THC im Straßenverkehr. 1 monat fahrverbot

6 Antworten

Dann kommt jetzt noch´n dicker Schock ! Die 750 Tacken und der Monat Fahrverbot sind der STRAFRECHTLICHE Aspekt. Danach kommt noch der Verwaltungsrechtliche Aspekt. Die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft macht bei sog. Trunkenheitsfahrten unter Einfluß berauschender Mittel eine Mitteilung an die Führerscheinbehörde. Die Schreiben Dich dann in den nächsten Wochen auch noch an, dass sie Dir die Fahrerlaubnis auf Grund charakterlicher Nichteignung entziehen wollen. Direkt zum Anwalt und gucken was zu retten ist. Bei THC gibt es meines Wissens bundeslandabhängig irgendwelche Möglichkeiten um den Lappen nicht entzogen zu bekommen. Zu 99% wirst Du aber um eine MPU nach voherigem Abstinenznachweis nicht herumkommen... Viel Glück !

Crack  02.09.2014, 21:05
Die 750 Tacken und der Monat Fahrverbot sind der STRAFRECHTLICHE Aspekt.

Da es sich nicht um eine Straftat handelt gibt es diesen Aspekt nicht.

omg123456789 
Beitragsersteller
 04.09.2014, 15:15

Ist keine straftat. Ist eine Ordnungswiedrigkeit.

Also wenn du nur 1 Monat Fahrverbot und 750€ bußgeld erhalten hast dann wird normal keine MPU gefordert. Es sei denn es kommt noch so ein Bescheid.... Was die Zahlungsfristen angeht, könnte ich mir schon vorstellen dass die das Geld erst haben wollen und dann den Führerschein wieder rausgeben... Sicher bin ich mir aber auch nicht!!

Das Bußgeld muß bezahlt werden, sobald der Bescheid bei dir eintrifft. Die Antworten auf die anderen Fragen wirst du bestimmt mitgeteilt bekommen.

Hallo omg

wegen deiner Strafe:

bis wann du das Bußgeld bezahlen musst steht im Bußgeldbescheid.

wie lange du Zeit hast den Führerschein abzugeben ebenfalls (bei Ersttäter sind es 4 Monate)

oder gar eine MPU?

das kommt auf deine Blutwerte drauf an, wenn die Abbauwerte über 75ng/ml waren wird sicherlich gleich die MPU angeordnet.

wenn darunter wird zu 100% ein ärztliches Attest angeordnet.

gesetzliche Bestimmungen: § 2 Abs. 12 StVG:

"Die Polizei hat Informationen über Tatsachen, die auf nicht nur vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung oder auf Mängel hinsichtlich der Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen lassen, den Fahrerlaubnisbehörden zu übermitteln, soweit dies für die Überprüfung der Eignung oder Befähigung aus der Sicht der übermittelnden Stelle erforderlich ist. Soweit die mitgeteilten Informationen für die Beurteilung der Eignung oder Befähigung nicht erforderlich sind, sind die Unterlagen unverzüglich zu vernichten."

Ärztliches Gutachten:

Wird man polizeilich mit BTM "erwischt" (Konsum, Besitz, Handel... auch bei geringen Mengen), muss man damit rechnen, durch die Fahrerlaubnisbehörde zur Vorlage eines ärztlichen Gutachtens aufgefordert zu werden.Wird durch äG festgestellt, dass der Cannabiskonsum mehr als gelegentlich ist oder man legt innerhalb der Frist kein Gutachten vor, dann ist Kraft Gesetzes der Betroffene nicht geeignet, Kfz zu führen = die Fahrerlaubnis ist auf unbestimmte Dauer weg (FEV, Anlage 4 Pkt. 9.2.1).

schau mal hier rein, da sind Erfahrungsberichte über äG's

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?s=&showtopic=56523&view=fin...

es werden auch zwei Abstinenznachweise gefordert.

kann ich meinen FS nach einem monat einfach wieder abholen,

Ja, dir wurde ja nicht die Fahrerlaubnis entzogen.

die wird erst die Fahrerlaubnis entzogen wenn du die MPU nicht bestehst, und dann ohne Sperre.

du bekommst die FE erst wieder wenn du ein positives Gutachten hast, oder nach 15 Jahre, dann verjährt die MPU nämlich

Wirst bestimmt mal zum Verkehrs Psychologen der dich ein wenig ausfragt und die auch die ein oder andere fangfrage stellen wird. Also aufpassen! Du wirst in jedem Fall min. einen Abstinenz Nachweis machen müssen, heißt 3-6 Monate lang immer mal nen Drogentest! Vergiss vieles trinken oder cleaner! Du wirst im Getränk was du vor dem test trinken musst eine weitere Substanz haben die betrug ausschließen soll, sprich sie schauen dann ob dieser Stoff auch in seinem Urin zu finden ist.