Wann muss ich das Bußgeld bezahlen?

7 Antworten

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Es wird immer vemerkt, wann der Bescheid zur Post gegeben wurde. Das Datum im Schreiben ist immer ein anderes. Sicherheitshalber würde ich aber auch den Umschlag aufheben.

JotEs  11.07.2011, 12:33

Bei einem Bußgeldbescheid kommt es auf den Tag der Zustellung an, nicht auf den Tag, an dem der Bescheid erlassen oder dem Zusteller übergeben wurde.

Ein Bußgeldbescheid wir zwei Wochen nach seiner Zustellung rechtskräftig.

Du sollst innerhalb von zwei Wochen nach Rechtskraft bezahlen. Da die Rechtskraft eines Bußgeldbescheides zwei Wochen nach dem Tag der Zustellung eintritt, hast du also ab dem Tag der Zustellung 4 Wochen Zeit, das Bußgeld zu zahlen (zwei Wochen bis zum Tag der Rechtskraft und ab diesem Tag noch einmal zwei Wochen).

Emma402 
Beitragsersteller
 11.07.2011, 12:47

Vielen Dank an euch alle :)

Wenn ich richtig rechne, sechs Wochen (Vier Wochen, bis der Bescheid rechtskräftig wird ,plus zwei Wochen Zahlungsfrist). Wenn Du ganz sicher gehen und keinen zusätzlichen Ärger haben willst, überweise es einfach gleich, es sei denn , dass Du noch ein Rechtsmittel gegen den Bescheid einlegen willst.

JotEs  11.07.2011, 12:39

Vier Wochen, bis der Bescheid rechtskräftig wird

Ein Bußgeldbescheid wird zwei Wochen nach seiner Zustellung rechtskräftig.

Du solltest den Bescheid innerhalb von 2 Wochen zahlen.Du hast das Recht gegen diesen Bescheide Widerspruch einzulegen.Das lohnt sich allerdings nur,wenn Du wirklich im Recht bist.LG

JotEs  11.07.2011, 12:37

Du solltest den Bescheid innerhalb von 2 Wochen zahlen.

Der Betrag soll zwei Wochen nach Rechtskraft bezahlt werden. Das sind vier Wochen nach Zustellung.

Ich wurde am 5 Mai 2016 geblitzt jetzt hat die Post versehentlich meine Post zu lange gelagert und somit auch den Bußgeldbescheid am Montag kommt das jetzt. Was soll ich tun wie lang hab ich Zeit dann noch???😳😳😳