Unbezahltes Praktikum (Maßnahme) bei ALG II, wie lange darf es maximal gehen?
Ein Bekannter von mir hat folgendes Problem: Er bezieht ALG 2 und wurde in eine Maßnahme geschickt, welche eine theoretische Schulung beim Maßnahmenträger und ein Praktikum bei einer Firma/ Betrieb vorsieht. Bei der Maßnahme handelt es sich um eine 3 monatige Qualifizierung im Logistikbereich.
Sein Sachbearbeiter hatte zu ihm gesagt dass die Maßnahme aus einem 4 wöchigen unbezahlten Praktikum besteht, mit möglicher Übernahme Möglichkeit Er soll auch nicht länger als 4 Wochen um sonst arbeiten und es wäre auch gesetzlich geregelt, dass ein unbezahltes Praktikum maximal 4 Wochen gehen darf.
Beim Maßnahmenträger erfuhr das das Praktikum etwa 10- 12 Wochen geht, quasi während der ganzen Maßnahme läuft. Hier wurde gesagt das wäre legal da es einen Unterschied zwischen Praktikum und Arbeit geben würde.
Was stimmt jetzt? Wie ist das gesetzlich geregelt? Er hat auch schon gegoogelt aber nur wieder sprüchliches gefunden.
Er wurde auch zu der Maßnahme mehr oder weniger verdonnert. Bei Abbruch der Maßnahme droht eine 30% Sanktion.
Was kann man da machen, wenn man nicht so lange unbezahlt arbeiten will? Kann man den Praktikumsvertag verweigern zu unterschreiben und drauf bestehen max. 4 Wochen Dauer haben soll.
Wie sieht rechtlich aus?
Danke schon mal.
3 Antworten
Möglicherweise reden Maßnahmeträger, Vermittler und/oder Antragsteller nur aneinander vorbei.
Um etwaige Missverständnisse auszuschließen, soll er seinen Vermittler - und der ist sein "gesetzlicher" Ansprechpartner, nicht der Maßnahmeträger - um eine Stellungnahme zu der Aussage bitten, der Arbeitsteil des Praktikums solle 10 - 12 Wochen dauern, was dann ja eine signifikante theoretische Schulung ausschließt und im Gegensatz zur Aussage steht, dass nur ein 4 wöchiges Praktikum zulässig sei.
Und was steht genau in seiner Eingliederungsvereinbarung? Da muß ja aufgeführt sein wie das geregelt ist . Ich würde in eine ALG II Beratungsstelle gehen macht auch oft die Gewerkschaft. Und wenn Du das Jobcenter fragst zu den 10-12 Wochen Praktikum? Was ein Sachbearbeiter sagt muß ja auch in der Eingliederungsvereinbarung genau stehen sonst braucht man die ja nicht unterschreiben. Die meisten sind eh rechtswidrig.
Geh in eine ALG 2 Beratungsstelle.
Wie finde ich so eine ALG 2 Beratungsstelle in meiner Stadt? Ist dies eine Behörde?
Unbezahlt ist das Praktikum aber nicht. Schließlich gibt es doch die AlG 2 Leistung weiter, Miete, Heizung, Grundsicherung... Wer das alles als "Nichts" sieht, muss schon sehr gut drauf sein !
Die Eingliederungsvereinbarung findet er gerade nicht. Vielleicht wurde keine ausgehändigt. Oder er hat sie verloren. Den Bildungsgutschein hat er beim Maßnahmenträger abgegeben. Kann ja im Notfall zum Sachbearbeiter gehen und Eingliederungsvereinbarung kopieren lassen.
Bringt es was zum ALG 2 Beratungsstelle zu gehen?