Hartz iv und Bußgeldbescheid - zu hohe Ratenzahlung wird verlangt?
Bei einem Bußgeldbescheid von ca. 630 Euro wurde mein Vorschlag mit 10 Euro monatlich abgelehnt.
Es wird eine Ratenzahlung von mindestens 58 mtl verlangt.
Ich bin Hartz iv Empfänger und habe mit 5 weiteren Zahlungsverpflichtungen monatlich meine schwierige Situation nachgewiesen.
Ich kann keinesfalls die geforderte Rate zahlen.
Hätte bei der Bemessung meines Bußgeldes nicht von vornherein meine finanzielle Situation berücksichtigt werden?
14 Antworten
Unterstellt: es handelt sich um eine Zahlung aufgrund einer Ordnungswidrigkeit - es liegt kein anderes Einkommen außer ALG-II vor - auch keine Bedarfsgemeinschaft mit anderen Personen, die über anrechenbares Einkommen verfügen
Eine Zahlungserleichterung (Ratenzahlung) ist gem. § 18 OWiG (Ordnungswidrigkeitengesetz) zu gewähren, wenn es die wirtschaftlichen Verhältnisse nicht zumuten, die volle Höhe auf einmal zu entrichten.
Bei ALG-II-Empfängern ist das bei der Höhe von 630 € zu unterstellen.
Die Höhe einer Ratenzahlung ist gesetzlich nicht bestimmt.
Wenn man den Regelsatz von 446 € nimmt, dann sind 58 € ca. 12% des Regelsatzes - allgemein liegt das absolute Minimum, welches nicht unterschritten werden darf, bei 70% des Regelsatzes - damit erscheint das durchaus noch angemessen.
Die Höhe von 58 € sichert die Tilgung innerhalb eines Jahres - es ist aber durchaus möglich, auch einen Tilgungszeitraum von 2 Jahren als angemessen anzusehen, sofern keine gesetzlichen Vorschriften den Zeitraum begrenzen.
- Du solltest eine Abänderung der festgelegten Rate, wegen unzumutbarer Härte, auf 29 € beantragen.
Die von Dir angebotenen 10 € waren (taktisch) zu niedrig; ein Bußgeld (und auch die Ratenzahlung) soll grundsätzlich auch noch etwas "weh tun"...
mit 5 weiteren Zahlungsverpflichtungen
Die spielen hier erst einmal keine größere Rolle bei der Beurteilung.
Sie haben eine Ratenhöhe von 58 € im Monat festgesetzt. Das entspricht einem Tilgungszeitraum von ca. 1 Jahr.
Ich beantrage, im Rahmen Ihres Ermessensgebrauchs, bei der Höhe der Ratenzahlung auf einen Tilgungszeitraum von 2 Jahren abzustellen und die Höhe der monatlichen Zahlung auf 29 € im Monat herabzusetzen.
Gerade für mich als ALG-II-Empfänger bedeutet jeder Euro, den ich mehr zahlen muß, eine besondere Härte, um den Lebensunterhalt für mich weiterhin zu sichern.
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Ich hatte in meinem Beitrag "unzumutbare" Härte geschrieben - das sollte man im Antrag auf "besondere" Härte etwas abschwächen.
Meine Ratenzahlung auf 10 € wurde beriets abgelehnt. Es hieß entweder ich bin mit monatlich 58,00 EUR einverstanden, ansonsten würde ich nochmals eine Ablehnung einer Ratenzahlung bekommen.
Anschließend würden die Stundungsvoraussetzungen geprüft
Du mußt selbst entscheiden was Du machst - wenn Du noch andere Einkünfte hast oder in einer Bedarfsgemeinschaft lebst, dann wird mit Sicherheit nichts geändert - mein Beitrag zielt nur darauf ab, daß außer dem Regelsatz + Miete keine anderen Einkünfte vorliegen - und in diesem Fall wäre eine Verweigerung einer Ratenzahlung ein fehlerhafter Ermessensgebrauch - die Androhung kann ich so nicht glauben...
Ich habe keinerlei andere Einkünfte.
Nach allem Abzügen Strom, Telefon, Daueraufträgen, Ratenzahlungen bleiben mir von 446 € noch 281 € zum leben übrig.
Davon soll ich noch 58 € mtl. zahlen?
Würden mir 223 € mtl. bleiben.
Unmöglich,....
Was kann ich nun tun?
Nach allem Abzügen Strom, Telefon, Daueraufträgen, Ratenzahlungen bleiben mir von 446 € noch 281 € übrig
Das soll ja auch eine Strafe sein, die man nicht mal so zahlen kann wie sie einem passt, kannst ja froh sein das man dir eine Ratenzahlung eingeräumt hat.
