Grundbuchkosten-Rechnung seit April 2016 nicht erhalten?
Hallo, mein Mann und ich haben im April 2016 eine Wohnung gekauft. Nach dem Notareintrag haben wir ziemlich schnell alle fälligen Rechnungen (Notar, Finanzamt, Kosten für Vorvermerk etc). erhalten. Jedoch wurden wir vom Grundbuchamt bis heute nicht aufgefordet, die Grundbuchkosten zu zahlen?! Nun meine Frage an Euch... Wie soll ich vorgehen? Soll ich mich beim Grundbuchamt melden oder einfach noch abwarten?
7 Antworten
Wenn ihr die Rechnung noch nicht erhalten habt, gehe ich davon aus das ihr noch nicht eingetragen seid.
Ein kurzer Anruf ( such vorher die Blattnummer raus) sollte helfen.
Ein anderer Grund kann ein Umzug sein. Wenn ihr dem Grundbuch eure aktuelle Anschrift nicht bekannt gebt kann auch keine Rechnung kommen. Auch hier hilft ein kurzer Anruf.
der Eintrag im Grundbuch ist kostenpflichtig und einmalig. Also kommt nicht jedes Jahr was vom Amtsgericht! Nur vom Finanzamt.
Genau die Kosten (Eintragung im Grundbuch einmalig) habe ich noch nicht bezahlt, weil ich bis heute nicht aufgefordert wurde.
Haben Sie vom Notar ein Schreiben dass er die Eigentumsumschreibung beim Grundbuchamt auf Sie beantragt und gleichzeitig die Löschung der Auflassungvormerkung beantragt?
Ansonsten schnell beim Grundbuchamt klären.
Das Schreiben was Sie nennen habe ich bereits im Juli 2016 erhalten.
Hallo,
hat der Notar die Umschreibung schon beantragt? Gibt es laut Kaufvertrag noch Hinderungsgründe? Ist die Eigentumsumschreibung in Abteilung 1 schon erfolgt?
Üblicherweise erfolgt die Umschreibung im Grundbuch erst, wenn auch die Rechnung bezahlt ist.
Die Kosten für die Eigentumsumschreibung werden mit der Eintragung als neue Eigentümer erhoben. Es ist durchaus möglich, dass die Umschreibung noch nicht erfolgte, je nach Auslastung des Grundbuchamtes.