Betriebsausgabe: Reicht Bestellbestätigung + Kontoauszug?

3 Antworten

Da Du Kleinunternehmer und damit nicht vorsteuerabzugsberechtigt bist, reicht die Bestellbestätigung (oder jeder andere Nachweis mit Angabe der Ware/Diestleistung und Betrag) aus, damit Du die Kosten als Betriebsausgabe absetzen kannst.

Einen Anspruch auf eine Rechnung hat nur ein Unternehmer im Sinne des § 2 UStG, der auch vorsteuerabzugsberechtigt ist.

Weshalb bist Du denn Kleinunternehmer? Wer sind Deine Kunden?

Warum zahlst du denn, wenn du keine Rechnung bekommst?

Bresko5 
Beitragsersteller
 21.04.2018, 16:42

Ich bezahle im Voraus mit Kreditkarte und wird dann halt nur darüber abgebucht (Kaufe über AliExpress, E-Bay und Amazon)