Minijob, minderjährig und Unterhalt?
Hey..
hab so die Überlegung, mich für einen Minijob neben der Schule zu bewerben. Ich (15, 10 Klasse bzw. EF) oder eher meine Mutter bekommt von meinem „Vater“ Unterhalt für mich, sie selbst verdient aber echt nicht viel. Deswegen würde ich mir gerne einen Minijob suchen, mit dem ich selber Geld verdienen kann, um nicht Kleidung etc. von dem Geld meiner Mutter kaufen zu müssen (=Entlastung für sie).
Meine Frage ist jetzt: wird dann der Unterhalt gekürzt? Sie meinte das so, weshalb ich bis gerade eben gedacht hatte, dass ich keinen Minijob machen dürfte. Ist es nicht so geregelt, dass wenn die Mutter (bzw. das alleinerziehende Elternteil) nicht viel verdient, der Unterhalt bleibt und nicht gekürzt wird?
2 Antworten
Als Schüler musst du keinen Minijob machen und könntest den auch jederzeit wieder kündigen. Daher wird in der Regel der Verdienst nicht angerechnet, solange es sich lediglich um eine Aufstockung des Taschengeldes handelt.
Aber: wenn dein Vater den Unterhalt mal gerade so eben zusammen kratzen kann, dann kann es durchaus sein, dass eine Anrechnung erfolgt, wenn du den Minijob voll ausnutzt. Bedeutet: eine Anrechnung könnte insofern erfolgen, dass wenn du mehr als 40 Euro verdienst mit dem Job, die Hälfte des darüber hinaus gehenden Einkommens dir anrechnen lassen müsstest.
Es ist und bleibt aber immer eine Einzelfallentscheidung.
Rede am Besten mit dem Vater wie er die Sache sieht und einigt euch. Vielleicht lässt er dir auch die ganze Summe problemlos.
Also wird der Unterhalt nicht gekürzt?
Das entscheidet ein Gericht wenn ihr euch nicht einigen könnt. Aber du musst es ihm nicht sagen. Aber dann besteht halt auch die Gefahr, dass er es irgendwie anderweitig raus bekommt, was letztendlich im schlechtesten Fall zur teilweisen Versagung der Ansprüche führen könnte...
Und warum dein Vater nun nicht zahlen wollte kann hier nicht beurteilt werden. Genauso wenig, warum du keinen Kontakt möchtest. Aber am Ende spielt das dabei auch keine Rolle.
Ich möchte nicht, dass er weiß, dass ich einen Job annehmen will. Aber das ist anscheinend unausweichlich. Heißt: ich kann keinen annehmen, wenn er den Barunterhalt kürzt. Warum ist das denn so geregelt?? Die, die sowas festlegen, haben das Ganze nicht genügend durchdacht und waren selbst sowieso nie in dieser Situation. Damit nimmt man einem auch ein wenig die Freiheit, selbstständiger zu werden. Was ein Müll.
Du musst es mal so sehen: Unterhalt ist dafür da das Leben zu bestreiten, wenn man selbst noch nicht dazu in der Lage ist. Aber mit einem Minijob wärst du ja teilweise dazu in der Lage. Ich kann nicht beurteilen ob es bei dir zu einer Kürzung kommen würde oder nicht. Es ist und bleibt eine Einzelentscheidung.
Und wenn du keinen Kontakt möchtest, dann wird dein Vater auch nicht erfreut sein mehr als nötig zu geben. Es sollte doch ein Geben und Nehmen sein, oder nicht? Wie gesagt: ich kann nicht beurteilen warum die Fronten bei euch so verhärtet sind. Und ebenso wenig wie es ein Gericht beurteilen würde... Aber vielleicht kannst du ja mal einfach über deinen Schatten springen und aus dem Grund Kontakt aufnehmen?! Vielleicht freut er sich?! Zumindest hättest du dann absolute Klarheit.
Das Stück Freiheit bedeutet eben auch mal Gespräche zu führen und dem Anderen entgegen zu kommen. Vielleicht schafft ihr es sogar euch ein wenig anzunähern und die Vergangenheit zu bewältigen... Und ab 18 musst du dich eh um deinen Unterhalt selbst kümmern, da dann auch deine Mutter unterhaltsverpflichtet ist.
Wenn ich dir die Gründe sagen würde, warum ich keinen Kontakt mit ihm habe, dann würdest du dir auch denken, was für ein Mensch das ist. Also nein. Das ist keine kleine Sache wie ein Streit oder so, ich habe nur begriffen, was für Fehler er mein ganzes Leben lang getan hat und welche ich für normal gehalten hatte. Kontaktabbruch ist hier Selbstschutz.
Wenn ich 18 bin werde ich aus Geldgründen vermutlich erstmal nicht ausziehen oder ausziehen und dann selbst versuchen, das Geld zusammenzukratzen. Wenn ich hier wohnen bleibe, bekomme ich weiterhin Unterhalt (wenn er es zahlt, weil er es eigentlich müsste), hab eine 18 jährige Schwester, daher das Wissen.
