Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren?

exxonvaldez  15.01.2021, 13:44

Von welchem Land reden wir?

greco92 
Beitragsersteller
 15.01.2021, 13:45

Deutschland natürlich

4 Antworten

Hallo,

also beim Nachfahren wird vom angezeigten Tacho des "Nachfahrenden" 20% abgezogen.

Ist der Tacho geeicht, wie es bei den Fahrzeugen der Verkehrspolizei z.B. der Fall ist, werden lediglich 10% abgezogen.

Also ein Rechenbeispiel:

Innerorts fährt der Polizist dem Betroffenen mit 80 km/h nach.

Ungeeichter Tacho: Vorwurf von 64 km/h, also 14 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit

Geeichter Tacho: Vorwurf von 72 km/h, also 22 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.

Die Tat selber ist ja dann einwandfrei belegt, nachdem auch noch andere Polizeikräfte hinzugerufen wurden.

Aber sicher, dass das kein Anhörungsbogen ist, oder hast du vor Ort auf eine Aussage verzichtet? Denn das wäre mir neu, dass du als Betroffener keine Möglichkeit zur Stellungnahme bekommst...

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
greco92 
Beitragsersteller
 15.01.2021, 14:23

Die Polizeibeamten haben lediglich nach meinen Papieren gefragt, und wie gesagt Alkohol und Drogentest gemacht die beide negativ waren. Ich habe weder vor Ort noch danach eine Aussage machen können oder wurde gefragt. Und man muss sagen die ganze Verfolgung ging 8 km lang da die Verstärkung sehr spät ankam , also die waren garnicht an dem Ort wo ich zu schnell gefahren bin sondern haben uns wo ganz anderst angehalten.

Dommie1306  15.01.2021, 14:30
@greco92

Und jetzt hast du KEINEN Anhörungsbogen bekommen, sondern den endgültigen Bußgeldbescheid? Sehr merkwürdig.

Ändert aber natürlich nichts an der Sache, die Anwälte haben schon Recht... aus der Nummer kommst du nicht raus.

greco92 
Beitragsersteller
 15.01.2021, 14:52
@Dommie1306

Danke trotzdem

Dommie1306  15.01.2021, 15:06
@greco92

Wichtiger Hinweis:

Wenn es dein erstes Fahrverbot ist, kannst du das Fahrverbot irgendwann in den nächsten 4 Monaten antreten.

Evtl. kannst das dann mit Homeoffice oder Urlaub gut timen...

greco92 
Beitragsersteller
 15.01.2021, 15:13
@Dommie1306

Ja ich werde es auch so machen denke ich

interessanter fall.

ich habe mal einen alten polo überholt, auf der landstraße, mit vielleicht 120 statt 100. daraufhin hat der lichthupe gemacht und gas gegeben und ist mir hinterher. ich kannte die strecke und hatte einen vw-bus mit 150 ps, da kann man so einen polo locker überholen, der hat sich aber viel mühe gegeben, dranzubeiben.

in der nächsten ortschaft bin ich 50 gefahren (weil ich das immer mache) und jener polo nicht, denn er klebte wieder hinter mir. da man nicht weiss, welcher idiot in so einem auto sitzt (es soll ja auch schon an der ampel auf andere verkehrsteilnehmer geschossen worden sein) habe ich in folge mehr gas gegeben.

das ergebnis blieb gleich, der hat auch das tempo erhöht, ich konnte besser beschleunigen, am ende bin ich dann 150-160 gefahren, auf einer (schnurgeraden) landstraße. in den ortschaften bei 50 hat er mich immer wieder eingeholt, ich will nicht wissen, mit welcher geschwindigkeit er da unterwegs war.

zu keiner zeit hatte ich vor, ein blödes rennen zu fahren, ich hatte 120km fahrt hinter mir und wollte nach hause. ich bin dann, weil er immer noch an mir klebte, im nächsten ort abgebogen und auf einen aldi parkplatz gefahren, in der hoffnung, dass er mich in frieden lässt - hat er aber nicht und hat sich neben mich gestellt.

meine erste reaktion, "was willst du blöder a...sch von mir?" habe ich mir verkniffen, stattdessen habe ich das fenster runtergekurbelt und ihm gesagt, dass wir auf diese aktion wohl beide nicht sehr stolz sein sollten.

das hat ihn verwundert, er gab sich dann als polizist in zivil aus, der mir vorwarf, die geschwindigkeit um mehr als 50 km/h übertreten zu haben. das habe ich ihm bestätigt, allerdings auch, dass ich das nur gemacht habe, weil er wie ein verrückter hinter mir hergekommen sei - und ich schlicht diese verfolgungssituation beenden wollte. und ihn gefragt, wie er dazu stünde, in ortschaften das gas stehen zu lassen.

darauf teilte er mir mit, er hätte mich notiert und würde mich im auge behalten. dann ist wieder in seinen wagen eingestiegen und weggefahren.
ich habe nie wieder was davon gehört...

