Darf ein Zeuge vor Gericht lügen, um sich selbst nicht zu belasten?
Angenommen, ein Unschuldiger wird wegen einer Straftat angeklagt, und der tatsächliche Täter wird zum Strafprozess als Zeuge vorgeladen. Plötzlich wird der Täter im Zeugenstand gefragt, ob er die Tat begangen hat.
Darf der Zeuge hier einfach lügen und "nein" sagen, oder muss er ausdrücklich auf das Aussageverweigerungsrecht verweisen (was ihn implizit auch belasten würde)?
13 Antworten
Was sollte er tun, wenn er als Zeuge tatsächlich der wahre Täter ist? Wenn er von seinem Recht gebrauch macht, zu schweigen, dann ist das wie ein Schuldeingeständnis.
Ich würde eher sagen, daß es sich in einem solchen Fall um eine unzulässige Frage handelt, weil in einem solchen Fall für den Zeugen nur die Auswahl bleibt, sich wahrheitsgemäß selbst zu belasten oder eine Zusatzstrafe wegen Falschaussage zu riskieren.
In weitaus einfacherer Form kann man auch durchdenken, wieviel Sinn es macht, wenn ein Zeuge vom Richter gefragt wird, ob er den Richter für blöd hält, weil da ein wahrheitsgemäßes Ja auch Ärger nach sich ziehen könnte.
Weil dadurch Rechtsgrundsätze ad absurdum geführt werden. Ein Zeuge soll zur "Wahrheitsfindung" beitragen, und gleichzeitig soll er durch seine eigene Aussage keine Rechtsnachteile erleiden.
Eine Frage, die so gestellt wird, daß sie die Einhaltung dieses Prinzip unmöglich macht, sabotiert einen solchen Rechtsgrundsatz.
Deiner Ansicht nach sind also sämtliche Fragen unzulässig, in deren Verlauf sich der Zeuge möglicherweise auf sein Recht nach § 55 StPO berufen könnte? Das würde das gesamte Verfahren sabotieren und ist selbstverständlich nicht der Fall.
Der Zeuge muss ausdrücklich sein Zeugnis verweigern, muss seine Entscheidung jedoch nicht begründen. Das Recht kann sich im Einzelfall aus § 52 oder aus § 55 StPO ergeben, wodurch hinreichend Schutz gegeben ist. Und damit ist's auch gut.
Wenn der Zeugenbefragungsverlauf so erfolgt ist, daß eine Aussageverweigerung des Zeugen nur noch zwingend so gedeutet werden kann, daß der Zeuge eine bestimmte Straftat begangen haben muß, dann ist ein solcher Fall eingetreten. Inwieweit dann noch auf andere Weise der Nachweis erbracht werden kann oder nicht, ist eine andere Sache.
Es besteht immer die Möglichkeit, Fragen so zu formulieren, daß eine solche Konfliktsituation vermieden wird.
Ein Zeuge hat jedoch die Möglichkeit, darauf hinzuweisen, daß die Art der Fragestellung darauf hinzielt, daß ihm mit Gewalt etwas ans Zeug geflickt werden soll, und er kann dann die gesamte weitere Aussage verweigern. Ob er damit durchkommt, ist wiederum eine andere Sache.
Wenn der Zeugenbefragungsverlauf so erfolgt ist, daß eine Aussageverweigerung des Zeugen nur noch zwingend so gedeutet werden kann, daß der Zeuge eine bestimmte Straftat begangen haben muß, dann ist ein solcher Fall eingetreten. Inwieweit dann noch auf andere Weise der Nachweis erbracht werden kann oder nicht, ist eine andere Sache.
Es besteht immer die Möglichkeit, Fragen so zu formulieren, daß eine solche Konfliktsituation vermieden wird.
Nette Überlegung. Möglicherweise ist das so, möglicherweise nicht. Jedoch sind weder der StA, noch der Richter oder der Verteidiger hierzu verpflichtet.
Ein Zeuge hat jedoch die Möglichkeit, darauf hinzuweisen, daß die Art der Fragestellung darauf hinzielt, daß ihm mit Gewalt etwas ans Zeug geflickt werden soll, und er kann dann die gesamte weitere Aussage verweigern. Ob er damit durchkommt, ist wiederum eine andere Sache.
Hinweise kann man einige erteilen; im letzten Satz stimme ich dir zu.
