Auto dem Jobcenter nicht angegeben,Sanktionen bei ALG II?

7 Antworten

hallo,

du darfst von deinen leistungen nach sgb II kaufen was du willst. du darfst ein kfz im wert bis zu 7500,00 € besitzen, dies wurde als maßstab vom bundessozialgericht festgelegt und klärt somit den §12 sgb II, in dem es unter anderem heißt: 


"(3) Als Vermögen sind nicht zu berücksichtigen

1. angemessener Hausrat,2. ein angemessenes Kraftfahrzeug für jede in der Bedarfsgemeinschaft lebende erwerbsfähige Person"
da ein angemessenes fahrzeug, nach §12 sgb II, nicht als vermögen zu berücksichtigen ist und auch kein einkommen ist, muss es auch nicht angegeben werden. das auto musst du nicht angeben, aber natürlich solltest du deine kfz-haftpflichtversicherung zur berechnung angeben, es kann sein, dass in deinem bestimmten fall, du vielleicht sogar etwas extra, zu deinem vorteil,  angerechnet bekommst und natürlich musst du deine reisekosten abrechnen, aber immer schön vorher deinen sb um erlaubnis fragen bezüglich der reisekostenabrechnung. frag unbedingt deinen sb, ob dir während deiner ausbildung eine reisekostenerstattung zusteht und falls ja, wie diese abzurechnen ist? immer vorher fragen, dann abrechnen!
also keine angst, nichts kann und wird dir, bezüglich deines autos passieren!



Hallo

Du darfst das Auto behalten bis einem Wert(,ich bin nicht mehr 100%sicher)

Zwischen 7000-8000€.

Nur ob du die Fahrt kosten dann verlangen kannst,weiss ich nicht.

Aber zu welchen Zweck hast du das Auto bekommen?für diese Ausbildung?

Solange du das Auto nutzt zur Ausbildung zu kommen,wird keiner dir das Auto abnehmen.

Gruß

martin135531 
Beitragsersteller
 15.07.2016, 22:29

Ja das Auto wurde zum Zweck der Mobilität zur Arbeit gekauft

Ich meine das man ein Auto bis einem Wert von 7500 € besitzen kann ohne das es sich auf die Auszahlung vom alg 2 auswirkt

Wenn das Fahrzeug von geringem Wert ist sollte das keine Sanktionen nach sich ziehen. Es hätte auf die Bewilligung der Leistungen keinen Einfluss gehabt. Das Amt wird sich auch kaum die Mühe machen genau nachzuforschen wann genau das Auto nun erworben wurde.

Anders sieht es aus, wenn es doch ein etwas höherwertigeres Fahrzeug ist. Dann hättest du zum einem Vermögen verschwiegen und zum anderen stellt sich die Frage wo dann das Geld für ein solches Kfz herkommt.

schleudermaxe  15.07.2016, 22:03

 Jetzt kommt es dann nur noch darauf an, wer denn der Eigentümer ist.

martin135531 
Beitragsersteller
 15.07.2016, 22:08
@schleudermaxe

ich bin der Eigentümer

Wie hoch wird Dein zukünftiges Auszubildendenentgelt sein? ( Brutto? ) Wie weit entfernt ist der Betrieb?

martin135531 
Beitragsersteller
 15.07.2016, 22:00

Brutto 600€ und Betrieb ist 30km entfernt.

wilees  15.07.2016, 22:45
@martin135531

Das würde erst einmal netto 475,95 Euro bedeuten.

100,-- Euro sind in jedem Fall anrechnungsfrei, vom Rest mindestens 20%.