Überprüfung der Fahreignung (THC)
Hallo Leute, habe folgendes Problem:
Ich wurde am 24.03.2014 unter Einfluss von THC von der Polizei angehalten. Dieser wurde mir auch nachgewiesen durch eine Blutprobe. Nach ca. 4 Monaten erhielt ich dann einen Bußgeldbescheid mit der Aufforderung meinen Führerschein für 1 Monat abzugeben und ein Bußgeld in höhe von ca. 700 Euro zu zahlen. Heute bekam ich dann erneut einen Brief in dem ich aufgefordert werde ein Ärztliches Gutachten zu meiner Fahreignung einzureichen. Meine Frage ist nun: Darf die Behörde, nach Zustellung eines Bußgeldbescheids mit Fahrverbot, nun zusätzlich noch eine Überprüfung der Fahreignung verlangen???
Danke im Voraus für die Antworten!
3 Antworten
Hallo Jonnyyboy
strafrechtlich und führerscheinrechtlich sind zwei paar Stiefel:-)
schau mal hier rein, da sind Erfahrungsberichte über äG's
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?s=&showtopic=56523&view=fin...
es werden auch zwei Abstinenznachweise gefordert.
zum äG kann folgendes gesagt werden:
Fahrerlaubnisrechtlich werden drei verschiedene Stufen von Cannabis-Konsum unterschieden: einmal, gelegentlich, regelmäßig.
Wenn du regelmäßig konsumierst, bist du automatisch die Fahrerlaubnis los, sobald die Behörde das erfährt.
Wenn du gelegentlich konsumierst, kannst du die Fahrerlaubnis behalten, solange du den Konsum vom Autofahren trennen kannst. Das heißt, du darfst dich nicht unter Cannabiseinfluss am Steuer erwischen lassen.
Die einzige Rettung wäre also, wenn man dir abnimmt, dass du nur diese eine Mal Cannabis konsumiert hast.
Die Untersuchung soll nun ergeben, in welcher dieser drei Klassen du einzusortieren bist.
Wenn du den Führerschein behalten willst, ist deine einzige Rettung, dass du als Einmalkonsument durchgehst. Natürlich ist dafür günstig, wenn deine THC-COOH-Werte so niedrig wie möglich sind.
Ja das kann die Fahrerlaubnisbehörde machen, und das ist auch der Regelfall - Du bist also absolut keine Ausnahme. Siehe dazu: http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__14.html
Zwei lesenswerte Artikel zum Thema auf dieser Seite: http://www.gruene-hilfe.de/2012/12/13/cannabis-und-fuhrerschein-1-nach-der-polizeikontrolle/