Reisepass abgeben auf dem (Kreuzfahrt-) Schiff
Folgende Situation: Beim Check-In auf ein Schiff wird verlangt, den Reisepass für die gesamte Dauer der Seereise abzugeben. Als Begründung wird die Abwicklung der Einreise-Formalitäten durch lokale Behörden (in diesem Fall z.B. erst nach 14 Tagen am Ende der Seereise, bei der Einreise in die USA) angegeben.
1.) Ich möchte meinen Pass ungern jemand anderem als der Einreise-Behörde selber aushändigen. (Hierzu müsste mich als Inhaber doch auch die Sorgfaltspflicht im Umgang mit meinem Reisepass, der Eigentum der Bundesrepublik Deutschland ist, verpflichten?) Schon gar nicht möchte ich meinen Reisepass aber schon 14 Tage vor dieser Einreise-Abwicklung jemandem zur Aufbewahrung aushändigen. Gibt es irgendeine juristische Grundlage, die die Reederei überhaupt zu so einem Verfahren berechtigt?
2.) Wird konkret von den US-Behörden tatsächlich ein solches Verfahren vorgeschlagen / beansprucht / präferiert? (Bei Flugreisen werden ja auch nicht die Pässe aller Fluggäste eingesammelt, um sie gesammelt einzureichen) Im Gegenteil müsste doch eigentlich der entscheidende Punkt der Einreise die individuelle Kontrolle (Abgleich von Foto und Fingerabdrücken einer EINZELNEN Person mit den Passdaten) sein?
Gibt es überhaupt eine rechtliche oder auch rein praktische Begründung für die Behauptung, dass mir Nachteile bei der Einreise entstehen könnten (längere Wartezeiten etc.), wenn ich darauf bestehe, meinen eigenen Reisepass bei mir zu behalten und nur offiziellen Einreise- und anderen staatlichen Kontrollbehörden direkt selber zur Daten-Überprüfung auszuhändigen? (Datenschutz! Hotels dürfen meines Wissens auch nicht darauf bestehen, während des Aufenthalts Ausweisdokumente einzubehalten)
Kennt sich jemand da rechtlich aus?
3 Antworten
Hallo Hanseat,
eine juristisch korrekte Antwort wirst Du sicher nicht erhalten. Nach meinen Erfahrungen wird das Einbehalten der Pässe auf den unterschiedlichen Reedereien unterschiedlich gehandhabt.
Buchst Du jedoch eine Kreuzfahrt, dann akzeptierst Du auch die AGB der Reederei mit all ihren dazugehörigen Verfahrensweisen. Da steht dann auch manchmal " ... sammeln wir die Pässe beim Check-In ein ...". Da sich die Reederei zum Datenschutz verpflichtet, ist hier sicher kein Bedenken anzubringen.
Ist Dir ein Abgeben des Passes zuwider, dann darfst Du keine Kreuzfahrt mit dieser Reederei in diese Destination unternehmen.
Viel Spaß bei der Kreuzfahrt-Suche.
Hallo Cruiser,
ja es ist tatsächlich sehr schwer, irgendwo eine verlässliche juristische Information zu bekommen. (Habe es ja schon auf verschiedenen Wegen versucht)
Auch wenn ich nicht direkt über die Reederei gebucht habe, sondern über ein Online-Reisebüro, gelten vermutlich für mich die AGB der betreffenden Reederei (ich lasse die Katze mal aus dem Sack: Es handelt sich hier um Aida Cruises), selbst dann, wenn ich nie ausdrücklich angeklickt habe "Ich akzeptiere die AGB von Aida Cruises"? Denn der "Geschäfts"-Teil (die Buchung) ist ja eben gerade NICHT durch mich selber erfolgt. Dass ich dann als Reise-Teilnehmer natürlich die Bordordnung zu befolgen habe, ist dann ja wiederum eine andere Baustelle.
Wie dem auch sei, in den Aida-Reisebedingungen wird sogar ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ich selber verantwortlich für das Mitführen (und eben nicht das Abgeben) der erforderlichen Reisedokumente sowie die Einhaltung der Einreisebestimmungen (auch hier: als ausländischer Staatsbürger muss ich natürlich z.B. auf meinem Landgang in Kanada meinen Reisepass und nicht etwa eine Kopie davon oder nur einen Perso mitführen) bin.
Das kommt immer auf die Route an. Es gibt Kreuzfahrten im Mittelmeer oder Kanaren usw. da brauchst Du gar keinen Reisepass. Bei Kreuzfahrten wie auf der Ostsee mit Sankt Petersburg, brauchst Du den Reisepass - musst ihn aber meist nicht abgeben, da die Behörden den Pass im Hafen kontrollieren. Bei Kreuzfahrten im Bereich des Roten Meeres oder bei Mittelmeertouren mit Stop in Israel, werden Pässe immer eingesammelt und durch die Behörden noch an Board geprüft. Bei Amerikatouren werden die Pässe während der gesamten Reise einbehalten. Usw.
Das ist völlig normal und für die Besatzung eine enorme Mehrarbeit. Wenn ich so manche Landgangskarte sehe, was da alles drauf muss, da sitzen einige im Bauch des Schiffes nächtelang um die tausenden karten auszufüllen.
Wir haben bisher 17 Kreuzfahrten gemacht und es ist immer sehr unterschiedlich, einfach so machen wie gewünscht und gut :-)
LG von Sandro von http://www.urlaubsfotoalbum.de
Hallo Sandro,
vielen Dank für Deine Stellungnahme.
Aber eigentlich ging es mir ja ganz speziell darum, ob es bei Fahrten von der EU in die USA überhaupt eine rechtliche Grundlage dafür gibt, 14 Tage lang den Reisepass (Eigentum der Bundesrepublik Deutschland) einzubehalten. Gerne übernehme ich selber die Mehrarbeit, meine notwendigen Einreise-Formulare korrekt und gewissenhaft auszufüllen (so wie z.B. ja auch im Flieger). Das muss man doch nicht unnötig verkomplizieren, indem es durch so viele verschiedene Hände geht.
Ich erlaube mir an dieser Stelle dann schon, das zu hinterfragen, was seitens der Reederei "gewünscht" wird, nämlich Abnahme und längerfristige Einbehaltung meines Reisepasses. So etwas kennt man sonst ja eigentlich nur aus ganz unseriösen Zusammenhängen. Und die eventuelle Begründung, dass etwas "schon immer so gemacht wurde" und "sich außer mir noch nie jemand beschwert" hätte, wäre ja nun überhaupt kein Argument in der Sache selber. Auf meiner letzten Schifffahrt von der EU in die USA vor einem Jahr konnte ich auch meinen Pass behalten, ich habe es also meinerseits auch "schon immer so gemacht".
Viele Grüße
Ich habe bis jetzt 2 Kreuzfahrten mit Costa gemacht und ich musste meinen Pass nie abgeben und hatte ihn die ganze Zeit bei mir