Überprüfung der Fahreignung (THC)

3 Antworten

Hallo Jonnyyboy

strafrechtlich und führerscheinrechtlich sind zwei paar Stiefel:-)

schau mal hier rein, da sind Erfahrungsberichte über äG's

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?s=&showtopic=56523&view=fin...

es werden auch zwei Abstinenznachweise gefordert.

zum äG kann folgendes gesagt werden:

Fahrerlaubnisrechtlich werden drei verschiedene Stufen von Cannabis-Konsum unterschieden: einmal, gelegentlich, regelmäßig.

Wenn du regelmäßig konsumierst, bist du automatisch die Fahrerlaubnis los, sobald die Behörde das erfährt.

Wenn du gelegentlich konsumierst, kannst du die Fahrerlaubnis behalten, solange du den Konsum vom Autofahren trennen kannst. Das heißt, du darfst dich nicht unter Cannabiseinfluss am Steuer erwischen lassen.

Die einzige Rettung wäre also, wenn man dir abnimmt, dass du nur diese eine Mal Cannabis konsumiert hast.

Die Untersuchung soll nun ergeben, in welcher dieser drei Klassen du einzusortieren bist.

Wenn du den Führerschein behalten willst, ist deine einzige Rettung, dass du als Einmalkonsument durchgehst. Natürlich ist dafür günstig, wenn deine THC-COOH-Werte so niedrig wie möglich sind.

Ja das kann die Fahrerlaubnisbehörde machen, und das ist auch der Regelfall - Du bist also absolut keine Ausnahme. Siehe dazu: http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__14.html