Übernahme eines Containers bei ALG II
Hallo, nachdem mein mann plötzlich verstorben ist, muss/sollte ich aus unserem jetzigen gemieteten Haus ausziehen. Leider muste ich ALGII beantragen. Nun ist es ja so, das sich im Laufe der Zeit einiges angesammelt, was nicht mehr gebraucht wird und entsorgt werden muss. Von einem bekannten habe ich gehört, dass ein Container vom Amt übernommen wird. Jetzt heißt es aber: NEIN! Und ich sitz auf der ersten Rechnung. Ich brauche mit Sicherheit noch einen. Prima......wo soll ich denn jetzt mit den Sachen hin. Für die Müllkippe ist es zu viel und ich hab auch keine Ahnung wie ich es dort hinschaffen soll.
VG Hat jemand eine Ahnung, ob das Amt das doch übernehmen muss. Wenn vielleicht jemand den passendnen § dazu kennt, das wäre meine Rettung!
5 Antworten
Wie sieht es denn aus, den Umzugswagen bekommst du doch gestellt? Kann er denn nicht erst mal zur Müllkippe oder zum Recyclinghof (da kannst du bei uns das meiste kostenlos abgeben) fahren?
Ich würde es auch einmal mit einer kostenlosen Anzeige in einem entsprechenden Blatt versuchen, da einige Dinge sicher noch für andere (Selbstabholer dann) zu gebrauchen sind.
So, der 2te Container wr auch schon da. Aber gsd die Rechnung noch nicht. Und wie schon gesagt, der Sperrmüll nimmt meinen Plunder nicht mit. ich werde, sobald die 2te rechnung da ist, es über Sonderbedarf versuchen. versuch macht klug. ;-)
Gibt es bei Euch keine Sperrmüllabfuhr ?
Ansonsten gilt im ALG II Bezug grundsätzlich, erst beantragen, dann Bescheid bekommen und dann ggfs. bestellen.
Diese Kosten können vom Jobcenter übernommen werden, wenn man umzieht:
SGB II § 22 (6) Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten können bei vorheriger Zusicherung durch den bis zum Umzug örtlich zuständigen kommunalen Träger als Bedarf anerkannt werden; http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__22.html
Der Abtransport der alten Sachen aus der alten Wohnung gehört sicher zu den Umzugskosten. Aber die Einlagerung auch? Eher nicht! Oder war da kein Platz für in der neuen Wohnung? Und war eine sofortige Verwertung nicht möglich?
Dann könnte man eine vorübergehend Kosten-Übernahme prüfen - allerdings nur "bei vorheriger Zusicherung"!
Gruß aus Berlin, Gerd
Ich glaubs fast nicht, dass das Jobcenter da was übernehmen muss.
Lies Dich da mal ein:
http://www.elo-forum.org/kosten-unterkunft/50179-kostenuebernahme-verweigert.html
Gibts bei Euch keine kostenlose Sperrmüllentsorgung?
Dann musst Du aber viel haben.
Lies mal da:
"Deshalb bieten die örtlichen Entsorgungsdienste an, nach Anmeldung kleinere, haushaltsübliche Mengen abzuholen. Als haushaltsübliche Mengen gelten in der Regel bis zu 4 Kubikmeter Sperrmüll. Diese Abholung ist in der Regel zwei mal in den Jahresmüllgebühren enthalten."
Na prima. Ich die ganzen sachen doch nicht hinterlassen. Die erste Rechnung des Containerdienstes liegt ja schon hier knapp 250,00 € kostenlosen Sperrmüllentsorgung, nicht das ich wüsste. Aber die nehmen ja auch nicht alles mit. ist doch alles K......- ;-)