THC bzw. Marihuana: Kann auch für einen Fußgänger eine MPU angeordnet werden?
Hallo,
ich habe einen Führerschein (seit zwei Jahren) aber kein Auto.
Weil in der Stadt brauche ich kein Auto.
Da fahre ich mit den Fahrrad, oder mit den Bus, oder ich gehe zu Fuß.
Jedenfalls war neulich, zum Abend, als ich mit anderen Leuten im Park zusammensaß, und wir einen Joint geraucht haben, auf einmal die Polizei da.
Ich habe zugegeben, mitgeraucht zu haben. War ein Fehler von mir.
Jedenfalls wurde ein Drogenscreening angeordnet, mit Urinprobe und ich muß demnächst eine zweite Blutprobe abgeben.
Meine Frage ist:
Kann durch die Untersuchung festgestellt werden, dass ich regelmäßig konsumiere?
und, was noch wichtiger ist, obwohl ich nur zu Fuß unterwegs war:
Kann eine MPU angeordnet werden?
5 Antworten
Kann durch die Untersuchung festgestellt werden, dass ich regelmäßig konsumiere?
Ja. Neben dem aktiven THC-Wert wird auch der Wert der Abbauprodukte (insb. THC-COOH) gemessen. Liegt dieser Wert über 5 ng/ml, geht man von gelegentlichem, bei über 75 ng/ml von regelmäßigem Konsum aus.
Kann eine MPU angeordnet werden?
Ja. Zumindest wird aber bei gelegentlichem Konsum ein fachärztliches Gutachten (fäG) gefordert, um das Trennvermögen zwischen Konsum und Teilnahme am Straßenverkehr nachzuweisen. Bei regelmäßigem Konsum wird das Trennvermögen idR verneint, hier kann eine MPU gefordert werden.
Für das fäG ist der Nachweis der Abstinenz über 3 Monate Voraussetzung. Nachdem die Führerscheinstelle meist einige Wochen braucht, bis die Aufforderung bei Dir ankommt und eine Frist von 2 Monaten setzt, hast Du noch die Chance, den Führerschein zu behalten, wenn Du den Konsum sofort einstellst!
Für die MPU sind 6 Monate Abstinenz Voraussetzung, d.h. falls diese angeordnet wird, ist dein Lappen weg!
Also das ist ne recht komplexe Geschichte mit dem Kiffen und dem Autofahren. Zunächst mal bist du an der misslichen Situation selbst schuld (nicht böse gemeint). Wenn die Polizei dich zu Fuß belästigt, weil sie meint das du Drogen konsumiert hast, immer Verneinen, nie ihrgend was zugeben und die Sache hat sich erledigt (solange du noch hlbwegs bei Sinnen bist und nix bei dir gefunden wird). Was sollen die denn machen? Sie können dich zu nem Screening bitten, das kannst du aber verweigern, können se nix machen und ne Blutentnahme wird kein Richter in so ner Situation genehmigen. So weit, so gut, jetzt haste es ja nun mal zugegeben. Da dun nicht bekifft gefahren bist können sie dir schon mal kein fehlendes Trennungsvermögen von Konsum und teilnahme am Straßenverkehr unterstellen. Das heißt schon mal das es rechtlich durchaus OK wäre wenn du gelegentlich Kiffst. Es geht also um Dauerkonsum. Wenn sie den Konsum dem Straßenverkehrsamt melden wollen die nun Wissen ob du Dauerkonsument bist, dazu fordern die denn ein Drogenscreening nter Aufsicht von dir. Liegt der Wert von THC-COOH (Abbauprodukt) bei dem Screening über einem bestimmten Granzwert (glaube 75 nanogramm/je ml. Blut) denn bist für die Dauerkonsument und sie entziehen dir die Fahrerlaubniss, auch nicht zugeben das du zusätzlich Alkohol oder andere Drogen konsumierst, dann ist auch die Fahrerlaubnis weg. Dann musst du gegebenenfalls ne MPU machen um den Lappen wieder zu bekommen. Also erst mal aufhöhren, viel Bewegen, viel Trinken, Sauna usw. Kurz vor dem Scrrening dieses Verhalten einsrtellen, Fettreich essen und wenig bewegen. Viel erfolg...
Ja, da du einen Führerschein besitzt, kann es durchaus passieren. Dafür ist nicht zwingend ausschlaggebend, ob du Auto fährst oder nicht - du könntest ja jederzeit in die Lage kommen, ein Fahrzeug zu benutzen.
Im Übrigen sind Radfahrer und Fussgänger genau so Verkehrsteilnehmer wie Autofahrer. Auch sie haben sich an Verkehrsregeln und Vorschriften zu halten, auch wenn sie für diese Gruppe lange nicht so eng ausgelegt werden wie für Autofahrer.
Das Untersuchungsergebnis kann ggf. durchaus Rückschlüsse auf regelmäßigen Konsum zulassen.
ja aber, ich dachte für Radfahrer gilt eine andere Promillegrenze?
Dass aber sogar Fußgänger bestraft werden, ist ungerecht.
Du hast Dir ein aktuelles Thema ausgesucht, es aber selbst verbockt, indem Du einserseits der Teilnahme am Urin-Screening zugestimmt und andererseits dem Arzt gegenüber den Konsum eingeräumt hast. Von der Polizei oder vom Zoll kontrollierte Personen haben das Recht Schnelltests (Urin, Speichel, Schweiß) abzulehnen, zumal diese in 30 % aller Fälle falsch positiv anzeigen. Eine richterliche Anordnung auf eine Blutentnahme gibt es nur für Fahrzeugführer im Verkehr, nicht aber für Fußgänger, da Berauschtsein mit Cannabis nicht strafbewehrt (also kein verfolgungswürdiges Delikt) ist.
Siehe zum Thema auch http://www.n24.de/n24/Nachrichten/Panorama/d/3844176/autofahren-und-cannabis-konsum-geht-vielleicht-doch-.html
Musstest du mpu machen ?