Verkäufer hat Ware falsch berechnet. Nun Nachforderung?
Ich habe in einem Onlineshop Ware bestellt. Auf der Bestellbestätigung erschienen plötzlich andere Preise als auf der Website. Da der Bestellvorgang bereits abgeschlossen war und auch bereits die Zahlung per Kreditkarte erfolgte, wurde vom Verkäufer die Ware auch geliefert. Auf der Rechnung befanden sich auch die vermeintlich falschen Preise. Nun fordert der Verkäufer eine Nachberechnung. Darf er dies?
4 Antworten
Da ist etwas schief gelaufen. Wie kann denn das passieren, dass auf der Bestätigung andere Preise erschienen? Das habe ich ja noch nie gehört. Zumindest hätte ich das vor dem Bezahlen mit dem Verkäufer geklärt. Handelt es sich um größere Summen? Wenn der Preis auf der Bestätigung höher gewesen wäre, sähe das wohl anders aus, da hättest Du Dich bestimmt gemeldet.
Ich würde versuchen, mich auf einem Mittelweg mit den Verkäufer zu einigen.
Es hätte sich aber auch um eine Preisänderung während des Bestellvorgangs handeln können. Das gibt es ja öfters. Es geht hier nicht um Unsummen, sondern ca. 80 Euro.
Wo hast du bestellt?
War während dem zahlungsvorgang der gleiche Betrag angegeben?
Warum hast du dann weiter gemacht?!?
ja, überall war der gleiche (falsche) Betrag angegeben.
Erstmal muss ich erklären, dass eine Bestellbestätigung und nichts anderes als Bestätigung einer Bestellung ist und rechtlich keinerlei Bedeutung hat und bitte nicht mit einer Auftragsbestätigung verwechselt werden darf.
Ein Kaufvertrag entsteht durch zwei übereinstimmende Willenserklärung. In deinem Fall hast du die Ware bestellt, der Händler hat durch Belastung deiner Kreditkarte und später durch Lieferung der Ware deine Bestellung angenommen, dadurch ist ein Kaufvertrag zustande gekommen.
Der Händler nach hat natürlich das Recht sich auf Irrtum gemäß Paragraph 119 BGB zu berufen, er muss aber auch darlegen, warum ihn erst Tage später der Irrtum einfiel und warum es ihn nicht möglich war bereits kurz nach der Bestellung den Irrtum zu erkennen.
Da sowohl bei Belastung der Kreditkarte, der Versendung der Ware und Erstellung der Rechnung den Händler nicht auffiel, dass es falsche Preise waren, sehe ich wenig Chance, dass der Händler sich auf Irrtum berufen kann.
Von welchem Zeitraum reden wir denn, wo dem Händler die falschen Preise einfiel, ich rede vom Empfang des Paketes bis zur Meldung des Händlers.
Dann kann der Händler dich ganz ganz doll lieb haben, mehr aber auch nicht. Sorry, aber allein zwischen Liefertag und Feststellung des Irrtums liegen über 14 Tage, vom Tag der Bestellung ganz zu schweigen, da hat der Händler jedes Recht verloren.
Man kann nicht nach Wochen ankommen und meinen eine Nachforderung stellen zu müssen. Wer sich auf Irrtum ruft, muss darlegen warum es zum Irrtum kam und ganz besonderes warum es so lange dauerte bis der Irrtum erkannt wurde.
Danke für die Info.
Wenn du die Ware teuer gekauft hast und der Verkäufer billiger verrechnet, müsste er es nachberechnen können. So etwas kann jedem mal passieren.
Wie die genaue Gesetzeslage ist, kann ich jedoch nicht sagen.
Danke für die Info. Lieferdatum war der 17.08.18, das Schreiben vom Verkäufer ist datiert mit dem 01.09.18.