Weil ich ja minderjährig bin, so hat man mir schon gesagt, dürfte ich eigentlich das gesamte Geld behalten, weil meine Familie ja nicht so viel Geld hat (dazu zählt NICHT der „Vater“) und weil der Job ja auch nicht notwendig ist. So hatte ich das auch im Internet gelesen, das war aber schon mindestens 3 Jahre her.
Vielleicht machen wir uns Beide auch zu viele Gedanken! Mache den Job. Wie sollte er es erfahren, wenn keinerlei Kontakt besteht. Und man kann schwerlich erwarten, dass du die Gesetze in und auswendig kennst. Und wenn er daraufhin eine Anrechnung anstrebt, dann kündigst du halt wieder... Wie ein Richter hier tatsächlich entscheiden würde ist eben auch fraglich. Denn als Schüler bist du ja nicht verpflichtet zu arbeiten.
Okay, danke. Auch für die Ermutigung :)
Siehe zunächst die Antwort und Kommentar von @ Kessie1
Dein Vater müsste das ganze schon übers Familiengericht klären lassen und die würden dann am Ende entscheiden ob und wenn ja was mindernd auf den Barunterhalt vom Vater angerechnet werden dürfte.
Du musst ja keinem Job nachgehen, deshalb bleibt ein Nebeneinkommen im üblichen Rahmen auch ohne Auswirkung auf den Unterhaltsanspruch.
Es sollten dann von angenommen max. 450 € Brutto = Netto erst einmal um die 50 € - 60 € als Freibetrag bleiben, also mal angenommen 50 € und von den übersteigenden 400 € stünden dir weitere 50 % = 200 € Freibetrag zu.
Solange du als minderjähriges Kind bei deiner Mutter wohnst, müssten diese angenommenen 200 € auf Mutter und Vater verteilt werden, weil der Naturalunterhalt der Mutter ( Unterbringung, Verpflegung, Versorgung, Erziehung usw. ) = dem Barunterhalt des Vaters anzusehen ist.
Deinem Vater könnten dann also max. um die 100 € zugesprochen werden, die er dann mindernd vom Unterhaltsanspruch abziehen könnte, aber wie gesagt, dass müsste ein Gericht entscheiden, von selber kann er da keine Kürzung vornehmen und du könntest ja den Job dann jeder Zeit wieder kündigen und er müsste wieder voll je nach Leistungsfähigkeit zahlen.
Dann ist doch fraglich, ob sich dann dieser ganze Aufwand lohnt, kostet ja unter Umständen auch etwas Geld.
Haha.. ETWAS Geld?? Leicht gesagt.. gibt leider schon genug Stress, weil der „Vater“ bei jeder Kleinigkeit vors Gericht zieht und meine Mutter da nachziehen MUSS, Anwaltskosten sind da schon genug.. das will ich echt wirklich nicht. Gibts nicht eine Grenze, die sagt, dass wenn die Mutter (in meinem Fall) wenig verdient (bei 4 Kindern), dass ich dann das gesamte Geld behalten darf und auch der Barunterhalt nicht gekürzt wird? (1200€ Netto glaub ich verdient sie im Monat)
Wenn deine Mutter nicht viel Einkommen hat und es z.B. um Unterhalt geht, dann muss sie für einen Anwalt auch nichts zahlen, dann muss sie nur beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungsschein für einen Anwalt beantragen und nachweisen was sie an Einkommen hat.
Dann würde sie für den Anwalt dann max. nur um die 20 € zahlen und dieser würde dann bei Gericht für deine Mutter Gerichtskostenbeihilfe beantragen.
Dein Vater müsste diese Kosten ja selber tragen, wenn er möchte das von deinem Nebeneinkommen etwas auf deinen Unterhaltsanspruch angerechnet wird und wie gesagt, selbst dann wäre noch nicht sicher ob und wenn ja wie viel angerechnet werden könnte.
Wenn du z.B. nur Ferienarbeit machen würdest, dann würde es da gar keine Probleme geben, da dürfte gar nichts angerechnet werden, etwas anderes könnte es nur dann sein, wenn du regelmäßig nebenbei z.B. monatlich immer 450 € Brutto = Netto verdienen würdest und dein Vater selber nicht viel Einkommen hätte, um seinen sonstigen Unterhaltsverpflichtungen nachzukommen.
Denn 450 € Brutto = Netto liegen einiges über einem üblichen Zuverdienst zum Taschengeld und dann könnte es eben sein das auf Antrag deines Vaters vor dem Familiengericht eine teilweise Anrechnung deines Einkommens auf deinen Unterhalt erfolgen könnte.
Mit 15 darfst du ja eh noch nicht so viel arbeiten, wenn du da dann angenommen monatlich um die 200 € verdienen würdest, dann wäre das doch ein schönes Taschengeld und dann würde sich der Gang zum Gericht für deinen Vater gar nicht lohnen und selbst wenn er das dann doch machen würde, wovon ihm sein Anwalt dann sicher abraten würde, weil die Erfolgsaussichten wahrscheinlich nicht hoch wären bzw. nicht viel zum Anrechnen bleiben würde.
