Bußgeldverfahren wegen Nachtruhestörung

3 Antworten

Die Geldbuße für "Unzulässigen Lärm" beträgt gemäß § 117 OWiG im Höchstmaß 5000 Euro. Daraus ergibt sich gemäß § 31 OWiG eine Verfolgungsverjährungsfrist von zwei Jahren. Du hast jetzt kaum eine chance ausser du zahlst

wir würden ungerne die Stadt damit füttern, nur weil der Nachbar, der uns nicht leiden kann, uns eine reinwürgen wollte

Ihr solltet die Tatsachen nicht verdrehen. Das Bußgeld wurde nicht deshalb verhängt, weil euch euer Nachbar nicht leiden kann sondern weil ihr eine Ruhestörung begangen habt.

Zur eigentlichen Frage:

Die Verfolgungsverjährungsfristen bei Ordnungswidrigkeiten hängen vom Höchstmaß der Geldbuße ab, mit der sie bedroht sind. Bei Geldbußen, die im Höchstmaß mit weniger als 1000 Euro bedroht sind, beträgt die Verjährungsfrist 6 Monate. Das ist also die Mindestfrist.Nachzulesen in § 31 OWiG.

Eine dreimonatige Verjährungsfrist gilt nur für Verkehrsordnungswidrigkeiten (außer bei Alkohol und Drogen) , und zwar aufgrund des spezielleren Straßenverkehrsgesetzes. Dort heißt es in § 26:

(3) Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate.

Eure Ruhestörung wäre also frühestens nach 6 Monaten verjährt gewesen, also ab dem 26.01.2013. Da aber inzwischen ein Bußgeldbescheid erlassen worden ist, wurde diese Verjährungsfrist unterbrochen und begann daraufhin erneut. Mit Verjährung werdet ihr also aus der Sache nicht herauskommen.

JotEs  08.09.2012, 15:34

Übrigens: Ich habe gerade noch einmal nachgelesen. Die Geldbuße für "Unzulässigen Lärm" beträgt gemäß § 117 OWiG im Höchstmaß 5000 Euro. Daraus ergibt sich gemäß § 31 OWiG eine Verfolgungsverjährungsfrist von zwei Jahren.

Es wurde doch schon "verfolgt", was soll da jetzt noch verjähren? Wenn du nicht zahlen kannst, frag doch nach ob du es stunden kannst.

jayb93 
Beitragsersteller
 08.09.2012, 12:32

Aber wenn ich jetzt noch Einspruch einlege, kommt es ja zum Gerichtsverfahren, richtig?

Und dann sind die 3 Monate schon längst rum. So meinte ich das. Oder habe ich eine falsche Denkweise?

Und warum soll ich etwas bezahlen, woran ich keine Schuld trage? Wir waren gar nicht so laut, dass es jemanden stören könnte.

Und da wir ca. acht Leute waren, kann man doch auch gar nicht jedem einzelnen nachweisen, dass er zu laut gewesen sein soll!

Wie sieht ihr das?

PostMe  08.09.2012, 12:37
@jayb93

Nur ganz kurz meine Sicht, ich bin kein Jurist und das hier ist auch keine Beratung, aber wenn euch dort Polizisten erkennungsdienstlich behandelt haben und auf Grund deren Einlass das Bußgeldverfahren eingeleitet wurde, dann solltest du dir Kosten und Mühen sparen. Einspruch hin oder her, wenn die Polizisten sagen du warst zu laut, dann wirst du zahlen müssen.

Von den 3 Monaten solltest du dich auch verabschieden. Nehmen wir mal an du warst vor zu laut, jetzt kommt jemand nach 3 Monaten und 1 Sekunde und sagt das du vor zu laut warst und dich JETZT anzeigen will, dann ist dies wohl verjährt (wenn die 3 Monate da zutreffen sollten). In deinem Verfall verjährt absolut nichts mehr.

Ich mag das eigentlich nicht sagen, aber du wirst wohl oder übel zahlen müssen.