Es ist unzulässig, Schlüsse zum Nachteil des Angeklagten daraus zu ziehen, daß dieser sich als Zeuge in einem anderen, den gleichen Tatkomplex betreffenden Strafverfahren auf das Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO berufen hat. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Angeklagte sich bis dahin nicht - über ein generelles Bestreiten des Tatvorwurfs hinaus - zur Sache geäußert hatte.
- BGH, Urteil vom 26.05.1992 - 5 StR 122/92
Für einen weitergehenden Schutz sehe ich weder zwingendes Bedürfnis noch überzeugende Gründe.
Als Zeuge darf er nicht LÜGEN.
Er kann aber die Aussage verweigern, wenn er sich selbst belasten müsste.
Eine Aussageverweigerung mag zwar so aussehen, als ob er etwas zu verbergen hätte, das wird aber NICHT berücksichtigt.
Für eine wissentlich falsche Aussage wird er aber bestraft.
Aber wie geht das in der Praxis? Wenn ein Zeuge die Aussage verweigert, kommt er ja in die Beugehaft. Und um aus der Beugehaft rauszukommen, muss er wohl beweisen, dass ihm das Aussageverweigerungsrecht auch zusteht (also seine eigene Straftat beweisen).
Sonst würde ja jeder Zeuge, der keine Lust hat etwa gegen seinen Kumpel auszusagen, sich einfach unbegründet auf das Aussageverweigerungsrecht beziehen...
Bei einer direkten frage "waren sie es" ist völlig unstrittig dass das Zeugnisverweigerungsrechg greift.
Nein. Das Aussageverweigerungsrecht in Fällen, in denen man sich selbst belastet ist Teil der Menschenwürde gem. Art. 1 Abs. 1 GG. Es wird insofern eine Plausibilitätskontrolle vorgenommen. Natürlich wird man nicht jegliche Aussage mit der Gefahr der Selbstbelastung begründen können. Wenn es aber plausibel erscheint, darf das dem Zeugen nicht vorgeworfen werden.
In unserem Rechtssystem ist ein Zeuge zur absoluten Wahrheit verpflichtet. Niemand muß sich selbst belasten. Ein Angeklagter kann lügen bis sich die Balken biegen. Wird ihm aber negativ angelastet. Strafbar ist es nicht.
Er darf nicht lügen, sondern muss die Aussage verweigern.
Allerdings dürfte der Richter solche Fragen nicht an einen Zeugen zulassen.
Das ist nicht richtig. Der Angeklagte darf ohne negative Folgen lügen. Er verliert nur seine Glaubwürdigkeit, wenn ihm Lügen nachgewiesen werden.
Die Frage ist längst geklärt. :-)
Dann frage ich mich, warum du jetzt noch Unsinn auf meine Antwort schreibst ...
Ich habe danach nichts geschrieben. Du solltest die den Verlauf einmal ansehen. Das schützt dich davor solchen Müll zu schreiben.
Du hast 18 Tage nach dem Thread, also vor 5 Stunden hier zum ersten Mal auf mein post geantwortet, und das nicht sinnvoll.
Vieleicht bist du da verrutscht, sonst kann ich mir das nicht erklären.
AnglerAut vor 13 Stunden
Lies die Frage noch einmal...
es geht um einen Zeugen.
Das es sich um Zeugen und nicht um den Angeklagten handelt ist längst geklärt. Ich weiß nicht weshalb du überhaupt noch schreibst. Ich habe "zu schnell" gelesen und nicht auf Zeugen geachtet und bin vom Angeklagten ausgegangen.
Darauf bin ich vom anderen User längst hingewisen worden. Ich habe es längst begriffen und du brauchst nicht mehr zu schreiben.
In diesem Thread haben nur wir beide geschrieben und du hast damit erst gestern angefangen. Irgendwie bist du nicht ganz klar im Kopf ...
Anscheinend hast du nicht aölle Tassen im Schrank und kannst nicht klar denken.
Die Frage war ob ein Zeuge vor Gericht lügen darf.
Darauf antwortete jemand:
"Nein ein Zeuge darf vor Gericht nicht lügen."
Meine Antwort darauf war:
"Das ist nicht richtig. Der Angeklagte darf ohne negative Folgen lügen. Er verliert nur seine Glaubwürdigkeit, wenn ihm Lügen nachgewiesen werden."
