Cardmarket Rechnungen?
Ich habe bei cardmarket.de ein Display gekauft und habe dieses nun weiterverkauft. Leider finde ich dort keine Rechnung mit Mwst. - bekommt man diese nur auf Anfrage beim Händler?
Eine Bestellbestätigung mit dem Betrag reicht ja nicht als Ausgaben-Beleg für die EÜR, oder? Ich brauch ja eine richtige Rechnung, oder?
Danke schon mal.
1 Antwort
Bei B2B ist der Verkäufer nach dem UStG verpflichtet, Dir eine ordnungsgemäße Rechnung zu stellen. Wenn es ein inländischer ist.
Notfalls müssen alle anderen Belege reichen. Nur VoSt darfst Du dann nicht abziehen, falls Du Regelbesteuerer bist.
Ich sag mal so, ich würde einen sinnvollen Beleg zu dem Kontoauszug akzeptieren. Bei Privatverkäufen hat man ja oft keine andere Möglichkeit, als sich auf Portalseiten und ggf. E-Mail-Konversationen o. ä. zu beziehen. Der betriebliche Bezug muss halt hinreichend glaubhaft sein.
Beim Privatverkäufer hast Du zwar keinen Anspruch auf eine Rechnung, wohl aber auf eine Quittung:
nice to know, but...
Ich stell mir eben vor, wie ich bei ebay Kleinanzeigen mit 368 BGB drohe. ^^
Aber danke, dennoch gut zu wissen.
> bei ebay Kleinanzeigen mit 368 BGB drohe
Ja, da wäre so manch Verkäufer überrascht - aber das Ausstellen einer Quittung kostet ja nicht die Welt.
Danke dir schon mal. Manchmal sind es Privatverkäufer. Diese stellen ja auch keine Rechnung aus. Würde dann der Kontoauszug reichen und eine "Kauf-Übersicht" auf dem Portal? Nachweisbar ist es dann ja. Ich nutze die Kleinunternehmerregelung.