Wegerecht einklagen oder bekommen
das geerbte Haus einer Tante ist nur durch ein Nachbargrundstueck zu erreichen. Links ist Wasser und rechts ist unser geerbtes Grundstueck welches vom Nachbarn von 3 Seiten umschlossen ist. Das Haus verfuegt ueber eine eigene Hausnummer und gehoerte niemals zum Nachbargrundstueck. Es wohnten schon immer zwei verschiedene Familien in den Haeusern und es gab nie Probleme von seitens der verstorbenen Tante durch das Nachbargrundstueck zu laufen. Deshalb wurde auch versaeumt ein Wegerecht im Grundbuch oder beim Notar einzutragen. Das Nachbarhaus wurde vor dem Tod der Tante im Jahr 2003 verkauft, - die Tante verstarb kurz nachdem das Nachbargrundstueck verkauft wurde..
Der neue Nachbar wehrt sich nun vehement gegen eine Einigung. Er verbietet uns durch sein Grundstueck zu laufen obwohl er weiss, dass keine andere Moeglichkeit besteht unser geerbtes Haus zu erreichen. Darf er das?
Ist es erfolgversprechend meinen Anspruch einzuklagen und Recht zu bekommen, oder darf ich auch ohne Rechtstreit und ohne seine Erlaubnis durch sein Grundstueck gehen? Der Zugang zum geerbten Haus geht durch seine Einfahrt - ich habe also keinen Einblick in seine Privatsphaere wenn ich diesen Weg nutze.
Vielen Dank fuer eure Hilfe!
8 Antworten
Hier liegen gleich zwei klassische Komponenten für einen erfolgreichen Rechtsstreit vor! Der Weg zum Haus wurde von alters her genutzt und es hat zu keiner Zeit eine eigene Verschuldung für die Aufgabe einer Zuwegung gegeben. Von daher besteht eine Notwendigkeit. Es müßten auch Ver- und Entsorgungsleitungen existieren, die eine solche Nutzung von alters her beweisen, wenn Ihr Haus nicht mit Kerzenlicht erhellt, über einen eigenen Brunnen versorgt und mittels Dreikammersytem auf dem Grundstück entsorgt wird. Ein Kappen vorhandener Leitungen oder das Verwehren des Wegerechtes wäre in diesem Fall eine verbotene Eigenmacht und strafbar!
Nein - Sie haben das Recht! Klagen brauchen Sie nur, wenn sie jemand versucht in diesem REcht zu beeinträchtigen!
Naja, da oben steht: Er verbieten uns, durch sein Grundstück zu laufen ... Außerdem steht da ja noch aus, was der Nachbar dafür bekommt. Wenn es nicht verbrieft ist, dann wird er den Teufel tun, das umsonst abzugeben.
Es gibt die möglichkeit der Einstweiligen Verfügung. Beim Rechtspfleger im Amstgericht zu beantragen.Noch besser einen Anwalt zu Konsultieren
Je nachdem wie lange faktisch ein Wegerecht ausgeübt worden ist, kann ein Gewohnheitsrecht daraus erwachsen sein, dass gegenüber dem Nachbarn geltend gemacht werden kann. Auf jeden Fall mußt du das klären, denn ohne ein verbrieftes Wegerecht sit das Grundstück baurechtlich wertlos, weil keine Baugenehmigung erteilt werden kann. Vermutlich spekuliert dein Nachbar genau darauf, dann ohne Baurecht ist das Grundstück für jeden wertlos, außer für ihn, denn er kann es sich über sin Grundstück erschließen. Lass dich von ihm nicht abzocken!!
Gewohnheitsrecht? Was ist denn das?
Wenn etwas über lange Zeit geduldet wird kann daraus ein Rechtsanspruch erwachsen, bei einem Wegerecht wäre ich da allerdings skeptisch lies mal den Link von newcommer, der Zeigt auf welche Möglichkeiten du hast. Ohne Klage wirst du höchst wahrscheinlich nicht auskommen und du wirst auch nur dann auf Dauer ein Wegerecht bekommen wenn es keine andere Möglichkeit gibt an das Haus zu kommen. Es spielt dabei keine Rolle ob dieser Zugang eventuell teurer ist, Umbauten sind dir durchaus zu zu muten.
Ein Wegerecht über das Nachbargrundstück existiert auf Grund der Vereinbarung mit der verstorbenen Tante. Das gilt auch ohne Eintrag in das Grundbuch. Ferner hatte die Tante insoweit auch Mitbesitz eingeräumt erhalten. Das Nutzungsrecht und der Besitz sind auf den Erben übergegangen gem. § 857 BGB. Der Nachbar darf das nicht jederzeit wieder entziehen, wenn das geerbte Grundstück wirklich nur über das Nachbargrundstück betreten und wieder verlassen werden kann. Will er Sie vertreiben, muss er auf Räumung klagen.Bei Störungen können Sie auch gegen Ihn auf Unterlassung und Gestattung verklagen. Bevor Sie das tun, stellen Sie erst ein mal fest, ob das Grundstück nicht an einen öffentlichen Weg grenzt bzw. welche anderen Grundstücke noch daran grenzen. Mahnen Sie auf jeden Fall den bölsen Nachbarn ab und fragen Sie ihn, ob er einen Prozess wünscht. Und will er ihn, gehen Sie zu einem Rechtsanwalt.
du hast automatisch Notwegerecht dass du auch einklagen könntest. Im Regelfall zahlst du dafür beim Nachbarn ca 30 Euro benutzung und die Sache ist geregelt
"http://www.nachbarrecht-ratgeber.de/nachbarrecht/betretengrundstueck/index01.html"
"http://dejure.org/gesetze/BGB/917.html"
Es existieren auch versorgungsleitungen die durch das Nachbargrundstueck auf unser geerbtes Grundstueck verlegt wurden (Kanal und Wasserleitungen). Ich brauche also kein Wegerecht einklagen? :-)