Worauf du geschrieben hast:
"Lies die Frage noch einmal...
es geht um einen Zeugen."
Das habe ich damit beantwortet, daß die Frage längst geklärt ist.
Danach begannst du irre zu reden. Warum?
Was ist daran nicht zu verstehen? Was ist daran "nicht ganz klar im Kopf"?
Der einzige, der hier nicht ganz klar im Kopf ist, bist DU !!
Und jetzt: Mach dich vom Acker und shut up !!
Du sprichst von anderen Usern. Das ist meine Antwort und du schreibst hier deinen Unsinn. Du machst dich nur lächerlich ...
aber das scheinst du gewohnt zu sein...
In diesem Thread haben nur wir beide geschrieben und du hast damit erst gestern angefangen
Richtig.
Du hast mich auf eine fehlerhafte Antwort hingewiesen (Lies die Frage noch einemal)
Daruf habe ich geschrieben, daß die Angelegenheit längst geklärt ist und ich dachte es sei erledigt.
Nein, es war nicht erledigt, du begannst durchzudrehen. Warum? Wahrscheinlich weil du nicht ganz klar im Kopf bist.
Du schreibst auf eine 18 Tage alte Frage einen unsinnigen Kommentar und ich bin nicht klar im Kopf ...
Aber lass gut sein, ich bin hier raus, deine Auffassungsgabe langweilt ...
Ich habe eben die AGB´s von GF gelesen und konnte nichts entdecken, was die Beantwortung einer 18 Tage alten Frage verbietet.
Meine Auffassungsgabe ist so gut, das ich den Hinweis irrtümlich beantwortet zu haben umgehend bestätigt habe, und mich dafür entschuldigt habe.
Wenn ich einen erneuten Hinweis von dir damit beantworte, das die Sache längst geklät ist, sollte das Grund genug für dich sein die Schnautze zu halten. Anscheinend ist es um deine Auffassungsgabe ganz ganz ganz übel bestellt.
Wäre es nicht so, hättest du nach meiner klärenden Antwort geschwiegen.
Entweder bist du dumm, auf Krawall aus oder beides.
Oute dich doch nicht als kompletten Narren. Es reicht.
...außerdem hast du nicht bemängelt das die Frage 18 Tage alt ist, sondern das ich fehlerhaft geantwortet habe.
Darauf habe ich geantwortet, daß das längst gekllärt ist. Nur ein Idiot macht jetzt noch weiter.
Ein normaler Mensch hätte gedacht: O.K.
Ok, jetzt zeig mir mal, wo du dich entschuldigt hast ? Das ist meiner Auffasungsgabe tatsächlich entgangen.
Wenn das zutrifft, habe ich dich missverstanden und entschuldige mich bei dir.
Bonye vor 16 Stunden
Es geht in der Frage um einen Zeugen, nicht um den Angeklagten.
ElFiDo vor 16 Stunden
Du hast Recht.Ich habe "zu schnell" gelesen. :-(
Der Zeuge darf nat.nicht lügen, wie ich in einer anderen Antwort auch gesagt habe.
Bonye vor 16 Stunden
Kenne ich ;) man hat sich schnell verlesen und vorbei kommentiert..
ElFiDo vor 16 Stunden
Ärgert mich aber trotzdem. :-) :-) etwas.
Wie du siehst gibt es tatsächlich bei Gute Frage User die toleranter sind als du. User mit denen man sich über einen Fehler sachlich unterhalten kann.
User mit denen man zu Schluß sogar lustig und freundlich zu einem Konsens kommt.
Warum kann das nicht bei dir so sein? Vielleich weil du auf Krawall gebürstet bist?
Wie du siehst, antworte ich sehr freundlich wenn ich freundlich angesprochen werde.
SO sieht ein freundlicher Hinweis auf einen Fehler aus.
SO sieht eine freundliche Antwort darauf aus.
SO siehst eine Diskussion unter zivilisierten Menschen aus.
Warum bist du dazu nicht in der Lage? Du solltest deine Einstellung einmal überdenken.
Natürlich nicht, außerdem wird er vor seiner Aussage ausdrückli ch darauf hingewiesen, daß er keine Angaben zu machen braucht, mit denen er sich selbst belasten würde. Und wenn er dennoch lügt, kann er froh sein, wenn er nicht auch noch vereidigt wurde.
Was sollen denn unzulässige Fragen sein?