Falschaussage vor Gericht Konsequenzen?

8 Antworten

Zumindest aus meiner Zeit als Schöffe waren 6 Monate auf Bewährung die "Regel"

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
ZuumZuum  21.09.2018, 16:46

somit vorbestraft...

wiki01  22.09.2018, 07:01
@ZuumZuum

Genau. Das will man ja auch androhen. Es muss jedem klar sein, dass man sich da nicht mit ein paar hundert Euro herauskaufen kann, oder eine Strafe kassiert, die nicht im Führungszeugnis auftaucht.

Um dich selbst zu schützen, darfst du schweigen, aber nicht lügen. Entsprechend ja, wenn die Lüge auffliegt, kannst du mit einer Strafe deswegen rechnen.

Die Höhe der Strafe bemisst sich dann an ganz verschiedenen Faktoren. Dass du bisher keine Vorstrafen hast, wird sich natürlich positiv auswirken. Wenn allerdings die Lüge heftige Folgen hätte haben können oder hatte (z.B. dass jemand bei einer schweren Straftat nicht verurteilt hätte werden können bzw. wurde), dann erhöht das natürlich die Strafe. Musst also abwarten, was der Richter entscheidet.

AnglerAut  21.09.2018, 01:16

Welches Vorschrift verbietet es einem Angeklagten zu lügen ? Wäre mir neu.

anavi677  21.09.2018, 06:45
@AnglerAut

Wer sagt denn, dass der Fragesteller Angeklagter war?

HappyMe1984  21.09.2018, 08:09
@AnglerAut

"Wenn man als ZEUGE vor Gericht lügt..." lautete die Frage. Nicht "Wenn man als ANGEKLAGTER lügt".

Wenn man keine Vorstrafen hat und nur lügt um sich selbst zu schützen

Dann sagt man zur Sache nichts, wenn man sich damit selbst belasten würde, das Recht hat man!
Aber zu Sachen die das nicht berühren, mußt Du wahrheitsgemäss antworten. Es ist völlig egal, ob Du zu einer Höchststrafe von 5 Jahren verurteilt wirst oder "nur" zu einer Geldstrafe, wenn Du im öffentlichen Dienst arbeitest, könnte es das gewesen sein. Und auch sonst macht es sich nicht gut, wenn im Bundeszentralregister drin steht, das Du Straftäter bist, auch wenn diese so gering ausfällt, das Du nicht vorbestraft bist. Das wirst Du dann vielleicht bereits bei einer normalen Verkehrs- oder Personenkontrolle merken.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das kommt immer auf die Gesamtunstände an. Du solltest vor Gericht die Wahrheit sagen.

Lügst du als Zeuge vor Gericht, und man weist dir das nach, bist du dran. Und zwar in der Regel oberhalb der Strafe, die noch nicht im Führungszeugnis eingetragen wird. Du sollst ja etwas davon haben. Deshalb wurdest du auch vorher über die Konsequenzen belehrt. Die hast du verstanden, hast du dem Richter auf die Belehrung gesagt. Er hat dich auch dahingehend belehrt, dass du nichts sagen musst, wenn du dich z.B. selbst mit einer Aussage einer Strafverfolgung aussetzen würdest. Auch das hast du verstanden. Du musst im dem Falle, in dem du dich selbst belastest, nichts aussagen, aber alles, was du dann doch sagst, muss der Wahrheit entsprechen. Wenn du also lügst, um dich selbst zu schützen, dann hilft dir der Schutz des § 55 StPO nicht mehr, denn dafür hättest du schweigen müssen.

Wenn man keine Vorstrafen hat und nur lügt um sich selbst zu schützen, wird die Strafe dann gemildert bzw kommt es dann nur zu einer Geldstrafe?

Anders herum: Hast du Vorstrafen, kann die Strafe für die Falschaussage höher ausfallen. Eine Geldstrafe wird in den seltensten Fällen verhängt, denn das ist schnell bezahlt, eine Gefängnisstrafe ist doch eindrucksvoller.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung