Bezahlt das Jobcenter feste Brennstofffe zum Heizen / Warmwasseraufbereitung durch Boiler?

3 Antworten

Wenn du deinen Antrag korrekt ausgefüllt hast,also nicht nur angegeben hast das du mit Festbrennstoffen heizt,sonder dein Wasser auch dezentral ( Boiler / Durchlauferhitzer ) erwärmst,dann solltest du einen schriftlichen formlosen Widerspruch an die Leistungsabteilung schicken !

Deine Rechnungen aus dem Vorjahr interessieren hier nicht,die hast du ja schon selber gezahlt,werden also nicht mehr berücksichtigt.

Das würde nur der Fall sein,wenn du im Leistungsbezug bzw.nach deiner Antragstellung eine Forderung aus einer Jahresendabrechnung bekommen hättest,die sich auf deine KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) beziehen würde.

Diese müsste dann auf formlosen Antrag vom Jobcenter übernommen werden,wenn dir keine Unwirtschaftlichkeit nachgewiesen werden könnte.

Du würdest also in der Regel eine Pauschale für deine Brennstoffe bekommen,die werden nach den qm berechnet,dann kannst du dir einen Kostenvoranschlag einholen,diesen dann in der Leistungsabteilung in Kopie abgeben / einreichen und dann abwarten was kommt,du wirst dann eine Nachricht erhalten und ggf.das Geld gleich überwiesen bekommen,dann kannst du bestellen und zahlen.

Sollte der Bedarf dann doch mal höher sein,weil es sehr kalt war,dann gibt es auf Antrag auch noch mal einen Zuschlag,denn die Neben / Betriebs / Heizkosten sind in tatsächlicher Höhe zu übernehmen,solange das Jobcenter keine Unwirtschaftlichkeit nachweisen kann.

Für deine dezentrale Wassererwärmung bekommst du in der Regel auch die tatsächlichen Kosten gezahlt,weil die zur KDU - gehören,aber dafür benötigst du separate Zähler als Nachweis,es muss unterschieden werden können was du an normalen Haushaltsstrom verbrauchst und was für die Erwärmung benötigt wird.

Wenn du das nicht kannst,dann wird es in der Regel nur eine Pauschale geben,die lag mal bei ca. 9 € pro Monat.

Pusteblume4321 
Beitragsersteller
 03.11.2015, 16:08

Widerspruch wegen Mehrbedarf wurde eingelegt, ist bearbeitet und genehmigt. Angeblich hätte der Kollege der meinen Erstantrag bearbeitet hat, es "vergessen" ( ich glaube ja eher das die auf "Dummfang" gehen und gucken wer es merkt und sich meldet oder auch nicht... )

Schreib der Arge das Du mit Kohle heitzt und dringend einen Heizöl bzw. Kohle zuschuss brauchst.

Du bekommst einen bestimmt satz nach m2 der Wohnung.

Giebt es fur Holz, Heizöl und Kohle.

Die quittung nach dem Kauf solltest du einschicken.

Wenn dein Vorrat im Januar schon zuende ist kannst du nochmal einen bekommen der allerdings kleiner ausfällt.

Erhitzung des warm wassers wird auch bezuschusst. Frage ist im Hauptantrag verankert.

Pusteblume4321 
Beitragsersteller
 28.10.2015, 16:43

Also schicke ich einfach nen formlosen Antrag ans Jobcenter...?

wildearny  28.10.2015, 16:45
@Pusteblume4321

ja und zwar an die Leistungsabteilung. Hat bei mir immer funktioniert.

Pusteblume4321 
Beitragsersteller
 28.10.2015, 17:00
@wildearny

Nur nochmal um ganz sicher zu gehen... ;-)

Ich muss da auch keine Paragraphen o.ä. anführen...? Sollte ich nochmal die Rechnung der Kohle mit beifügen? ( habe bisher nur die vom letzten Jahr, musste dieses jahr noch keine kaufen )

Bekomme ich dann nen monatl. Zuschuss oder zahlen die dann dementsprechend die Rg. wenn ich Kohle bestelle...?

wildearny  28.10.2015, 17:04
@Pusteblume4321

Das bekommst du im vorraus solche Brennstoffe zahlt man Bar bei lieferung. Beim Heizöl gehts auf Rechnung. Aber Holz und Kohle sind meist bei lieferung fàllig

Lege gegen diesen rechtswidrigen Bescheid Wiederspruch binnen eines Monats nach Zugang ein. Alternativ für andere Heizungsarten müssen bei Ofenheizung die festen Brennstoffe (Holz, Kohle) als Heizkosten anerkannt werden.