Als Kleinunternehmen Ipad kaufen fürs Gewerbe? Nur für Privathaushalte?
Hallo, ich möchte mir ein neues Ipad zulegen von cleverbuy. Allerdings steht auf der Website: nur für Privathaushalte. Nun meine Frage, kann ich das Ipad trotzdem mit der mir ausgestellten Rechnung von meinem Einkommen abziehen, also als Ausgabe für mein Unternehmen abschreiben? Umsatzsteuer zahle ich dieses Jahr ja noch keine, wie sieht das aber aus, wenn ich das Ipad nächstes Jahr, wenn ich kein Kleinunternehmer mehr bin, verkaufe? Muss ich dann Umsatzsteuer zahlen, oder wird mir die Umsatzsteuer dann rückwirkend abgezogen, bzw. geht das überhaupt wenn auf der Seite steht, nur für Privathaushalte?
2 Antworten
Die Geräte enthalten ja MwSt, somit ist das legal. Diese bekommst du vom Finanzamt zurück.
Du musst als Privatperson bestellen. Könnte am günstigen Preis liegen. Ev. muß du auf die Garantie verzichten, wenn festgestellt wird dass es nicht privat genutzt wurde.
Ok, aber du bekommst MwST bei Käufen zurück.
wie bekommt ein Kleinunternehmer (bei dem es sich beim Fragesteller anscheinend handelt) die Mehrwersteuer zurück?
ob ich oder Siemens oder sonst wer die Mehrwertsteuer zurückbekommt ist IRRELEVANT!
Betriebsausgabenabzug kein Problem, solange du es ausschließlich betrieblich nutzt.
Umsatzsteuer ist diffiziler. Verkaufst Du später in der Regelbesteuerung das I-Pad wird grundsätzlich Umsatzsteuer anfallen. Einfachste Lösung: Vorher Überführung ins Privatvermögen, dann Verkauf, unentgeltliche Wertabgabe hängt vom VoSt-Abzug ab, dann fällt keine USt an.
Grundsätzlich löst der Wechsel von Kleinterunternehmer zu Regelbesteuerung auch VoSt-Berichtigungen aus, wenn innerhalb des Berichtigungszeitraums (5 Jahre bei iPad). Das kommt aber nicht in Betracht, wenn die Vorsteuer (Umsatzsteuer auf das ipad) unter 1.000€ liegt.
Was das mit den Privathaushalten soll ist mir nicht ganz klar, steuerlich hat es aber wohl keine Auswirkungen für Dich.
"Umsatzsteuer zahle ich dieses Jahr ja noch keine,"
wird kritisch mit der Mehrwertsteuererstattung ...