Reicht eine ausführliche Bestellbestätigung, um Kosten von der Steuer abzusetzen?
5 Antworten
Nein, natürlich NICHT! Beim Finanzamt werden nur ordnungsgemäße Rechnungen (wenn überhaupt!) anerkannt.
Das ist keine "Rechnung", sonst würde "Rechnung" draufstehen, Ist nur eine Übersicht darüber, was du bestellt hast und ggf. noch gar nicht erhalten hast.
Auf einer Rechnung muss nicht "Rechnung" draufstehen.
Hast aber ansonsten recht. Eine Bestellbestätigung ist etwas dünne.
Ich verstehe das ganze Buhei nicht. Du wirst doch spätestens mit der Lieferung die Rechnung erhalten und die Zahlung in ein paar Tagen auch beleghaft nachweisen können. Die Steuererklärung wirst du in frühestens neun Monaten machen.
Was schiebst du denn jetzt schon für einen Stress?
Als Beleg gilt alles, was die entstandene Ausgabe glaubhaft belegt.
Das kann durchaus die Bestellbestätigung kombiniert mit einem Zahlungsnachweis sein, wenn verknüpfende Informationen auf beiden zu finden sind.
Etwas höher sind die Anforderungen für den Vorsteuerabzug. Aber ich glaube, in der Liga spielst du noch nicht.
Natürlich nicht. Es werden nur Rechnungen mit nachgewiesenen Zahlungen akzeptiert.
NÖ, da ist noch kein Geld geflossen - erst mit der Rechnung
Guter Witz !!!
Ich bestelle was, drucke die Bestätigung für die Steuer aus und widerrufe dann die Bestellung ...
naja ich kanns doch eh zurückschicken; Geld wiederbekommen und Rechnung behalten oder nicht?
Klar kannst du. Allerdings gibt es bei Rücksendung auch eine Gutschrift / einen Stornobeleg. Den musst du natürlich auch steuerlich erfassen, sonst bist du im Bereich der Steuerhinterziehung.
als Gewerbetreibender - gibt´s da eine Widerrufsfrist?
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ist das dann eine Rechnung? Die Überschrift Rechnung finde ich halt nicht