Prozesskostenhilfe mit Minijob als Student?

4 Antworten

Beantragen kannst du alles... - also auch Verfahrenskostenhilfe - und wenn nur das Einkommen allein für die Bewilligung relevant wäre, würdest du sie vermutlich auch erhalten. 

Für die Bewilligung ist aber auch die "Erfolgsaussicht" des Verfahrens entscheidend. 

  • Auf deinen "unterhaltsrechtlichen Bedarf" wird auch dein eigenes Einkommen teilweise angerechnet, so dass sich dadurch der Anspruch an den Vater verringert.
  • Zum Jahresanfang sind die "Bedarfssätze" allerdings gestiegen.
  • Du solltest ermitteln, ob du dadurch ggf. einen höheren Anspruch an den Vater hättest, aber dein Einkommen nicht verschweigen - das könnte sehr böse "nach hinten losgehen"...

Sollte dir die Verfahrenskostenhilfe gewährt werden, würde sie aber für den Fall, dass du doch "verlieren" solltest, nicht die Anwaltskosten des Vaters tragen - diese gingen dann zu deinen Lasten...

Du nimmst einen Anwalt um deinen Vater wegen FÜNFZEHN Euro zu verklagen? Obwohl du deinen Nebenverdienst hast und vermutlich gut ohne die 15 € zurecht kämest?

Und dann belügst du auch noch deinen Anwalt? 

Vor Gericht klappt das nicht, da musst du alles offenlegen und wenn ich dein Vater wäre, dann hätte das Konsequenzen!

claudialeitert  13.01.2016, 12:34

und dein Job denn du nicht angibts. Hast du doch oben geschrieben.

blackwolf90 
Beitragsersteller
 12.01.2016, 20:18

die 15€ kann ich gut gebrauchen. die 380€ sind alle einkünfte die ich habe.

Du musst beim Antrag auf Prozesskostenhilfe und vor Gericht Dein gesammtes Einkommen angeben,da würde raus kommen wenn Du lügst und die ganze Sache für Dich richtig nach hinten los gehen.

Das würde ich sein lassen. Vor Gericht musst du alle Einkünfte offen legen. Und dann hast du die A-Karte. Verzichte auf die 15 Euro. Die machen den Bock doch auch nicht fett. Sei froh, dass dein Vater überhaupt regelmäßig zahlt. Meine Eltern zahlen mir keinen Cent. Ich muss mit 600 Euro den ganzen Monat incl. Miete über die Runden kommen und das schon seit 8 Semestern.