Wie kann ich einen Zeugen beim Gericht anmelden?
Hallo, ich war als Zeuge in einer Gerichtsverhandlung. Um meine Glaubwürdigkeit zu prüfen wurde mir vom Angeklagten etwas vorgeworfen, dass jetzt 9 Jahre her sein müsste, aber auch nicht stimmt. Jetzt wurde die Verhandlung vertagt.
Wie kann ich einen Zeugen bei Gericht anmelden?
3 Antworten
Eine Gerichtsverhandlung beruht auf Anträge. Wenn du etwas willst, musst du es beantragen. Du schreibst zur Geschäftszahl (Aktenzahl) den Antrag, dass der Zeuge XY, wohnhaft dortunddort zum Vorwurf abc, gehört (vorgeladen) werden soll, um den Vorwurf gegen dich entkräften zu können. Sollte es bei dem Vorwurf nur um ein rechthaberisches Hick-Hack am Rande des Geschehens handeln, wird diesem Antrag nicht stattgegeben werden. Nur Zeugen die die Causa an sich vorantreiben werden vom Richter zugelasssen, da die Vernehmung von X unnötigen Zeugen (die letztendlich nur belegen, das der Kläger/Beklagte da und dort gelogen hat) das Verfahren jahrelang hinauszögern würden. Un daran besteht kein Interesse.
Wenn du etwas willst, musst du es beantragen. Du schreibst zur Geschäftszahl (Aktenzahl) den Antrag, dass der Zeuge XY, wohnhaft dortunddort zum Vorwurf abc, gehört (vorgeladen) werden soll, um den Vorwurf gegen dich entkräften zu können.
Als Zeuge? Dummfug.
Wer, geladen oder aufgerufen, eine Aussage zur Sache macht, kann seinen Aussage nicht dadurch verbessern, dass er Zeugen für seine Zeugenaussage benennt oder gar laden lässt :-O
Den Wahrheitsgehalt oder Wert der Aussage würdigt allein der Vorsitzende und lässt sich bestimmt nicht de facto unterstellen, er wäre dazu nicht in der Lage, ohne Zeugen der Zeugen anzuhören :-O
War die Zeugin nicht in der Lage, den Einwand selbst zu entkräften, oder konnte die Anwältin "ihrer" Partei hier durch Nachfragen nichts ändern, bleibt der Eindruck - der Vorsitzende bewertet und lässt sich bestimmt nicht seine Verhandlungsführung diktieren :-O
Gar nicht :-)
Der Richter allein entscheidet auf Antrag der Parteien, wen er lädt und anhört :-)
Und über die Glaubwürdigkeit d(ein)er Zeugenaussage.
Vmtl. wurdest du als Zeugin von der Anwältin des Beklagten benannt. Sie kann weitere Zeugen zu dessen Entlastung benennen - ob die zugelassen werden (reines Hörensagen) oder für die Beweisführung überhaupt etwas beitragen können, entscheidet der Vorsitzende.
Das er deine Aussage eher nicht zu seiner Urteilsfindung heranzieht, auch.
HTH
G imager761
Wieso willst du einen Zeugen melden, wenn du selber Zeuge bist.
Zeugen können bestellt werden über die Anwälte der Parteien oder über den Staatsanwalt. Auch der Richter kann einen Zeugen einvernehmen wenn es der Wahrheitsfindung dient.
Selber kannst du es nicht und brauchst es in den vorliegenden Fall auch nicht, da Du nicht angeklagt bist.
Es geht ja darum, dass mir was vorgeworfen wird und jetzt Zeugen vom Angeklagten zu einem völlig anderem Thema gegen mich aussagen um meine Glaubwürdigkeit zu schwächen. Und ich hab einen Zeugen der das widerlegen kann.