Darf ein KFZ_Händler ohne Mehrwertsteuer verkaufen?
Darf ein Autohändler, der einen Gebrauchtwagen verkauft eine Rechnung ohne Mehrwertsteuerangaben ausstellen, wenn er den Wagen ganz normal (in der Rolle eines Autohändlers und nicht als Privatperson) an einen Kunden (der vorsteuerabzugsberechtigt ist) verkauft.
Wenn es nur eine Angabe für den Fahrzeugpreis gibt, ist dies dann der Bruttopreis. Oder ist es so, dass der Kunde dann Pech hat (in dem Sinne, dass er deie Mehrwertsteuer nicht vom Finanzamt zurückbekommen kann), weil die Mehrwertsteuer nicht extra ausgewiesen ist.
Darf ein Händler (in Deutschland) sowas überhaupt oder muss die Rechnung immer mit Mehrwertsteuer angegeben sein. Es wurden keine Extravereinbarungen getroffen.
(Übrigens: Der Händler hat das Fahrzeug von einem anderen Händler gekauft).
Der vorsteuerabzugsberechtigte Käufer hat das Fahrzeug im Glauben gekauft, dass er die Mehrwertsteuer absetzen kann, da er das Fahrzeug bei einem Händler und nicht bei einer Privatperson gekauft hat.
Der Wagen soll ins Betriebsvermögen aufgenommen werden.
Danke für eure Hinweise und Tipps.
9 Antworten
Also es ist so:
Kauft der Gebrauchtwagenhändler von Privat oder von einem Kleinunternehmer der nicht zur Ausweisung von Umsatzsteuer verpflichtet ist (§19(1)UStG) dann muss der Händler nur die Differenz zwischen EK und VK versteuern. Das nennt man Differenzbesteuerung(§25aUStG)
Kauft ein Unternehmer dieses Auto darf er auch nur die ausgewiesene Umsatzsteuer (in seinem Falle ja Vorsteuer) vom Finanzamt zurückverlangen.
Ins Betriebsvermögen aktiviert man dann den Aufwand was ja BruttoEK-USt ist. Es sei den der Unternehmer der den Wagen gekauft hat ist Kleinunternehmer. Der aktiviert den wagen dann mit USt ins Betriebsvermögen.
@Rubina: das mit der Differenzversteuerung war schon richtig, dafür DH. Aber Vorsteuer kann der Unternehmer nicht vom Finanzamt zurückverlangen, da die Privatperson und auch der Kleinunternehmer keine USt ausweist. Bei Differenzversteuerung fällt also beim Kauf keine Vorsteuer und beim Verkauf keine Umsatzsteuer an, sondern nur auf die Differenz zwischen Einkauf und Verkauf ist Umsatzsteuer abzuführen. Aufwand wird nicht aktiviert, sollte das Auto beim Jahresabschluss noch im Umlaufvermögen sein, wird es dann per Warenbestand aktiviert und zwar Brutto egal ob Kleinunternehmer oder nicht.
Wow, vielen Dank für deine Erläuterung! Das bringt auch ne Menge Licht ins Dunkel..
Das kommt auf die Firma an. Ist er Kleinunternehmer fällt die MWST weg. Aber dann muss der Grund der MWST Befreiung in jedem Falle aufgeführt sein.
Oder bei innereurpäiischen Handel etc etc gibts Nettoregelungen. Aber immer muss der Ausnahmegrund schrftl mit § genannt sein. Sonst kurz nochmal hingehen. Dem Typen droht ja finanzrechtlich irgendwas, da er nicht legal seine Rechnung ausweist.
Vor allem bewahre die alte Rg gut auf, dass er nicht die MWST noch draufrechnet, sondern rausrechnet.
Beim gebrauchtwarenhandel kann es auch sein dass der "Nichtkleinunternehmer" Ware ohne UStausweis verkauft. Aber auch das muss auf der Rechnung vermerkt sein. Verkauft der Unternehmer z.B. einen gebrauchten Gegenstand den er selbst von Privat gekauft hat zum gleichen Preis wie sein EK war, muss er darauf keine Umsatzsteuer erheben.
