Trotz Steuerklasse 4 - 4 nachzahlung?
Ich und meine Frau sind berufstätig und haben steuerklasse 4 , nach dem ich ganze daten das program ( Wiso ) eingegeben habe bekomme ich nachzahlung von 763€ , ich dachte man bekommt immer was zurück wenn man die s.klasse 4 hat
die daten stehen wie auf dem foto zu sehen sind
5 Antworten
Steuerklasse 4 ist genau das Gleiche wie Steuerklasse 1.
Auch ledige mit Stkl. 1 bekommen nicht immer etwas zurück. Das kommt ganz darauf an, ob man noch Nebenverdienste hatte die bisher unversteuert waren, ob die monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnung richtig erstellt wurde und dadurch auch die richtige Höhe der Vorauszahlung als Lohnsteuer abgeführt wurde. Insbesondere bei Einmalzahlungen wird da öfters falsch gerechnet.
Vielleicht gab es auch Lohnersatzleistungen (Arbeitslosengeld,
Krankengeld) welche zwar steuerfrei sind, aber dem Progressionsvorbehalt
unterliegen oder einer von euch war nicht das ganze Jahr durchgängig beschäftigt oder es gab eine größere Gehaltserhöhung.
Wenn alles richtig und keine Nebeneinkünfte vorhanden wären, dürfte solch eine Nachzahlung nicht heraus kommen, dann wäre das Endergebnis sehr nahe an Null.
danke für Antwort , eine neben Beschäftigung habe ich seit Jahren , die ist aber 450€ Basis also nicht steuerpflichtig , ob die Abrechnungen richtig erstellt worden sind weiß ich nicht ,ich habe nur eingetragen was in letztem Abrechnung steht. Wir haben durchgehend gearbeitet also kein ag oder Krankengeld , Gehaltserhöhung haben wir auch nicht gehabt. Einmal Zahlungen haben wir gehabt Weihnachtsgeld
Das Problem wurde dir ja hier schon richtig erklärt.
Nochmals zur der Geschichte "Steuerklasse 4" bzw. "Steuerklasse 1" bedeutet, dass man immer was rausbekommt bzw. niemals nachzahlen muss.
Das stimmt! Nur gibt es da noch eine Voraussetzung: Das zählt nur, wenn man ganz "normale Einkünfte aus Nichtselbständiger Arbeit hat".
Wenn also ein Ehepaar ganz normal jeden Monat sein Gehalt bezieht, kein Krankengeld, kein Arbeitslosengeld, keine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung hat..... dann stimmt das.
Also: Bei deinem zvE (zu versteuerndes Einkommen) von 58.716 € ist die zu zahlende Einkommensteuer nach Splittingtabelle 10.534 € in 2015. Laut deinem Bild ist die zu zahlende Einkommensteuer aber 12.924 €. Daher wirst du Einkünfte haben, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Welche das bei euch sind, kann ich nicht sagen, das lässt sich von deinen Bildern nicht ablesen.
Ein Tipp: Früher gab es die getrennte Veranlagung (aus steuerlichen Gründen), heute ist es eine Einzelveranlagung. Du solltest in deinem Programm die Variante mit zwei Einzelveranlagungen (eine du, eine deine Frau) durchrechnen lassen und überprüfen, ob so die zu zahlenden Steuern niedriger sind, da der Progressionsvorbehalt sich auf die Einkünfte beider Ehegatten auswirkt.
ich dachte man bekommt immer was zurück wenn man die s.klasse 4 hat
Das kommt oft genug nicht vor, z.B. wenn ein Progressionsvorbehalt besteht (wie bei dir) oder wenn andere Einkünfte vorhanden sind, bei denen noch kein Steuerabzug vorgenommen wurde (z.B. Vermietung und Verpachtung)
Wundert mich auch. Hast du mal dein reguläres Einkommen mit einem Brutto-Netto-Rechner durchgerechnet? Vielleicht führt der Arbeitgeber zu wenig Lst ab. Aber kann ich mir auch nicht wirklich vorstellen v
Hallo emir2005
Der Progressionsvorbehalt ist ein altes Modell.Bei dem alten Modell zahlt der Steuerzahler Betriebs bedingte Umlaufkosten.Umlaufkosten sind Umlage.
Die Steuerklasse ergibt bei verheirateten 8.Nebenbei erwähnt kamen bei meiner Frau und mir Steuerklasse 9 raus.
Es gibt einmal die original Software vom Finanzamt:Elster.
Eine weitere Software nennt sich:Elstam.
Der Progressionsvorbehalt muss schon aus dem Grunde komplett neu
gemacht werden.
Steuerklasse 1 ist Steuerklasse 1 und nicht 4.Und 4 ist nicht 1.
Mit dem Progressionsvorbehalt wird auch die private Altersabsicherung
besteuert.
Konkret gesagt:Progressionsvorbehalt ist ein Auslaufmodell.
Gruß Ralf
Frage an @rallytour2008:
wieso gibst Du Antwort, obwohl Du NULL Ahnung hast?
Deine Antwort ist so falsch, dass eine Berichtigung der Antwort meherere Seiten in Anspruch nehmen würde ......
aber hauptsache, Punkte für die Antwort kassiert ....
Ok ich gebe zu das das alles sehr sehr kompliziert ist.
Was da von mir geschrieben wird hängt damit zusammen das meine Frau,Ihre Kinder und ich direkt davon betroffen sind.
Vereinfacht gesagt:In Deutschland gibt es kein IS Finanzsystem.
was Du geschrieben hast ist Müll hoch Zehn .......
Steuerklasse 8, Steuerklasse 9 ........
mehr will ich zu der sache gar ned sagen, sonst bekomm ich noch a Problem mit dem Support ...
Die ganze Antwort macht überhaupt keinen Sinn!
Falsch und gibt keinen Sinn. So ist es richtig:
Es gibt keine Steuerklasse 8 oder 9. Das höchste ist Steuerklasse 6.
Solltest du die Steuerklassenkombination 4/4 zu 8 zusammen zählen, wäre das erreichen von 9 immer unmöglich da es nur die Steuerklassenkombinationen 4/4 und 3/5 gibt. In beiden Fällen ist die Summe 8.
Das Programm ELSTER ist ein Projekt der deutschen Steuerverwaltungen aller Länder und des Bundes. Der Herausgeber ist das Bayerisches Landesamt für Steuern und nicht das Finanzamt
WOW da verwechselst du aber echt einiges, Elstam = Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale. Das ist kein Programm für die erstellung einer Steuererklärung
????????
Stimmt, 1 ist 1 und nicht 4 und 4 ist 4 und nicht 1. Mathematisch absolut korrekt!
Das musst du jetzt aber mal echt erklären!
Leider aber Sinnfreie Antworten nicht!