Darf ich Spenden für eine Bekannte sammeln, trotz ALG II?
Hallo zusammen,
Ich bin alleinerziehend und erhalte ALG II. Eine Bekannte von mir, die im Ausland lebt, ist auf Geld angewiesen bzw. Sie braucht eine dringende Operation. Dürfte ich für Sie eigentlich spenden hier sammeln? Ich habe eine große Reichweite. Und wenn ja, bis zu welcher Summe?
Und wird die Spende angerechnet auf das ALG II?
Wäre super, wenn mir jemand die Fragen beantworten könnte.
Danke.
Liebe Grüße, Malina
4 Antworten
Vielleicht läßt es sich einrichten, daß die Spenden direkt an die Bekannte überwiesen werden? Innerhalb des SEPA-Raumes sollte das kein Problem sein.
Falls Nein, würde ich Dir empfehlen, Dein Vorhaben zuvor mit dem Jobcenter zu besprechen und Dir eine papierschriftliche Zusicherung geben lassen, daß keine Anrechnung auf Deine Leistungen erfolgt.
Wenn Du Dir "Spenden" auf ein Privatkonto überweisen läßt, dann dürften das aus rechtlicher Sicht Geldgeschenke sein. Ich vermute, daß diese rechtlich einen anderen Status als Spenden im klassischen Sinn haben.
Wenn Du Spenden sammelst ist das zunächst einmal Einkommen und wird auch so behandelt (Anrechnung auf Hartz IV, Steuerpflicht....)
Jedermann darf privat Spenden sammeln.
Du könntest Probleme bekommen, die Weiterleitung aller eingesammelten Spenden an die dritte Person glaubhaft zu machen.
Nein, nicht jeder darf privat Spenden sammeln. Um das zu tun, benötigt man eine behördliche Genehmigung. Zumindest im steuerrechtlichen Sinne, denn dann kann man auch eine Spendenquittung ausstellen, die die Spender z.B. bei der Steuer absetzen können. Privatpersonen können das nicht.
"Spenden" im steuerlichen Sinne kann nur ein gemeinnütziger Verein etc sammeln.
Du kannst allenfalls "Geldgeschenke" annehmen und an Deine Freundin weiterverschenken. Das ist aber für den Geber nicht steuerlich absetzbar.
Wie das bei Dir ggf angerechnet und bewertet wird, sagt dir das Amt