Auto dem Jobcenter nicht angegeben,Sanktionen bei ALG II?
Hallo, ich habe einige Fragen und wäre für ehrliche und ernstgemeinte Antworten dankbar.
Zu meiner Situation: Ich lebe seit einigen Jahren alleine mit meiner Mutter. Wir sind vom Amt abhängig, d.h wir beziehen ALG II und ich bekomme, da ich unter 25 bin,noch Kindergeld. Seit dem Jahr 2013 besitze ich ein eigenes KFZ. Das KFZ wurde bei Weiterbewilligungsanträgen jedoch nie angegeben und wurde von Anfang an auf mich zugelassen, sowie versichert. Da ich bald eine Ausbildung beginne und der Ausbildungsort mit ÖPNV nicht zu erreichen ist, bin ich leider gezwungen, aufgrund der Fahrtkosten das KFZ anzugeben. Das Auto wurde vom ALG 2 bezahlt und hat einen geringen Wert. Drohen mir Konsequenzen wenn ich plötzlich das Auto angebe? (um die Fahrtkosten erstattet zu bekommen)
7 Antworten
hallo,
du darfst von deinen leistungen nach sgb II kaufen was du willst. du darfst ein kfz im wert bis zu 7500,00 € besitzen, dies wurde als maßstab vom bundessozialgericht festgelegt und klärt somit den §12 sgb II, in dem es unter anderem heißt:
"(3) Als Vermögen sind nicht zu berücksichtigen
da ein angemessenes fahrzeug, nach §12 sgb II, nicht als vermögen zu berücksichtigen ist und auch kein einkommen ist, muss es auch nicht angegeben werden. das auto musst du nicht angeben, aber natürlich solltest du deine kfz-haftpflichtversicherung zur berechnung angeben, es kann sein, dass in deinem bestimmten fall, du vielleicht sogar etwas extra, zu deinem vorteil, angerechnet bekommst und natürlich musst du deine reisekosten abrechnen, aber immer schön vorher deinen sb um erlaubnis fragen bezüglich der reisekostenabrechnung. frag unbedingt deinen sb, ob dir während deiner ausbildung eine reisekostenerstattung zusteht und falls ja, wie diese abzurechnen ist? immer vorher fragen, dann abrechnen!
also keine angst, nichts kann und wird dir, bezüglich deines autos passieren!
Hallo
Du darfst das Auto behalten bis einem Wert(,ich bin nicht mehr 100%sicher)
Zwischen 7000-8000€.
Nur ob du die Fahrt kosten dann verlangen kannst,weiss ich nicht.
Aber zu welchen Zweck hast du das Auto bekommen?für diese Ausbildung?
Solange du das Auto nutzt zur Ausbildung zu kommen,wird keiner dir das Auto abnehmen.
Gruß
Ja das Auto wurde zum Zweck der Mobilität zur Arbeit gekauft
Ich meine das man ein Auto bis einem Wert von 7500 € besitzen kann ohne das es sich auf die Auszahlung vom alg 2 auswirkt
Wenn das Fahrzeug von geringem Wert ist sollte das keine Sanktionen nach sich ziehen. Es hätte auf die Bewilligung der Leistungen keinen Einfluss gehabt. Das Amt wird sich auch kaum die Mühe machen genau nachzuforschen wann genau das Auto nun erworben wurde.
Anders sieht es aus, wenn es doch ein etwas höherwertigeres Fahrzeug ist. Dann hättest du zum einem Vermögen verschwiegen und zum anderen stellt sich die Frage wo dann das Geld für ein solches Kfz herkommt.
ich bin der Eigentümer
Wie hoch wird Dein zukünftiges Auszubildendenentgelt sein? ( Brutto? ) Wie weit entfernt ist der Betrieb?
Brutto 600€ und Betrieb ist 30km entfernt.
Das würde erst einmal netto 475,95 Euro bedeuten.
100,-- Euro sind in jedem Fall anrechnungsfrei, vom Rest mindestens 20%.
Jetzt kommt es dann nur noch darauf an, wer denn der Eigentümer ist.