Dann leg halt schriftlich Widerspruch ein und besorg dir beim Amtsgericht einen Beratungsschein für einen Anwalt, da würdest Du bei diesem im Regelfall nur um die 20 € zahlen müssen.
Vor vielen Jahren ( noch in den guten alten DM - Zeiten ) hatte ich das Problem auch einmal, bin dann aber ohne Anwalt ausgekommen, nur gab es bei mir dann keine Ratenzahlung ( war da arbeitslos mit ALG - 1 ) , dass Gericht bzw. der Staatsanwalt hat dann einfach mal die Tagessätze erhöht, um so die monatliche Zahlung an mein ALG - 1 anzupassen.
Da müssen sie ja auch darauf achten, dass man ab mehr als 90 Tagessätzen als vorbestraft gilt.
Hast Du mal versucht deine Strafe in Ableisten von Stunden umwandeln zu lassen, diese Möglichkeit sollte es auch geben ?
10 Euro würde sich nicht lohnen, da immer noch auch Gebühren anfallen. Außerdem möchte niemand über fünf Jahre auf sein Geld warten.
- Spar an anderer Stelle. Schränke dich ein, was Ausgaben betrifft. Nudeln mit Tomatensauce und ähnliche Dinge sind durchaus vertretbar und kosten nicht viel pro Portion. Zigaretten, Netflix, Alkohol, etc. vermeiden.
- Verkauf / Verpfände etwas. Smartphone, Fernseher, Computer, Schmuck
- Such dir einen Nebenjob im Fastfood-Gewerbe, als Hilfskraft, o.ä. Du darfst 100 Euro pro Monat behalten, das nicht angerechnet wird - hier hast du schon eine Option.
- Geh mehrfach im Monat Blutspenden, das gibt auch ein paar Euro.
630 euro sind keine Kleinigkeit. Wenn du das nicht bezahlen kannst, mach dich auf Ordnungshaft bzw. Ersatzhaft gefasst.
PS: Wenn du dir Drogen leisten kannst - wie oben gesagt, was der Grund ist, kannst du auch das Bussgeld zahlen ;)
Bei 630 EUR zu Raten von 10 EUR würdest du das Bußgeld mehr als 5 Jahre lang abbezahlen.
Daher hat man höhere Raten angesetzt.
Ich finds immer toll, dass Leute Bußgelder bekommen, und dann wegen der Zahlung rummeckern. Einfach mal keinen Mist bauen, dann hat man das Problem nicht. Bußgelder sollen weh tun, das ist Sinn und Zweck der Sache.
Wir reden hier immerhin nicht davon, das jemand Probleme hat die Grundsteuer zu zahlen, und das mit der Steuerabteilung regeln will. Es geht um ein Bußgeld.
Zahlst du dein Bußgeld nicht, kann es zu einem Vollstreckungsbescheid, und sogar zu Erzwingungshaft kommen.
Du könntest vielleicht eine Halbierung der Ratenhöhe raushandeln.
Es gibt keine Erzwingungshaft wenn man Zahlungsunfähig ist.
Wenn man jedoch die Abgabe der Vermögensauskunft verweigert, wiederum schon ;)
Warum sollte man das verweigern?
Gibt Leute die Ihre persönlichen Gründe dafür haben. Wenn es solche Leute nicht geben würde, gäbe es keine Erzwingungshaft für Nichtabgabe.
Wie mein Vorredner schon sagte, weil jeder seine Gründe hat.
Aktuell zahlt der WDR ja jemanden seinen Gefängnisaufenthalt, weil er keine Vermögensauskunft geben will.
Dann suche dir doch einen Anwalt auf (Den bekommst du mit einem Beratungskostenhilfeschein vom Staat bezahlt) und lege Widerspruch gegen den Kremsel ein. Statt 10€ kannste ja auch 20€ draus machen und ggf. bekommt der Anwalt das Bußgeld an sich gesenkt.
Und vergiss diese Einschüchterungsversuche wie "Erzwingungshaft". Erzwingungshaft gibt es nur wenn man mutwillig nicht zahlen möchte aber wenn man sagt man möchte zahlen aber kann es nicht darf keine Erzwingungshaft angeordnet werden wenn wirklich Zahlungsunfähigkeit vorliegt.
Könnte ein Anwalt jetzt noch behilflich sein obwohl der Bußgeldbescheid bereits rechtskräftig ist?
Wie genau kann ich eine Abänderung der festgelegten Rate, wegen unzumutbarer Härte beantragen?