Kündigung wegen psychischer Erkrankung in der Probezeit: Krankengeld, ALG II oder Sozialhilfe?

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Hätte ich bei einer Kündigung durch meinen AG Anspruch auf Krankengeld oder würde ich nach Eintritt meiner Kündigung trotz AU direkt wieder in den ALG II- Bezug fallen?

Sie erhalten Krankengeld wenn der 43. Tag der Kranmeldung anfängt.

Es können auch mehrere Krankheitszeiten dazu zusammengerechnet werden, bedeutet:

  • Wenn Sie innerhalb des letzten halben Jahres mehrmals auf die gleiche Krankheit Lohnfortzahlung bekommen haben, so wird ab dem 43. Tag Krankengeld gezahlt.

  • Waren Sie 5 Wochen auf eine Kranhkeit krankgescherieben und haben zwischendurch gearbeitet und Sie werden wegen einer anderen Diagnose krankgeschrieben, dann haben Sie erneut Anspruch auf 6 Wochen Lohnfortzahlung.


Wie es aussieht wenn Sie gekündigt werden während der Krankschreibung, aber die 6 Wochen Lohnfortzahlung sind noch nicht vorbei kann ich Ihnen nicht sagen. ( Ich nehme an Sie müssten sich arbeitssuchend melden) Antrag auf ALG Ioder II


Würde ich des Weiteren überhaupt ALG II bekommen und wenn nein, gibt es für solch eine Situation überhaupt irgendeine Unterstützung? Sozialhilfe?

Soweit ich weiß ist ALG II, Hartz IV und Sozialhilfe das Gleiche.


im prinzip möchte ich einfach nur wissen, ob der anspruch auf krankengeld davon abhängig ist, ob ich nach meiner kündigung ALG I oder ALG II bekomme.

Der Anspruch auf Krankengeld ist nicht davon abhängig ob es ALG I oder II ist, sondern das ist nur entscheidend für die Höhe des Krankengeldes.


  • Sollten Sie also Krankengeld beziehen und der Arbeitgeber kündigt erst dann, dann haben Sie maximal Anspruch auf 78 Wochen Krankengeld, abzüglich 6Wochen Lohnfortzahlung.

  • Wie es aussieht wenn Sie noch kein Krankengeld erhalten und dann gekündigt werden, würde ich mal bei der Krankenkasse nachfragen.


Ich wünsche Ihnen auf jeden Fall viel Glück und Alles Gute

MfG

Johnny

ALG2 ist das was dir auf alle Fälle zusteht, ist ja das Existensminimum. Ob Krankengeld zum Leben und Miete reicht wirst du sehen sonst mußt du aufstocken mit ALG2, dir steht ja auch nicht unbegrenzt Krankengeld zu . Du kannst dich ja im Vorfeld erkundigen bei deiner Krankenkasse und dem Jobcenter, die können da mit Sicherheit güldige Auskunft geben die dir weiterhelfen wird mußt nur auch gehen und Auskunft einholen!!!

pgressive 
Beitragsersteller
 02.11.2012, 14:35

ich weiß, dass ALG II das existenzminimum ist, aber muss man um ALG II zu beziehen nicht mindestens 15 std. pro woche arbeitsfähig sein?

im prinzip möchte ich einfach nur wissen, ob der anspruch auf krankengeld davon abhängig ist, ob ich nach meiner kündigung ALG I oder ALG II bekomme.

ich habe die sorge, dass ich krankengeld nur in dem fall bekomme, wenn ich nach meiner kündigung anspruch auf ALGI hätte und ich - da ich nur anspruch auf ALG II habe und nicht arbeitsfähig bin - direkt in die sozialhilfe "durchrutsche"...

KaeteK  03.11.2012, 11:57
@pgressive

Erstmal würde ich prüfen, ob du bei deinem Krankengeld nicht noch Anspruch auf Austockung durch HartzIV hast. Solltest du gekündigt werden, dann HartzIV beantragen, da du ja noch kein Jahr gearbeitet hast, bekommst du auch kein Alg I

lg und gute Besserung :-)

Ach ja...Sozialhilfe gibt es nicht mehr - heißt jetzt HartzIV

ALG2 ist das was dir auf alle Fälle zusteht, ist ja das Existensminimum.

Meine Mutter ist zurzeit in der Psychatrie nachdem ihr gekündigt wurde. Sie bekommt Krankengeld. Details kann ich dir aber leider nicht nennen.