...

nimm dir einen anwalt! erklär, dass du dich bedroht gefühlt hast. der hat dich (in zivil) genötigt! dass du dazu nicht stellung nehmen darfst, kann gar nicht sein. das stinkt geradezu nach unsicherer sachlage, und die jungs werden sich gegenseitig unterstützen. eigentlich hättest du denen, die dich dann angehalten haben, in die arme laufen sollen und schreien "hilfe, hilfe, der verfolgt mich, retten sie mich"!
wenn dein führerschein in gefahr ist, sind die kosten hoch genug, dass sich diese investition lohnt. verfahrensfehler helfen sehr dabei, mit einem blauen auge davon zu kommen. nichts unterschreiben.

und künftig langsamer fahren. rasen bringts echt nicht!

Hallo wenn man nicht alle Details kennt ist das schwer.

Also nachdem der einzelne Polizist als privat Person dich ansprach bist du weggefahren?
handelt es sich noch um eine Owi oder wird dir eine Straftat vorgeworfen?

leider kann man durch Nachfahren schon eine gerichtlich verwertbare Messung deutlich machen. Da Polizeibeamte in ihrer Eigenschaft und dem Beruf eben viel mit Geschwindigkeiten zu tun haben.
also das ist vor Gericht schon verwertbar. Aber man könnte es auch anzweifeln.

da fehlt zu viel um das hier über die Frage zu machen aber wenn die Anwälte gut sind und sich im VR auskennen dann haben sie wohl recht

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Dommie1306  15.01.2021, 14:14
leider kann man durch Nachfahren schon eine gerichtlich verwertbare Messung deutlich machen.

Leider? Wenn der mit 170 durch eine 70er Zone fährt, ist das doch wohl das einzig Sinnvolle?!?

greco92 
Beitragsersteller
 15.01.2021, 15:11
@Dommie1306

Schau mal, dadurch dass derjenige ein Polizeimeister war und kein Polizeioberkomissar denke ich einfach dass er den Helden spielen wollte und des einfach maximal ausgereizt hat mit seinem vermerk. Warum sollte er auf dem Bußgeldbescheid dann ein 2 Beamten als Zeugen dazunehmen wenn er doch alleine war ?

Dommie1306  15.01.2021, 16:06
@greco92

Das spielt alles keine Rolle ;-) Der PM ist genauso Vollzugsbeamte wieder der POK. Sicher hat der ggf. einen höheren "Jagdtrieb", aber seine Maßnahmen sind genauso rechtmäßig.

Ob er einen zweiten Zeugen hat oder nicht, spielt in der Praxis auch keine Rolle. Der Richter folgt da in der Regel folgender Argumentation: Was hat der Polizeibeamte davon zu lügen? Nichts, im Gegenteil, er begeht die Straftat "Verfolgung Unschuldiger". Was hat der Betroffene davon zu lügen? Alles, er käme ohne Strafe davon. Also lügt vermutlich der Betroffene.

So meine persönliche Erfahrung auf 13 Jahre und das ist auch, was ich aus der Literatur und Gesprächen mit Richtern/Staatsanwälten so mitbekomme...

greco92 
Beitragsersteller
 15.01.2021, 13:53

Ich bin quasi in die gleiche Richtung wie er gefahren habe ihn überholt schneller als erlaubt , aber dadurch dass er direkt mit lichthupe mich provoziert hat und nicht langsamer geworden ist ging halt die Verfolgung ziemlich lange. Was mich ankotzt ist dass er mit Augenmaß gemessen hat dass ich 170 anscheinend in einer 70 zone gefahren bin und dann mit den Toleranzen die er abgezogen hat es bei 141 geblieben ist.

Das verstehe ich.

Erst ordnet das Ding zwischen den Ohren son Kran an, kennt also die Folgen, zickt rum weil einer warnt mit Lichthupe, und will jetzt die Folgen nicht einsehen?

Sogar zwei Juristen beruhigen diese Masse nicht? Ich fürchte, wenn die im weißen Kittel kommen, kommt es noch dicker.

Viel Glück.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung