Bußgeld zurück fordern weil zu Unrecht bezahlt
Hallo
Ich habe eine etwas merkwürdiges Problem. Und zwar habe ich ein Verwarnungsgeld erhalten wogegen ich Widerspruch eingelegt hatte. Dieser Widerspruch wurde abgelehnt und von der zuständigen Gemeinde an das Regierungspräsidium weitergeleitet. Von dort aus bekam ich dann einen Bußgeldbescheid. Dagegen habe ich erneut Widerspruch eingelegt der dann abgelehnt wurde mit der Aufforderung innerhalb einer Woche das Geld zu bezahlen sonst würde es an das Amtsgericht weiter geleitet. Ich habe mich aber nochmals dagegen gewehrt und dem zuständigen Sachbearbeiter vorgehalten er solle sich doch gefälligst mal intensiver mit der Sachlage befassen und mich nochmals kontaktieren. Leider vergingen dann weitere 8 Tage ohne eine Rückmeldung des Sachbearbeiters. Da ich keine Lust hatte den Fall bis vor Gericht zu treiben habe ich dann unter Vorbehalt bezahlt. Einen Tag später bekam ich dann aber die Nachricht dass das Verfahren zu meinen Gunsten eingestellt wurde. Dieses Schreiben war bereits 3 Tage vor meiner Zahlung und derm damit verbundenen Rückzug meines Widerspruchs. Nun habe ich eine schriftliche Bestätigung dass das Verfahren zu meinen Gunsten entschieden wurde aber mein Geld ist dennoch weg. Der Sachbearbeiter meinte das sei Pech für mich aber mit der Zahlung hätte ich ja meinen Widerspruch zurück gezogen und das Bußgeld akzeptiert. Nun wäre aber die Frage ob das so rechtens ist denn das Verfahren wurde bereits 3 Tage zuvor eingestellt und damit ist die Akte ja eigentlich geschlossen und außerdem hatte ich ja keine Wahl da der Sachbearbeiter sich nicht mehr gemeldet hatte und ein Widerspruch ja keine aufschiebende Wirkung hat. Ich musste ja zwangsläufig zahlen. Aber was nun? Gibts dazu nicht eine eindeutige Rechtslage? Und vor allem - Gibts ne Möglichkeit mein Geld zurück zu bekommen?
5 Antworten
Wenn der Sachverhalt so stimmt wie du ihn geschildert hast und du deine Widersprüche und die Zahlung unter Vorbehalt schriftlich nachweisen kannst, sehe ich die Aussage der Sachbearbeiterin doch sehr in Frage gestellt. - Weiter kommen kannst du vermutlich aber nur durch eine Beratung bei einem sachkundigen Juristen. Kostet leider aber auch Geld. - Die Frage ist deshalb, ob es sich rein monetär lohnt, den Fall weiter zu verfolgen und notfalls vor Gericht zu ziehen. Ich würde zwar darauf tippen, dass du als Sieger daraus hervorgehst, aber die Mühlen der Justiz mahlen nicht nur langsam, wie man gerne sagt, sondern dazu manchmal auch noch sonderbar mit ungewissem Ausgang. Dazu reicht schon aus, wenn du bei Ankündigung deiner schriftlichen Vorbehaltszahlung einen juristischen Formfehler begangen hast. Es liegt jetzt an dir, was dir der Streit wert ist. - Viel Glück und eine weise Entscheidung!
Wollte mal den Ausgang mitteilen: Ich habe eine Email hingeschickt und darin die Zahlung zurück gefordert mit folgender Begründung: Da ich keine Rückmeldung bis zum Zeitpunkt meiner Zahlung erhalten habe und diese getätigt wurde als die Zahlungsfrist abgelaufen war, bin ich lediglich meiner Zahlungspflicht nachgekommen. Dieser musste ich nachkommen da ein Einspruch keine aufschiebende Wirkung hat. Diese Zahlung war somit nur unter Vorbehalt und nicht gleichzusetzen mit einer Einspruchrücknahme. Für eine Einbehaltung meiner Zahlung fehlt Ihnen die rechtliche Grundlage. 5 Tage später bekam ich die Mitteilung das die Zahlung zurück erstattet wird (was dann auch 5 weitere Tage später erfolgte).
Mit der Bank die Überweisung Zurückholen
Lernt es doch endlich mal: vom Kontoinhaber veranlasste Überweisungen können nicht zurückgezogen werden! Allenfalls nur so lange, wie das Geld noch nicht auf dem Empfängerkonto gutgeschrieben ist.
Mein Fall liegt zwar etwas anders als der des Fragesteller, möchte trotzdem meine Erfahrungen kund tun. Wenn du dich, wie ich neulich bei einem Verkehrsunfall, gedrängt und genötigt fühlst, das Verwarngeld vor Ort, d.h. gleich zu zahlen, was ich dann auch prompt gemacht habe, gegen den oder die entsprechenden Polizeibeamten Anzeige wegen Nötigung erstatten (was natürlich auch Sachbearbeiter betrifft, was aus deren Aussagen zu schließen ist). Dann entscheidet das Gericht. Bekommst du Recht, bekommst du auch das Verwarngeld zurück, da es, wie bei mir, ja unter unlauteren Methoden, hier durch Zwang, Drohung und Einschüchterung „Wenn Sie nicht zahlen, droht Schlimmeres.“ getan wurde. (Gut wäre es, einen Zeugen zu haben), was rechtlich einer kriminellen Straftat entspricht, in meinem Fall dem Tatbestand der Nötigung. Die Zahlung selbst würde dann praktisch annulliert. Ich rate an: Niemals sofort zahlen!, denn bei einem Verkehrsunfall befinde man sich für gewöhnlich in einem Schockzustand und ist vorübergehend quasi unzurechnungsfähig.
Aus meiner Sicht sieht die Sache so aus. Deine Zahlung erfolgte unter Vorbehalt der Rechtmäßigkeit. Wie dann die Sachbearbeiterin auf die Idee kommt anzunehmen, dass Du Deinen Widerspruch zurückgezogen hast, weil Du gezahlt hast, ist mir schleierhaft. Wie kommst Du jetzt an Dein Geld? Vielleicht hilft nur noch eine Klage. Wie die ausgeht?