Ok, jetzt macht es Sinn. Danke für die wertvolle Info!
Häh? Wieso sollte jemand, der vorsteuerabzugsberechtigt ist, Mehrwertsteuer absetzen? Das ist doch der Sinn des Vorsteuerabzugs, eben keine Mehrwertsteuer zu zahlen!
Im Grundsatz: von Gewerbe zu Gewerbe: Preise ohne Mehrwertsteuer. Von Gewerbe an Privat: Preis zwingend mit Mehrwertsteuer, sonst ordnungswidrig.
Ja.
so wie ich das hier alles sehe, müsste dennoch selbst wenn das Auto ohne Mehrwertsteuer verkauft wurde die Mehrwertsteuer in einer Form auf der Rechnung vermerkt sein. Es müsste ein Grund vorliegen und kenntlich gemacht werden, weshalbt eine Befreiung von der Mehrwertsteuer vorliegt... stimmts?
ja das stimmt! entweder er schreibt auf die Rechnung "Kleinunternehmer laut §19(1) UStG" oder "Differenzbesteuerung nach §25a UStG" Allerdings muss man das erst bei einem Betrag ab 51€ machen. Denn erst dann ist man zur Ausweisung einer Ordnungsgemäßen Rechnung verpflichtet.
Nein.
das mit den 51 € ist mir ganz neu. Wie kommst du dadrauf?
Ein Kfzhändler kann nie als Privatperson verkaufen und daher nie eine Garantie ausschließen. Vorsteuerabzugsberechtigt sind Fahrzeuge aber nur bis zu einem gewissen Alter
Also ich bin über 18. Gilt das?
.
Oder Moment: Ich bin ja kein Fahrzeug. Vergiss den Satz da oben wieder. Aber erklär mir mal, wie das Fahrzeug seine Vorsteuerabzugsberechtigung nun genau durchsetzt. Hupt es da wie wild vor dem Finanzamt herum?
So ein Quatsch. Auch ein Oldtimer mit 70 Jahren kann Umsatzsteuer und damit Vorsteuer haben
Die ausgewiesene MWSt ist nur für Gewerbetreibende interessant. Also nicht für Privatkunden, der Autohändler wird eh nach seinen Umsätzen besteuert und da ist die Steuer mit drinne. Wenn MWSt "erlassen" wird vom Verkäufer heisst das nur: Er bezahlt sie für Dich. Ist eigentlich nur ein Werbegag! Selbst wenn ein Verkäufer das macht, ist auf der Rechnung eine MWSt enthalten und ein Gewerbetreibender kann sie auch absetzen.
Der Gewerbetreibende kann sie nur absetzten, wenn er seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG. ermittelt, also eine Einnahmenüberschussrechnung erstellt - hier wären es Betriebsausgaben. Und bei Autoverkäufern ist das kein Werbegag, sondern hängt mit dem § 25 a UStG zusammen, da darf er keine MWST ausweisen, weil im Verkaufspreis keine drinsteckt! Die ausgewiesen MWST ist nicht nur für Gewerbetreibende sondern auch für Selbständige interessant...
"wenn er seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG. ermittelt, also eine Einnahmenüberschussrechnung erstellt"
.
Hä?
Wieso Hä?
Weil ich wohl Tomaten auf den Augen hatte. Ich hatte "also keine Einnahmenüberschussrechnung erstellt" gelesen.
Ich ziehe mein "Hä?" beschämt zurück.
Okay, auf nen Sonntag morgen um kurz vor 10 hätte ich auch noch Tomaten auf den Augen... :-)
Stimmt, ich meinte nicht Mehrwertsteuer absetzen, sondern Mehrwertsteuer wieder rausholen.
Also wäre es nach dem Grundsatz so, dass das Auto ohne Mehrwertsteuer verkauft wurde?