Cardmarket Rechnungen?

1 Antwort

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Bei B2B ist der Verkäufer nach dem UStG verpflichtet, Dir eine ordnungsgemäße Rechnung zu stellen. Wenn es ein inländischer ist.

Notfalls müssen alle anderen Belege reichen. Nur VoSt darfst Du dann nicht abziehen, falls Du Regelbesteuerer bist.

Braindealer 
Beitragsersteller
 01.02.2022, 16:24

Danke dir schon mal. Manchmal sind es Privatverkäufer. Diese stellen ja auch keine Rechnung aus. Würde dann der Kontoauszug reichen und eine "Kauf-Übersicht" auf dem Portal? Nachweisbar ist es dann ja. Ich nutze die Kleinunternehmerregelung.

kegus  01.02.2022, 16:52
@Braindealer

Ich sag mal so, ich würde einen sinnvollen Beleg zu dem Kontoauszug akzeptieren. Bei Privatverkäufen hat man ja oft keine andere Möglichkeit, als sich auf Portalseiten und ggf. E-Mail-Konversationen o. ä. zu beziehen. Der betriebliche Bezug muss halt hinreichend glaubhaft sein.

kegus  02.02.2022, 17:41
@TomRichter

nice to know, but...

Ich stell mir eben vor, wie ich bei ebay Kleinanzeigen mit 368 BGB drohe. ^^

Aber danke, dennoch gut zu wissen.

TomRichter  02.02.2022, 22:19
@kegus

> bei ebay Kleinanzeigen mit 368 BGB drohe

Ja, da wäre so manch Verkäufer überrascht - aber das Ausstellen einer Quittung kostet ja nicht die Welt.