Wegerecht - Verpflichtung ein Tor aufzustellen? - Privatgrundstück
Guten Tag zusammen,
wir haben vor Jahren ein Reihenendhaus erworben. Hinter unserem Grundstück befindet sich ein Weg mit dem Maßen 1,50 x 20 m. Im Grundbuch wurde vermerkt: Wege- und Fahrrecht für die Anschlussgrundstücke.
Auf unserem Grundstück befindet sich ein Zaun und in der Vergangenheit war am Anfang unseres Grundstücks/Weges auch ein Gartentor vorhanden.
Das Tor wurde massiv beschädigt und von mir daher demontiert.
Laut diverser Nachachbarn wird mir nunmehr mittgeteilt, dass ich dort ein neues Tor errichten muss, da angeblich das uralte Tor von der Gemeinschaft bezahlt worden ist. Entsprechende Vereinbarungen/ Belge sind mir nicht bekannt und liegen mir seit Haus- und Grundstückskauf auch nicht vor.
Meine Frage: Können die Nachbarn von mir verlangen, auf meinem Grundstück ein Tor aufzustellen?
Vielen Dank für Ihre Antworten.
7 Antworten
Hallo,
ich kann nur empfehlen, beim Grundbuchamt den Vertrag zu besorgen, der der Eintragung des Wegerechtes zugrunde liegt. Alles andere ist unerheblich.
WEG besteht offenbar nicht, auch kein Gemeinschaftsgrundstück nur ein Wegerecht. Damit haben die Nachbarn nur das Recht, die Wegerechtsfläche angemessen zu benutzen, nicht auf die Aufstellung eines Tores. Wenn sie das früher gemeinsam gemacht haben können sie das jetzt wieder gemeinsam machen, aber nur mit Zustimmung aller Wegerechtsberechtigten und auf deren kosten.
Nur wenn in dem der Grundbucheintragung zugrundeliegenden Vertrag andere Regelungen schriftlich fixiert sind gilt etwas anderes. Einen solchen Vertrag hättet ihr als Miteigentümer des Grundstücks aber beim Kauf des Hauses ausgehändigt bekommen müssen.
Exakt....
Ehemaliges Tor und der Zaun befinden ausschließlich auf meinem Grundstück und sind gemäß § 94 Abs. 1 S. 1 BGB als wesentlicher Bestandteil des Grundstücks anzusehen. Demnach dürfte ich grundsätzlich gemäß § 903 BGB nach Belieben damit verfahren und Dritte von jeder Einwirkung ausschließen
Hier gibt es kein Gemeinschaftsgründstück und es ist im Grundbuch nichts anderes vermerkt als ein "Wege- und Fahrrecht". Zum Gemeinschaftsrecht ist nichts im Grundbuch eingetragen worden......
Schon beachtlich, mit welcher Frechheit manche Leute vorgehen. Sei ohne Sorge! Kein Anwalt wird DIE vertreten. Und natürlich kien Gericht dich verurteilen. Das kann teuer werden für deine undankbaren Nachbarn ... Mach dir einen schönen Abend und schlafe ruhig. Du hast ein sanftes Ruhekissen.
NEIN! ... Und es ist schon dreist von denen, dass sie die Nutzungsgestattung (zahlen die eigentlich Pacht?) noch mit Forderungen verbinden. Es ist keine öffentlche Straße und wenn die die nutzen, dann sollten die die auch erhalten bzw. gestalten. Man erwirbt in aller Regel ein Grundstück mit allem, was drauf ist. Incl. altem Tor. Wollen die Nachbarn ein Tor, so dürfen sie DICH fragen, ob sie eins aufstellen dürfen. Dass du einen Schlüssel bekommst, wäre dann selbstverständlich. SO sieht das nämlich aus.
Hallo, soeben wurde mir schriftlich von einem Nachbar mittgeteilt, dass das Tor unter Gemeinschaftsrecht fällt, da angeblich von allen anteilsmäßig bezahlt. Aktuell liegen mir keine Belge oder Verträge hierzu vor.
Das Tor war wahrscheinlich ca. 10-20 Jahre alt.
Das Haus mit Grundstück haben wir von den Erben der ehemaligen Eigentümerin erworben.
Was bedeutet ein Gemeinschaftsrecht beim einem Privatgrundstück? Ist das Gemeinschaftsrecht übertrag auf den neuen Käufer (wir sind keine Erben)?
Leider ist mit diesen Leuten eine sachliche Diskussion bislang nicht möglich....
Nochmals herzlichen Dank für Ihre Hilfe.
Gemeinschaftsrecht ergibt sich lediglich bezüglich der Nutzung des Weges. Es wäre ja noch schöner, wenn du, während die anderen schon DEIN Grundstück nutzen dürfen, denen es nun auch noch bequem machen sollst. ... WÄRE das Tor gemeinschaftliches Eigentum, wäre es noch unsinniger, dass DU es reparieren sollst ... Also bleib cool, solange dir nichts amtliches (Gericht, Notar, Bürgermeister) ins Haus flattert. DU BIST IM RECHT.