Übernahme von Fahrtkosten zum Arzt, Rückerstattung; wenn ja, wo?
Hallo, ich bräuchte dringend eure Hilfe, ich bin zurzeit Arbeitslos aus gesundheitlichen Gründen. Ich werde von Arzt zu Arzt gereicht und beziehe ALG II. Ich bin bei der Krankenkasse DAK.
Eine feste Diagnose gibt es noch nicht, ich bin aber momentan bei einem Rheumatologen in Behandlung. Da ich aus einem Ort komme, bei dem der nächste Rheumatologe 1Std und mehr mit dem Zug entfernt ist, und ich erhöhte Kosten aufgrund meiner Tabletten etc habe; brauche ich dringend Rat.
Frage: Ich komme mit dem geringen Geld vom ALG II nicht mit den Fahrtkosten und Arzneikosten klar, das Jobcenter und die DAK sagen beide die übernehmen das nicht, im Fall von einer rheumatischen Erkrankung.
Stimmt das, kennt sich damit jemand aus, wie ich das eventuell erstattet bekomme, wenn ja wo und mit welchem Recht (Paragraphen)?
Vielen Dank!
7 Antworten
Das wird sehr schwierig werden, wenn überhaupt.
Es ist korrekt, die DAK erstattet NUR in ganz konkreten Fällen, und zwar
1. wenn anschließend ein Krankenhausaufenthalt erfolgt (also keinesfalls bei ambulanter Behandlung)
2. bei Behandlungen wegen Niereninsuffizienz (Dialyse) und Bestrahlungen, die aufgrund einer Krebserkrankung notwendig sind.
Bei 1. kann man die Kostenvorlage umgehen, indem ein niedergelassener Arzt einen Transportschein ausstellt. Das wird er nur tun, wenn Du wegen Deiner Krankheit nicht in der Lage bist, selbständig oder mit Freunden/Bekannten/Verwandten, ins Krankenhaus zu kommen. Den Transportschein bekommt der Taxiunternehmer, der mit der KK abrechnet. Da mußt Du den Eigenanteil bezahlen. Oder Du wirst mit einem Krankenwagen eingeliefert, was den Nachteil hat, dass, wenn eine stationäre Aufnahme nicht erfolgt, Du u. U. den Einsatz bezahlen mußt.
Bei 2. muss die DAK von Dir einen Antrag auf Kostenerstattung bekommen, den sie VORAB genehmigen muß.
Das alles trifft bei Dir nicht zu. Einen Antrag beim Jobcenter kannst Du zwar machen, aber ich bezweifle sehr, dass er Aussicht auf Erfolg hat. Alle diese Gerichtsentscheidungen sind Einzelentscheidungen, da kommt es auf den Richter an. Ich kenne Fälle, wo das Amt ALLES abgelehnt hat. Ein Rechtsanwalt meinte dann, es sei das schlimmste Amt in ganz Deutschland. Nun ist der Betreffende umgezogen und hat vom neuen Amt ALLES genehmigt bekommen, ohne Rückfragen ohne Probleme, ohne irgendeine Verzögerung.
Für ältere Patienten wird die Grundsicherung erhöht, weil man bei denen diese Fahrten in einem gewissen Rahmen als Mehrbedarf sieht. Auch wenn ich nicht glaube, dass es Aussicht auf Erfolg hat, was diese Fahrten anbelangt, hast Du Dir mal Gedanken gemacht, ob Du einen Behindertenausweis bekommst?
Fahrkosten zur ambulanten Behandlung gibt es nur, wenn es sich um eine Serienbehandlung handelt, hier Straheln- oder Chemotherapie oder innerhalb von 5 Tagen vor oder 14 Tage nach einer stationären Behandlung.Oder wenn ein Pflegegrad von mindestens 3 vorliegt.
Krankentransportrichtlinien- dort findest du die Vorassetzungen
Das scheint bei dir alles nicht zuzutreffen, damit übernimmt die Krankenkasse die Kosten nicht- auch wenn dir ein Arzt einen Transportschein ausstellen sollte. Frag dann bei der Kasse an sonst kommt das böse Erwachen, wenn die DAK die Kosten NICHT übernimmt- was passieren kann. Manche Ärzte stellen die Transportscheine aus, um Ruhe vor den Patienten zu haben.
Die Kassen dann den Stress, weil die Versicherten nicht kapieren wollen, warum die kosten nicht übernommen werden.
Dir bleibt nur das Jobcenter mit Mehrbedarf.
Danke, dir alles Gute!
bei chronischer krankheit und folgebehandlungen, kannst du das bei der krankenkasse beantragen
Meines Erachtens müssten diese Kosten als Mehrbedarf erstattet werden. Dazu gab es in 2013 ein Urteil vom Amtsgericht Mainz.
Schau dir dazu mal dies hier an:
http://www.hartziv.org/news/20131112-hartz-iv-fahrtkosten-zum-arzt-koennen-mehrbedarf-sein.html
Ich habe auch die Erfahrung gemacht, dass man den Leuten im Amt alles Haarklein servieren muss, also zeig Ihnen einfach mal das Urteil und frage Sie dann nochmal... ;)
Wenn das JC sich weigert, dann musst du vor dem Sozialgericht klagen.
Eigentlich sollte das nämlich als Mehrbedarf gewährt werden.
Frag mal hier nach: elo-forum.org
das jc und das sg haben damit garnichts zu tun.
Top ausgeführt. Leider traurig, daß es tatsachentechnisch so ist.
LG