Unterhalt einklagen mit Mutter die ALG II bezieht?
Hallo,
ich bin jetzt 19 Jahre alt und meine Eltern sind seit 2007 geschieden. Da ich bis 2012 bei meiner Mutter wohnte, und mein Vater (mir und meinen Geschwistern Unterhalt gezahlt hat) stellte ich mir diese Frage auch nie, ob ich welchen erhalte. Bzw. meine Mutter für mich.
Nun der Knackpunkt. Ich wohne jetzt seit 2012 bei meinem Vater, welcher Kindergeld für mich bekommt. Meine Frage obliegt mehr der, dass meine Mutter auch Unterhalt zahlen müsste. Da meine Mutter aber seit hunderten Jahren Arbeitslosengeld 2 bezieht stell ich mir die Frage, ob sie mir trotz des ALG 2 Unterhalt zahlen muss.
Da mein Vater knapp 1,200 € Netto verdient weiß ich nicht, in wie fern sich das damit rechnen lässt...
Könnt Ihr mir irgendwie helfen oder habt Ihr vielleicht schon einmal dazu was gehört/gelesen/gescrieben? Mein bester Freund Google konnte mir das nicht so klar beantworten udn daher wende ich mir an euch !
Bitte um Rückmeldung.
Grüße Spongie :D
8 Antworten
Nein, Du hast keinen Unterhaltsanspruch gegen Deine Mutter, da diese selbst Unterhalt zum Leben bezieht, es sei denn, dass Du ihr nachweisen könntest, dass sie durch Nebentätigkeiten mehr Geld verdient als den auszumachen Freibetrag .Sie hätte dann Sozialbetrug begangen und somit keinen Anspruch mehr auf Unterhalt zum Leben über Hatz 4. Dies dürfte jedoch kaum der Fall sein. Dein Vater ist Dir gegenüber nur dann zum Unterhalt verpflichtet, wenn Du im ersten Ausbildungszug eine eigene Wohnung hättest und für Deinen weiteren Lebenunterhalt sorgen müsstest und wenn dar Lohn aus Deiner Lehre die Finanzierung, im preiswertesten Verfahren, Deines Lebensunterhaltes nicht gewährleistet wäre. Du hast allerdings die Möglichkeit Hartz 4 zu beantragen, wenn das Geld Deines Vaters, abzüglich der Unterhaltsleistungen für weitere Kinder, plus dem Kindergeld in keiner Weise ausreichen würde, den Lebensunterhalt für die Familie (in diesem Fall Vater und Sohn) in keiner Weise bestreiten zu können. Auch Dein Vater hätte unter bestimmten Voraussetzungen dann Anspruch auf ergänzende Leistungen über Hatz 4. Dies sollte dieser beim Jobcenter nachfragen.
Liebe Grüße
Liebe Grüße
Also ich weiß, dass es andersherum definitiv vom Jobcenter übernommen wird:
Wenn der Elternteil, bei dem man lebt ALG2 bekommt und der andere keinen Unterhalt zahlt, übernimmt das Jobcenter den Mindestunterhalt, was im Grunde nur bedeutet, dass einem nichts abgezogen wird und man die volle Summe Grundsicherung erhält.
Ob du da andersrum Ansprüche ans Jobcenter stellen kannst, bezweifle ich mal. Unterhaltsverpflichtet bleibt man natürlich trotzdem, auch wenn man der Pflicht finanziell nicht nachkommen kann.
Ihr habt jederzeit die Möglichkeit, euch kostenlos vom Jugendamt beraten zu lassen, die können da ganz konkret sicher weiterhelfen (ein Anruf reicht da vielleicht sogar).
Die "Düsseldorfer Tabelle" kannst du googeln. Darin ist zu erkennen, dass der Freibetrag ("Selbstbehalt") für Einkommen bei deiner Mutter erheblich höher ist als das Einkommen deiner Mutter. Also schuldet sie dir auch keinen Unterhalt, da sie ein Mangelfall ist.
Du kannst aber selbst Arbeitslosengeld 2 beantragen, wenn du zu wenig zum Leben hast.
Gruß aus Berlin, Gerd
Du bist volljährig - und somit in erster Linie selbst für Deinen Unterhalt verantwortlich.
Deine Eltern müssen Dir nur noch Unterhalt leisten wenn Du selbst ihnen einen Unterhaltsanspruch nachweisen kannst (Schüler oder Azubi/Student) und sie dann auch entsprechend "lesitungsfähig" wären.
Sie haben Dir gegenüber nun einen erhöhten "Selbstbehalt" (je 1200 Euro) und für sie besteht auch keine "Erwerbsobliegenheit" bezüglich Deines Unterhaltes mehr.
Beide Eltern sind Dir gegenüber also nicht "leistungsfähig". Dein Vater leistet Dir aber dennoch Unterhalt, indem er Dich noch bei sich wohnen lässt. Um diese Kosten wenigstens teilweise zu decken (Nahrung, Mietanteil, Strom etc.....) erhält er das Kindergeld.
Die Klage würde zwar über das Jugendamt für dich kostenlos laufen, hat aber von vorne herein keine Chance.
Woher soll den ein AlG2- Leistungsempfänger Unterhaltsleistungen bestreiten können?
Eine Klage wäre also sinnlos und würde wahrscheinlich auch gar nicht entgegen genommen