EÜR als Kleinunternehmer(Reseller) Rechnung für Ankauf und Verkauf?
Hey,
meine Frage richtet sich an diejenigen, die bereits Erfahrung darin haben, eine EÜR dem Finanzamt zu übermitteln und dabei noch Kleinunternehmer sind und ihr Gewerbe auf Ankauf und Verkauf von Produkten ausgelegt haben.
Kurz um an die Reseller unter euch.
Meine Frage: Welche Daten müssen in EÜR rein(ich bin online Händler)? Bei der Umsatzseite: Datum des Verkaufs, Verkaufspreis und Kurzbezeichnung der Ware oder muss eine lange Bezeichnung der Ware hinein oder vielleicht sogar EAN Nummer oder noch ganz andere Daten?
Bei der Verlustseite: Datum, Kaufpreis der Ware und Kurzbezeichnung der Ware oder muss eine lange Bezeichnung der Ware hinein oder vielleicht sogar EAN Nummer oder noch ganz andere Daten?
Und wie sieht es mit Rechnungen aus. Muss ich als Kleinunternehmer für jeden Verkauf und Kauf ein Rechnungsbeleg haben, um den Betrag dieses Kaufs/Verkaufs dem Finanzamt nachweisen zu können?
Ich kann zum Beispiel beim Kaufen auf dem Flohmarkt keine Rechnung verlangen oder beim Verkaufen über Ebay Kleinanzeigen dem Kunden per Hand keine Rechnung mitgeben und selbst wenn ich letzteres könnte, welche Beweisgewichtung hätte eine von mir ausgestellte Rechnung denn ? Ich könnte auch drauf schreiben, dass ich das Produkt für 20 anstatt 40 Euro verkauft habe. Dies würde ich natürlich nicht machen, aber eine selbst ausgestellte Rechnung würde doch garnichts beweisen. Deshalb würde ich davon ausgehen das ich dahingehend nicht verpflichtet bin meine Verkäufe dem Finanzamt mit Belegen beweisen zu können, grade da das Finanzamt ja auch Paypal und meinem Bankkonto einsehen kann ob die Beträge die ich in der EÜR habe wirklich eingegangen sind. Lediglich die Kaufbelege(insofern nicht über Flohmarkt gekauft) bzw. andere Ausgabenbelege (Rechnung für Versand...) würde ich sammeln als Nachweis.
Ich würde mich sehr freuen, wenn jemand, der bereits eine Steuererklärung in diesem Bereich durch hat, mir mit seinen Erfahrungen diesbezüglich helfen könnte !
Mit freundlichen Grüßen
2 Antworten
In die EÜR müssen alle Daten lt. Rechnungsbelegen, ich habe immer nur die Summen und Datum und um was es geht eingetragen und zur Übersichtlichkeit die Belege nummeriert. Bei Flohmarkt stellst du einen Eigenbeleg aus, du musst dem FA damit etwas glaubhaft machen. Besonders im Falle einer Außenprüfung durch das FA muss alles nachvollziehbar und belegbar sein.
Bei der EÜR reichst du überhaupt keine Belege ein.
Du füllst einfach die Anlage EÜR aus und übermittelst diese elektronisch.
Auf Nachfrage des Finanzamts oder bei einer Betriebsprüfung musst du allerdings alles belegen können.