Wegerecht um Grundstücksgrenze

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

das ist allgemeines Baurecht solltest du aber Schäden damit anrichten müssen sie von dir beglichen werden!

newcomer  14.08.2011, 15:56

vielen Dank fürs 1606 Sternchen

Hi,

n ähnliches Problem hatte ich auch!!!! Folgendes aus meiner Erfahrung: da Du über das Grundstück Deines Nachbarn mußt, um werterhaltende Maßnahmen an Deiner Garage durchführen zu können, bleibt Dir nur die gütliche Einigung mit Deinem Nachbarn!!!!

Biete ihm, im Gegenzug für seine Kompromißbereitschaft, doch an das Du in seiner Abwesenheit (Urlaub oä) die Wiese mal mähst!!!! Auf jeden Fall solltest Du, und das ist Deine einzige Chance, mit Deinem Nachbarn reden!!!! Gibt er sein OK , setze nur zu Deiner Sicherheit nen "Zweizeiler"-formlos auf, damit Du - sollte er mal nicht mehr sein, auf der sicheren Seite bist!!!!

Ohne seine ausdrückliche Genehmigung DARFST DU SEIN GRUNDSTÜCK WEDER BETRETEN NOCH PASSIEREN!!!!!!

Viel Erfolg wünscht Dir die nordmaus0

trail260 
Beitragsersteller
 14.08.2011, 15:57

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Herzliche Grüße

Soviel ich weiss, gibt es ein Leiter-Gesetz. Das heisst, man kann zum Beispiel zum Streichen seiner Haus-Wand, die vom Nachbarn einseitig eingezäunt ist, dessen Grundstück betreten. Jawohl !

Nur weiss ich nicht, ob man sein Kommen bzw. seine Renoviertätigkeit

ankündigen muss beim Nachbarn.

MfG

Wegerecht geht nicht,ist ein Eingetragenes Recht, vielleicht Gewohnheitsrecht,oder Einigung mit dem Nachbar

Mit grosse wahrscheinlichkeit gilt die allegmeine Hammerschlagsrecht. Suche im Internet danach, es steht Einiges darüber.

Viel Glück, der Schotte