenhaus. Im Laufe des Mietverhältnisses tritt am Telefonanschluss ein Defekt auf, so dass der Mieter nicht mehr telefonieren kann. Auch ist die Nutzung des Internets über die Telefonleitung unter Umständen nicht mehr möglich. Der Telekommunikationsanbieter stellt fest, dass der Defekt nicht an der Zuleitung zum Gebäude, sondern im Gebäude nach dem Hausanschluss zu verorten sei. Dies meldete der Mieter dem Vermieter und forderte die Instandsetzung der Telefonleitung zwischen Hausanschluss und Wohnung.
Wer ist für die Instandsetzung des Telefonanschlusses verantwortlich?
Zu diesem häufigen Streitthema erging am 5. Dezember 2018 ein Urteil des BGH (BGH, Urteil vom 05.12.2018, VIII 17/18), welches die Verpflichtung des Eigentümers bzw. Vermieters, die Telefonleitung funktionsfähig zu machen und funktionsfähig zu halten, begründet.
Danke für die Antwort. Jedoch besteht ja sag ich mal ein Kabelanschluss eines anderen Anbieters. Der Vermieter sagt, da es einen Kabelanschluss für das Internet gibt, ist seine Arbeit damit getan.
Jedoch besteht ja sag ich mal ein Kabelanschluss eines anderen Anbieters. Ist das in dem Fall dann egal?
Das ist die "rechtliche" Geschichte / Frage, und könnte möglicherweise in Richtung "Vertrag ist Vertrag" gehen, (meine eigene Vermutung) denn hat der Vermieter schon bei deinem Einzug mündlich, darauf verwiesen, oder/oder im Mietvertrag vermerkt, dass der normale Telefonanschluss, trotz noch vorhandener Telefonsteckdose(n) in der Wohnung "nicht" genutzt werden kann, hast du diesen Umstand möglicherweise "akzeptiert", und ich befürchte, dass du dann selbst dafür verantwortlich bist, eine Alternative Lösung zu finden.
Deshalb habe ich dir auch den Link zum Mietrecht Forum gepostet, und glaube, dass du dort eine genauere, Antwort erhalten könntest, die auf praktische Erfahrungen der Nutzer basiert.
Nein er hat das nicht angemerkt und kaputt was dir von Anfang an auch nicht. Die ist im laufen der Zeit ca. 1 Monat nach Einzug kaputt gegangen
Dann muss der Vermieter dafür Sorge tragen, dass du den normalen Festnetzanschluss in deiner Wohnung wieder nutzen kannst, und die Telefonleitungen im Haus, bis zu deiner Wohnung wieder reparieren lassen, da ein funktionierender Telefonanschluss, Teil der Mietsache / des Mietvertrags war, (und immer noch ist) als du eingezogen bist. (schreibe / vermute ich).
Doch um es genau zu wissen, und entsprechende Maßnahmen einleiten zu lassen, brauchst du möglicherweise "rechtlichen Beistand".
Entweder um zu versuchen mittels Sonder Kündigungsgrund, aus dem Telekom Vertrag herauszukommen, oder um dein Recht als Mieter, und einen funktionierende Telefonleitung zu bekommen.
Doch diese Entscheidung(en) musst du selbst treffen.
Telekm Anschluß beantragen.
Dann bei Freischaltung monieren,daß da was nicht funktioniert.
Dann wird die Telekom wohl ein neues Kabel ziehn, fertig.
Sehr da auch nicht, was der Vermieter da mit zu tun haben sollte.
ALSO generell ist die T-Com für die Leitung bis zur ersten TAE in der Wohnung zuständig.
kann aber sein, daß der Vermieter damals nen Elektriker damit beauftrage und dann kann sich die T-Com da rausziehen.
Kündige einfach den DSL bei der T-Com, wenn die sagen sie machen da nichts der Vermieter sei für zuständig und der will auch nicht und order Dir einfach nen vodafone Cable
ALSO generell ist die T-Com für die Leitung bis zur ersten TAE in der Wohnung zuständig.
Das ist falsch, denn der Telefonleitungsanbieter ist bis HÜP (Hausübergabepunkt) zuständig. Das ist der Kasten, in dem das kabel von der letzten Verteilerstation endet!
Alle Leitungen danach sind Sache des Hauseigentümers.
Es liegt einfach daran das ein Kabel defekt ist und das ausgetauscht werden muss. Der Vermieter macht das auf keinen Fall. Telekom sagt das die es nicht kündigen weil das kein triftiger Grund und der Vermieter das problemlos beseitigen könnte
Dann mußt Du schauen, daß Du da irgendwie zu nem konsens kommst...
Zur Not mal den Mieterschutzbund kontaktieren
Das ist allein dein Problem. Der Vermieter / Hausbesitzer muss sich nicht darum kümmern.
Ja das ist mir und dem Vermieter bewusst. Macht er aber nicht. Über 1 Woche sage ich ihm das. Kann ich einfach zur Polizei?
Nochmal: kläre das selber..
Was das denn für eine Antwort? Ich bin dabei es selber zu klären und frage hier nach wegen die mich dabei unterstützen? Wenn du keine Antwort drauf hast dann nochmal: Antworte nicht
Die Polizei wird Dich wegschicken, weil keine Straftat erkennbar ist - nicht einmal im Ansatz.
Die Endleitung im Keller ist nach 1 Monat Einzug kaputt gegangen. Der Vermieter hat klar und deutlich gesagt das er die er die Leitung nicht reparieren lassen wird und ich den Kabelanschluss nutzen soll, welcher mit aber nichts bringt da Telekom kein Kabel anbietet. Aufgrund des Szenarios gibt es auch keine Sonderkündigung bei Telekom weil das Problem ganz einfach behoben werden könnte