Beim Gericht habe ich die Wahrheit gesagt doch der Richter meint es sei eine Falschaussage....
Ich habe beim Gericht dir Wahrheit gesagt doch der Richter meint es sei eine Falschaussage.. Was kommt jetzt auf mich zu? Ich war Zeuge und der Täter hat auch eine richtige Aussage gemacht, genau wie ich.. Nur das Opfer nicht doch der Richter glaubt eher dem Opfer und meint jetzt meine Aussage wäre falsch... Was kann im schlimmsten Fall passieren? Wie kann ich beweisen das meine Aussage der Wahrheit entspricht?
9 Antworten
Also mit 14 kommt sicher keine hohe Strafe auf dich zu! Eingesperrt wirst du sicher nicht, ber einige Stunden Sozialrbeit wirdt machen dürfen!
Als Zeuge hast du kein Rechtsmittel, deine Aussage als wahr hinstellen zu können! Gibt es aber für den Fall, der verhandelt wird, wider erwarten neue Zeugen, die deine Glaubwürdigkeit unterstreichen können, ist es allemal ratsam einen GUTEN Anwalt aufzusuchen, der Mit dem Richter evtl. eine Wiederaufnahme der Verhndlung einleiten klann oder dich per Erlass von der Falschaussage freistellt. Letzteres wird wohl selten sein, denn die Staatsanwaltschaft stellt Antrag auf Wiederaufnahme beim entsprechenden Gericht! Die StA ist sicher bemüht, das Ersturteil zu kippen, zugunsten der Anklage!
Mit viel Mut und Ausdauer kannst du dich aber auch an den Senat der Richter wenden, und BITTEN, dass die deine Zeugenaussage nachträglich bewerten. Freisprechen können sie dich allerdings nicht! Das kann nur der veranlassende Richter!
Zitat: "Mit viel Mut und Ausdauer kannst du dich aber auch an den Senat der Richter wenden, und BITTEN, dass die deine Zeugenaussage nachträglich bewerten."
Mehr Volksverdummung geht wohl nicht. Genau so gut, hätest Du die Empfehung abgeben hönnen, an den bereits verstorbenen Herrn Honecker ein Brief zu schreiben.
Immer mit der Ruhe, Richter und Staatsanwälte versuchen auf die Art und Weise manchmal Druck auszuüben um festzustellen wie Sicher sich ein Zeuge seiner Sache ist. Sollte der Richter echte Zweifel haben, kann eine Anklage wegen uneidlich oder eidlicher Falschaussage auf Dich zukommen. Dann wähle Deinen Anwalt und auch Deine Zeugen mit Bedacht.
ich hatte keinen anwalt.. (war nur zeuge) und ausser mir gabs da nur täter und opfer.. wegen dem *opfer musste ich ja dahin, welches mich da schon als mittäter beschuldigte
Der richter kan dir gar ncihts, er muß dir ja beweisen, daß du eine Falschaussage gemacht hast. Wie will er das Beweisen?
Wenn Du keine Möglichkeit hast, Deine Aussage zu beweisen, ist das schade für Dich. Denn Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Sachen.
Anwalt nehmen!
ich war draußen als das urteil gefallen ist aber alle beteiligten haben das gesagt.. der richter sah auch nich aus als würde er mir glauben nur ich kann schlecht beweisen das ich die wahrheit gesat habe.. bei der polizei habe ich zwar das gleiche gesagt aber das bringt ja nix..