Arzt stellst mir ein Attest aus das ich nicht mehr als 15 Stunden die Woche arbeiten kann, was bedeutet das für das Jobcenter und den ALG II Bezug?

14 Antworten

Wenn im Attest nur drinsteht: "derzeit nicht mehr als 3 Stunden am Tag", dann wird das Jobcenter dich vom Ärztlichen Dienst begutachten lassen. Wenn kein Zeitraum angegeben ist, in dem du nur so wenige Stunden arbeiten kannst, ist das Attest ziemlich wertlos. Dann kommt es darauf an, ob die Erwerbsunfähigkeit durch das Gutachten bestätigt wird; dort wird auch ein voraussichtlicher Zeitraum angegeben, für den dieser Zustand anhält.

Wenn du bis zu sechs Monaten erwerbsunfähig bist, passiert erstmal gar nichts. Nach Ablauf dieser sechs Monate musst du dann erneut zum Gutachter. In der Zwischenzeit wird dir das Jobcenter keine Arbeit vermitteln, weil du nur Angebote für Minijobs bekommen könntest - die sind nicht versicherungspflichtig, so dass das Jobcenter dich wegen der nicht erstattungsfähigen Bewerbungskosten, ohne Maßnahmeangebote usw. nicht ohne weiteres zu solchen Bewerbungen verpflichten kann.

Wenn du für mehr als sechs Monate erwerbsunfähig bist, wird das Jobcenter dich auffordern, eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Bis der Anspruch auf Erwerbsminderungsrente geklärt ist, wirst du weiter Leistungen vom Jobcenter bekommen. Ggf. wird das Jobcenter in diesem Fall vorsorglich einen Erstattungsanspruch bei der Rentenversicherung bzw. beim Sozialamt anmelden, dann würde eine Nachzahlung mit den schon vom Jobcenter erhaltenen Leistungen verrechnet werden.

Wenn du alleine lebst, wird mit Bewilligung der Erwerbsminderungsrente das Sozialamt für dich zuständig sein, dann bist du vom Jobcenter weg. Wenn du mit einer weiteren, erwerbsfähigen Person zusammenlebst, würde das Jobcenter dich nur auf Sozialgeld umstellen und dich nicht mehr in Arbeit vermitteln.

Am Ende des Monats bleibt es finanziell mindestens bei dem, was du jetzt schon bekommst. Das ist der Grundsicherungssatz, unter den du nicht fallen kannst.

Solange deine Einschränkung nicht dauerhaft ist bleibst du weiter beim Jobcenter,ggf.schicken sie dich noch einmal zu einem medizinischen Dienst wenn das Attest nicht aussagekräftig genug ist !

Erst wenn deine Einschränkung dauerhaft wäre,würde dich das Jobcenter ans Sozialamt weiter reichen und es müsste dann sicher eine Rente beantragt werden.

An deinen Leistungen würde sich dann normalerweise nichts ändern,es sei denn es stünde dir dann auf Grund eines Mehrbedarfs mehr zu oder aber auch für eine Zeit gar nichts bzw.weniger.

Denn im SGB - Xll liegt das so genannte Schonvermögen erheblich niedriger als im SGB - ll und das könnte dann dazu führen das du einen evtl.Überschuss erst mal verbrauchen müsstest bzw.dieser dir auf deinen Bedarf über einen gewissen Zeitraum angerechnet würde und somit dein Bedarf verringern würde.

Auf was für eine Zeit bezieht sich das derzeit denn?


Ggf. wäre eine Erwerbsminderungsrente zu überlegen.


Am H4 sollte sich, so weit ich weiss, nichts ändern (wäre anders bei ALG 1)


Nichts.

Du bekommst weiterhin Dein ALG II.

Das kann dir ganz genau das Jobcenter erklären, das sind die Fachleute dafür

verreisterNutzer  30.03.2017, 16:04

Sollten eigentlich... aber dem ist nicht so.
In der Regel sind das nur ungeschulte Mitarbeiter ohne fachliche Kompetenz.

markusher  02.04.2017, 13:49
@verreisterNutzer

sind sie auch. dort sitzen nur geschulte mitarbeiter mit fachlicher kompetenz. wer bist du um das zu bemängeln? nehme an du sitzt auf der anderen seite des tisches als bittsteller. also hast du garkeine kompetenz.