Gerichtsverhandlung: anwesende Personen

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Angeklagter mit (hoffentlich) Rechtsanwalt, Saatsanwalt (er ließt die Anklageschrift vor), evtl 2 Beisitzer (Schöffen) ,Gerichtsschreiber, Zeugen (wenn notwendig) selbstverst. der Richter. Liebe Grüße von bienemaus63

EllaBelle 
Beitragsersteller
 15.10.2012, 21:39

danke viel mal, hat mir echt geholfen!

bienemaus63  19.10.2012, 18:49
@EllaBelle

Hallo Ellabella, ich danke dir sehr für die gute Bewertung. Ich freue mich sehr über das Sternchen. Wünsche dir alles Gute und liebe Grüße von bienemaus63

Fehlt ein Sekretär, der das Protokol schreibt, Gerichtsdiener/Wachmänner für den Fall von Vorkommnissen bzw. zum Abführen der Verurteilten, die aus der Untersuchungshaft kommen und nach belieben Zuschauer (inkl. Schulklassen), wenn es sich nicht um angeklagte Jugendliche handelt. Und bei wichtigen Prozessen auch die Presse.

Staatsanwalt, Gerichtsschreiber, manchmal einen Gerichtsdiener oder auch einen Security Menschen. Wenn die Verhandlung öffentlich ist, dann dürfen auch ganz normale Bürger sich das anhören Freunde und Verwandte. Die meisten Gerichtsverhandlungen in Deutschland sind öffentlich

bei manchen verfahren sind sachverständige notwendig, bei jugendstrafverfahren kommt noch jmd. von der jugendgerichtshilfe oder mal jmd.vom jugendamt. diese verhandlungen sind grundsätzlich nicht öffentlich.

Wenn die Verhandlung öffentlich ist, kann auch Publikum anwesend sein.