Auszahlung ALG II – Im Voraus oder am Monatsende?
Wir haben eine Bedarfsgemeinschaft (2 Personen) und am 27.01. d.J. einen Antrag auf HartzIV gestellt. Heute (10.03.09) kam nun endlich der Bewilligungsbescheid. Demnach erhalten wir Gesamt pro Monat EUR 1201,02 (pro Person EUR 600,51). Somit müssten wir Gesamt EUR 1402,04 für die Monate Februar und März erhalten. Wir bekommen laut Bescheid aber nur EUR 1201,02 überwiesen. Ist das Richtig?
Werden die ALG II Leistungen nicht im Voraus sondern im Nachhinein sprich Monatsende gezahlt? Falls ja, wie soll das denn mit der Miete funktionieren? Diese muss am 1. Eines Monats im Voraus gezahlt werden und der Vermieter hat die Monate Feb. Und März bereist angemahnt. Nach neuem Mietrecht hat er somit die Möglichkeit uns fristlos zu kündigen. Wenn wir nun aber die von den EUR 1201,02 die Mietrückstände in Höhe von EUR 1178,04 zahlen bleiben uns noch 22,98 EUR zum Leben bis Ende März!? Das kann doch nicht Richtig sein - oder ??
Benötigen dringend, kurzfristig eine Rechtsichere Auskunft! DANKE!!
8 Antworten
Alg II gibts am Anfang des Monats für den laufenden Monat, d.h. 01.03.09 für 03/09
Es gibt bei den Städten und Gemeinden innerhalb der Abteilung Sozialhilfe* eine Unterabteilung die sich "Hilfe zur Vermeidung von Obdachlosigkeit nennt. Die ARGE-Bescheide, Kontoauszüge unter den Arm klemmen und hin damit. Ebenso die Vermieterforderung. Dort wird Euch geholfen.
ALG II wird immer zum Anfang des Monats ausgezahlt. Ihr müßt ja aber vorher auch irgendein Einkommen gehabt haben, und somit eigendlich die Miete zahlen können, zumindest für Februar. Ihr habt aber auch die möglichkeit einen Einspruch gegen den Bescheid einzulegen. Achtet aber auf die Fristen.
Hallo, das gesamte Bearbeitungsverfahren ist bei der Arbeitsgemeinschaft nicht immer klar zu erkennen und bringt natürlich Schwierigkeiten mitsich bezüglich der Mietzahlungen ect. Um da keine Falschaussage zu machen, würde ich Euch dringend empfehlen, wie sich dies alles rechnet. Es wird auch nur per Antragstellung gerechnet. Also stellst Du Mitte des Monats einen Antrag, wird der in der Regel auch nur für die verbleibenden Tage gerechnet bis zum Ende des Monats. Ab dann wieder vollen Monat. Vielleicht laßt Ihr Euch dies alles einmal vorrechnen. Die Behörde ist dazu verpflichtet, wenn Ihr nicht weiter kommt. Viel Glück. flocke12
Wird zum Anfang des Monats gezahlt. Nimm dein Bewilligungsbescheid und deine Kontoauszüge und geh damit zu Vermieter um dies zu klären. Normalerweise gilt ALG II ab da wo ihr den Antrag eingereicht habt, d. h. das restliche Geld steht euch ebenfalls zu - also müsst ihr Auch zum Amt um dies zu klären. Geht also erst zum Amt und dann zum Vermieter.