Bußgeldbescheid mit Fahrverbot, Auslagen genausoviel wie Bußgeld kann das sein? Siehe bild?
Busgeldbescheid fahrverbot 1monat
3 Antworten
Es sind alle Vorschriften genannt.
Du hast aber nicht den Teil gezeigt, weshalb die Strafe verhängt wurde.
Wenn Du mal die Vorschriften §§ 105 udn 107 OWiG udn §§ 464,465 StPO liest, wird es Dir evtl. klar werden. Sollten nämlich Beweisfeststellungen notwendig gewesen sein, so werden diese Dir aufgedrückt. Das könnten die Kosten für die Ermittlung des Blutalkohols sein, Übersetzungskosten usw.
Was es war, kannst nur Du wissen.
da du nur einen teil des schreibens veröffentlichst, gehe ich mal davon aus, du hast nicht direkt bezahlt, sondern entweder widerspruch eingelegt oder gar nicht reagiert, so dass ein verfahren eröffnet werden musste.. aber ich kann nur raten mit diesen wenigen infos....
Nein das war gleich der erste brief. Kann es sein das die Auslagen genauso teuer sind wie die geldbuße. Ich werde die kompletten brief veröffentlichen
Wenn es ein gültiger Bescheid ist, dann heißt es zahlen oder Einspruch erheben, Diese zwei Möglichkeiten stehen dir zur Verfügung