Denn wie gesagt, du hättest dann erst einmal um die 50 € - 60 € Freibetrag und weitere 50 % vom übersteigendem Einkommen, dann würden ggf. noch 150 € : 2 = 75 € weiterer Freibetrag und 75 € evtl. anrechenbares Einkommen bleiben, welches dann durch beide Elternteile geteilt werden müsste.
Am Ende blieben dann ggf. um die 35 € was dann evtl. auf deinen Unterhalt angerechnet werden könnte, die könntest du deiner Mutter ja dann geben und hättest immer noch ein schönes Taschengeld.
Das Problem ist ja, dass wir nicht so richtig richtig arm sind, sondern wenig Geld haben. Und da kann man sich eigentlich keinen teuren Anwalt leisten, aber auch keinen (schlechten, billigen) vom Staat beantragen.
Also Ferienarbeit ist okay, 200€ im Monat auch, verstanden.
Obwohl ich glaube, dass der bei jedem noch so kleinsten Bisschen zum Gericht gehen würde. So wie er es jetzt schon tut.
Danke für deine Hilfe! :)
Nur weil man dann für den Anwalt nur diese 20 € bis 30 € zahlen würde, bedeutet ja nicht das dieser Anwalt nichts von seinem Fach versteht, dass kann einem mit einem teuren Anwalt auch passieren, den Anwalt kann man sich doch selber suchen, der wird einem nicht zugewiesen.
Du schreibst doch in deiner Frage das deine Mutter nicht viel verdient, was ist denn bei dir nicht viel und gibt es auch noch andere Geschwister die Anspruch auf Unterhalt vom Vater haben ?
Wie schon gesagt, solange du minderjährig bist, bei deiner Mutter wohnst, weiter zur Schule gehst und nur neben der Schule etwas nebenbei verdienst, würden von angenommen 200 € im Monat nach Abzug deiner Freibeträge evtl. 75 € bleiben und die müssten dann auf deinen Vater und deine Mutter aufgeteilt werden.
Da kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Anwalt für deinen Vater wegen 35 € vor Gericht zieht, zumal ich davon ausgehe, dass kein Gericht bei so einem Nebenverdienst von angenommen 200 € pro Monat eine Anrechnung auf den Unterhalt vornehmen würde, denn du könntest diesen Job ja jederzeit wieder beenden und das würde alles wieder beim alten sein.
Bitteschön
Dann wird der Anwalt den Fall nicht annehmen, weil er mehr will. Glaub mir, so ist das im Leben.
1600€ im Monat mit 5 Personen + Unterhalt für 4.
Wie gesagt, der würde selbst für 35€ vors Gericht ziehen..
Der Anwalt wird dann ja nicht nur diese 20 € oder 30 € für seine Tätigkeit erhalten, er wird dann aus der Staatskasse, also praktisch vom Steuerzahler bezahlt, der Anwalt stellt dann bei Gericht einen Antrag auf Gerichtskostenbeihilfe.
Wenn 1600 € Nettoeinkommen vorhanden sind, dann kämen bei 4 minderjährigen Kindern ja auf jeden Fall noch Kindergeld von derzeit 2 x 204 € = 408 € + 1 x 210 € fürs 3 Kind dazu = 618 € + 235 € Kindergeld ab dem 4 und jeden weiteren Kind = gesamt 853 € dazu.
Und dann würden bei nicht Zahlung von Barunterhalt vom Vater ja auch noch der Unterhaltsvorschuss je Altersstufe des / der Kinder vom Jugendamt dazukommen.
Kinder von 0 - 5 Jahre derzeit 165 €
Kinder von 6 - 11 Jahre derzeit 220 €
Kinder von 12 - 17 Jahre derzeit 293 €
Dazu könnte die Mutter ja ggf. noch Wohngeld und Kinderzuschlag beantragen und da noch einen gewiesen Betrag erhalten, dafür findet man im Internet kostenlose Rechner.
Der Vater müsste dann erst einmal einen Anwalt finden der ihm vor Gericht vertreten würde, der Anwalt sollte dann schon soviel Erfahrung haben um einschätzen zu können ob sich das lohnt oder nicht und selbst wenn es dazu kommen würde und das Gericht einer anteiligen Anrechnung zustimmen würde, könntest du mit diesen angenommenen ca. 35 € wohl leben.
Diese könntest du deiner Mutter ja dann von deinem Verdienst geben und hättest für dich immer noch genug übrig.
Mein „Vater“ ist echt reich, will trotzdem keinen Unterhalt bezahlen (hat auch etwa 11 Monate keinen gezahlt), aber das ist eine andere Sache. Zu ihm habe ich keinen Kontakt und will ihn auch nicht, wie du vielleicht schon an den Anführungszeichen erkennen kannst. Als Minijob zählen ja Jobs, bei denen man 450€ oder weniger im Monat bekommt (wird nicht versteuert, weil man noch minderjährig ist, oder?). Und weil ich ja kein Taschengeld bekomme und denke, dass mir ein wenig mehr Selbstständigkeit nicht schaden würde, hab ich das halt mal in Erwägung gezogen.
Also wird der Unterhalt nicht gekürzt?