BTM/Führerscheinstelle - Fahreignung wird in Frage gestellt - Bei Anordung ärtzlicher Untersuch (TÜV) wird eine Haaranalyse gefordert statt Urin, was tun?

4 Antworten

Meine Meinung  (Rechtlichen Rat oder Beistand dürfen wir nicht geben)Die  führerscheinstelle hat angeordnet.............- Soweit so gut.

Die Führerscheinstelle hat Weisungsrecht auch innerhalb des Ordnungsamtes. Sie kann Anordnen und überprüfen lassen, was nach pflichtgemäßen ermessen notwendig ist, 

(Bitte von beiden Seiten betrachten)

Wenn derjenige der seinen Schein wiederhaben will muss er den Berg hinauf und wird nicht mit einer Sänfte hingetragen.

Wenn er seine Haare kürzen lässt ist für ihn schwerwigender als ein wenig  in Haar zu Haben .Ich bin eigéndlich für die 0 Toleranzgrenze ,wenn aber jemand seinen guten Willen zeigt sollte er das mit offenen Karten machen.

Das Hin und  her  bei den Behörden , davon wollte ich mal ein Busch schreiben, aber es glaubt doch keiner,

Mit freundlichem Gruß

Bley1914

Du solltest dich mal an das "Verkehrsportal" wenden (Rubrik: MPU und Rauschmittel), die können dir sicherlich weiterhelfen.

Aus Erfahrung kann ich dir sagen das bei "harten Drogen" fast immer eine Haaranalyse von der FSSt. verlangt wird (da im Urin nicht lange genug nachweisbar) und das die "juristische Vorgabe" da wohl relativ wenig zählt, da das Gericht sich mit der Materie (der Konsumermittlung) gar nicht auskennt...

Das Verfahren nach §29 BTMG wurde zwar eingestellt, dies ist aber nicht gleichzusetzen mit einem Freispruch - sondern man konnte dir nur lediglich nicht nachweisen ob/das du konsumiert hast. Das ist nun Sache der FSSt., dies anhand des FÄG herauszufinden.

Im Gegensatz zu Cannabis, entfällt bei harten Drogen bereits bei einmaliger Einnahme die Fahreignung, die dann nur mit einer pos. MPU erneut "nachgewiesen" werden kann...

drohen dem Beschuldigten rückwirkend juristische Maßnahmen.

Wie kommst du denn darauf?

---- Da diese Haaranalyse positiv ausfallen wird, gibt es nun noch die Möglichkeit die Haare zu kürzen? -----

Nein, die gibt es nicht, da deine Haarlänge bekannt ist und dies als fehlende Mitwirkung angesehen werden würde.

Aber, wie eingangs erwähnt, schau mal im besagten Forum rein, dort sitzen Experten die dir sicherlich adäquate Antworten geben können.

"1 Jahr Verbot des Konsums illegaler Substanzen"

und da fällt dir jetzt ein das du seit 4 monaten nichts mehr nimmst? da scheint eine kleine zeitdifferenz vorhanden zu sein.

solltest du gegen die auflagen des gerichts verstossen haben sollte der führerschein recht lang weg sein

MaxiS1701 
Beitragsersteller
 13.01.2017, 18:10

Die Frist begann nach Abschluss der Verhandlung, jedoch war vor Gericht die Aussage dass bisher noch keine "Drogen" konsumiert wurden. Ein positiver Haartest würde dies jedoch als "Lüge" entpuppen.

Färb deine Haare blond und wieder schwarz und das selbe noch mal , die können dann wahrscheinlich nichts mehr festellen .

MaxiS1701 
Beitragsersteller
 13.01.2017, 18:13

Ich habe vor ein paar Wochen eine Laborantin kontaktiert welche derartige Proben analysiert. Laut Ihrer Aussage werden die Haare chemisch entfärbt. Allerdings war dabei nur von einer einmaligen Färbung die Rede. Fraglich bleibt ob eine Entfärbung bei einer oftigen Färbung das Haar so schädigt dass eine Probe nicht verwertbar wird.

Spot1978  17.01.2017, 11:27
@MaxiS1701

Womit wir wieder bei fehlender Mitwirkung sind. Ergo: MPU
Der Proband sollte sich wie ein Mann verhalten und die Konsequenzen seines Tuns einfach hinnehmen.