Prozesskostenhilfe mit Minijob als Student?
Guten Tag liebe Community,
mein Vater weigert sich konsequent dagegen, mir statt 285€, 300€ zu zahlen. Mein Anwalt hat mir nun empfolen das Ganze vor Gericht zu tragen, auch davor hat mein Vater nicht zurück geschreckt. Nun ist es aber so, dass ich neben meinem Studium auch am Wochenende noch eine Minijob auf 450€ Basis ausübe, bei dem monatlich zwischen 150 und 200€ zusammenkommen. Meinen Anwalt habe ich diesbezüglich angelogen, weil er diese Information an meinen Vater weitergegeben hätte und dieser damit den Unterhalt mir gegenüber stark gesenkt hätte (Da ein Eigenverdienst des Unterhaltsempängers ja von der Endsumme abgezogen wird). Kann ich mit meinem Einkommen + dem derzeitigen Unterhalt(~380€) eine Prozesskostenhilfe beantragen?
4 Antworten
Beantragen kannst du alles... - also auch Verfahrenskostenhilfe - und wenn nur das Einkommen allein für die Bewilligung relevant wäre, würdest du sie vermutlich auch erhalten.
Für die Bewilligung ist aber auch die "Erfolgsaussicht" des Verfahrens entscheidend.
- Auf deinen "unterhaltsrechtlichen Bedarf" wird auch dein eigenes Einkommen teilweise angerechnet, so dass sich dadurch der Anspruch an den Vater verringert.
- Zum Jahresanfang sind die "Bedarfssätze" allerdings gestiegen.
- Du solltest ermitteln, ob du dadurch ggf. einen höheren Anspruch an den Vater hättest, aber dein Einkommen nicht verschweigen - das könnte sehr böse "nach hinten losgehen"...
Sollte dir die Verfahrenskostenhilfe gewährt werden, würde sie aber für den Fall, dass du doch "verlieren" solltest, nicht die Anwaltskosten des Vaters tragen - diese gingen dann zu deinen Lasten...
Du nimmst einen Anwalt um deinen Vater wegen FÜNFZEHN Euro zu verklagen? Obwohl du deinen Nebenverdienst hast und vermutlich gut ohne die 15 € zurecht kämest?
Und dann belügst du auch noch deinen Anwalt?
Vor Gericht klappt das nicht, da musst du alles offenlegen und wenn ich dein Vater wäre, dann hätte das Konsequenzen!
und dein Job denn du nicht angibts. Hast du doch oben geschrieben.
die 15€ kann ich gut gebrauchen. die 380€ sind alle einkünfte die ich habe.
Du musst beim Antrag auf Prozesskostenhilfe und vor Gericht Dein gesammtes Einkommen angeben,da würde raus kommen wenn Du lügst und die ganze Sache für Dich richtig nach hinten los gehen.
Das würde ich sein lassen. Vor Gericht musst du alle Einkünfte offen legen. Und dann hast du die A-Karte. Verzichte auf die 15 Euro. Die machen den Bock doch auch nicht fett. Sei froh, dass dein Vater überhaupt regelmäßig zahlt. Meine Eltern zahlen mir keinen Cent. Ich muss mit 600 Euro den ganzen Monat incl. Miete über die Runden kommen und das schon seit 8 Semestern.