Umsatzsteuersonderprüfung Bestellbestätigung?
Hallo,
ich habe ein Einzelunternehmen und habe eine Umsatzsteuerprüfung in ca. 3 Wochen. Ich arbeite mit mehreren Dienstleistern zusammen. Von dem einen kaufe ich etwas von der Website und verkaufe es weiter. Wenn ich etwas kaufe, bekommei ch eine Bestellbestätigung, die ich immer fleißig ausgedruckt habe. Reicht dem Finanzamt diese? Ich habe nie richtige Rechnungen erhalten? Was wenn es nicht reicht? Was passiert dann?
Liebe Grüße und danke
4 Antworten
Du wirst die Rechnungen dann von diesen Verkäufern einfordern müssen. Da die Vorsteuer Deine abzuführende Umsatzsteuer schmälert, wird das Finanzamt sich damit nicht zufrieden geben. Ferner muss die Vorsteuer auch ausgewiesen sein.
Bitte warum wurde genau das nicht schon in der vorherigen Frage so dargestellt ? Eine Bestellbestätigung/Auftragsbestätigung ist zwar buchhalterisch zu verarbeiten aber dem FA gegenüber wertlos. Gibt es denn dazu wenigstens eine Buchhaltung, sodass zumindest der Zahlungsverkehr zugeordnet werden könnte ? Zudem ist bisher nur der Wareneingang, also der Einkauf Thema, was aber ist mit dem Warenausgang/Verkauf ? Gibt es wenigstens dazu Rechnungen oder min. verwertbare Quittungen, welche auch mit der Kasse oder den Bankbelegen zusammenpassen ?
Da würde ich mich ganz schnell auf die Spur machen und da Übersicht schaffen, sonst droht Unheil.
sonst sind alle Belege vorhanden. Ich habe mich jetzt an den Dienstleister gewandt und der sagte, deren Steuerberater meint, dass er uns eine nachträgliche Sammelrechnung für 2011 zusammenstellen kann. Das wäre auch okay. ist das richtig?
Nein, das reicht dem Finanzamt nicht und damit kannst Du auch keine Vorsteuer abziehen. Wenn Du die Rechnungen nicht vorlegen (oder wenigstens nachreichen) kannst, mußt Du die Vorsteuer zurückzahlen.
Wozu schickt das Finanzamt denn sonst einen Umsatzsteuer-Sonderprüfer los, wenn es nicht um Vor- und Umsatzsteuer geht?
das das Finanzamt einen Formfehler in einer Rechnung gefunden hat
Es kann ja z.B. nur um Umsatzsteuer, aber nicht um Vorsteuer gehen...
Dann könngten geltend gemachte Vorsteuern mangels Nachweis nicht anerkannt werden und Sie zahlen kräfitg drauf!
Welche Vorsteuer denn? In der Fragestellung war keine Rede davon, dass jemals Vorsteuer geltend gemacht worden ist.