Überfahrtsrecht, Grundbuch, Hauskauf
Hallo liebe Wissenden,
ich interessiere mich für ein Haus dessen Grundstück nur über ein Grundstück des Nachbarn erreichbar ist.
Die beiden Parteien (Hausverkäufer und Nachbar) sind verwandt und verstritten. Im Grundbuch des Verkäufers steht keine Regelung über Wege- oder Überfahrtsrecht vermerkt.
Nur im Lageplan zum Bauantrag steht ein "Überfahrtsrecht" mit gestrichelten Linien vermerkt - aber eben nichts im Grundbuch.
Es gibt keine andere Möglichkeit zum Grundstück zu gelangen als über diesen einen Weg des Nachbarn.
Was muss ich nun beachten, würde ich dieses Haus + Grundstück kaufen wollen? Muss ich ggf. Wegerecht erkaufen? Muss ich vor Hauserwerb das mit den Nachbarn klären?
2 Antworten
du hast automatisch ein Notfahrrecht da du sonst das Grundstück nicht erreichst
besprich die Sache mit einem Notar
am Besten ist es du lässt dir das Fahrtrecht von Beiden schriftlich bestätigen dann gibt es hinterher keinen Ärger
Hallo, die besagten Nachbarn sind wie gesagt mir dem Verkäufer verwandt und leider auch verkracht - außerdem befinden sich die Nachbarn (Fahrstreifenbesitzer) auch gerade in Scheidung und es sieht so aus, dass das Haus verkauft wird - wäre es nicht besser, den Fahrstreifen zu kaufen?
Sie sollten dies unbedingt mit dem Eigentümer des dienenden Grundstückes klären. Der Veräußerer des herrschenden Grundstückes solle Ihnen eine Kopie der Abtl. II des dienenden Grundstückes zur Verfügung stellen können, in dem die Dienstbarkeit unter Bezugnahme auf die ursprüngliche Eintragungsbewilligung des Geh- und Fahrrechtes ersichtlich ist. Ohen Rechtssicherheit erwerben Sie u.U. einen "Hubschrauberlandeplatz"!
Hallo, aber was ist mit Notwegerente, Umbauten, oder der Nachbar stellt mit seinem Auto die Zufahrt zu und solche Kleinigkeiten, oder auch Versorgung Wasser Stromleitungen? Rechte, Pflichten (Winterdienst) etc. Ich finde den Gedanken doof, dass man mich "dulden" muss. Kann man so Dinge vorab klären und dingfest machen? Habe keinen Bock auf Rechtsstreits.