Steuerfrage zu partnerschaftlichem Wohnen
Hallo liebe Community,
ich bin vor kurzer Zeit mit meinem Freund zusammen in eine Mietwohnung gezogen. Wir sind zwar verliebt, aber weder verlobt noch verheiratet, also nur ganz normal zusammen.
- Frage: Sind wir jetzt eine Lebensgemeinschaft, eine Wohngemeinschaft, eine eheähnliche Gemeinschaft oder sonst irgendwas? Welches ist der korrekte Begriff für unsere Situation?
Zur 2. Frage: Ich habe momentan einen 400€-Job, da ich noch studiere. Mein Freund verdient ca. 1600€ im Monat. Ich hatte also bis jetzt noch nichts mit Steuern zu tun, er macht regelmäßig seine Steuererklärung. Jetzt steht bei mir eine Gehaltserhöhung an. Ich werde dann als Werkstudent geführt und bekomme so ca. 500-550€ (wird noch verhandelt). Mein Freund meinte jetzt, ich sollte das lieber lassen. Da ich dann auch steuerpflichtig würde und da wir jetzt zusammen wohnen und dann beide Steuerklasse 1 sind, bekämen wir dadurch wohl eine sehr hohe Nachzahlung aufs Auge gedrückt.
Kann das passieren? Ich dachte immer, solange man nicht verheiratet ist, wird man steuerlich auch getrennt (als ob man alleinstehend wär) geführt und da wir eh in der höchsten Klasse sind beide, kann man doch nicht noch mehr abziehen, oder? Oder hängt das doch mit der gemeinsamen Wohnung zusammen??
Wie gesagt, bin ein Steuer-Neuling und würde mich über eure Fachkenntnis freuen. Danke schonmal
4 Antworten
Keine Sorge. Ihr zahlt jeder Steuern auf jeweils euer eigenes Einkommen. Der Freibetrag liegt für jeden von euch bei knapp über 8000 €/Jahr, Du hast also beim Verhandeln noch Luft nach oben, ohne Einkommensteuer zahlen zu müssen. Dies hat auch nichts mit eurem Wohn- oder Beischlafsverhältnis zu tun; dies könnt ihr nur durch Heirat ändern.
BTW: Ich würde gern 500.000 € Einkommensteuer zahlen. Wer bietet mit den Job an, wo ich soviel zahlen muß?
Ihr werdet zwar getrennt veranlagt, geltet aber als eheähnliche Gemeinschaft!
Höre auf Deinen Freund!
Wenn Du die Gehaltserhöhung annimmst, wirst Du steuerpflichtig!
Dann wäre es am Besten, Ihr würdet Euch als WG ausgeben!
Dazu bräuchtest Du einen Mietvertrag, eventuell als Untermieterin bei Deinem Freund!
Somit wäre vor dem Finanzamt dokumentiert das Ihr eine WG seid, und kein Pärchen! ;-)
@cq1967 stimmt, ist Schwachsinn, ich habe etwas total verkehrt interpretiert!
Allerdings, bei einer ehemaligen Freundin wurde ihr die Sozialhilfe gekürzt, nur weil ich als Verdienenter mit ihr zusammen lebte!
Mein Verdienst wurde bei ihrer Sozialhilfe mit eingerechnet!
Bei HarzIV dürfte es heute noch genauso sein!
Dadurch ist mir hier mit diese Panne passiert!
der erste Satz stimmt ja noch fast 100%. Das aber is überflüssig. Da wird nix zusammen veranschlagt.
bei sozialen Bezügen is das was anderes ;)
Schön, daß Du lernfähig bist.
Bei Sozialleitungen ist es tatsächlich so wie Du es beschreibst.
BTW: Bitte cg, ich weiß, dies ist schwer erkennbar.
Rechtlich nennt man das Bedarfsgemeinschaft.
Und da Ihr nix miteinander zu tun habt, ist SK 1 richtig. Wobei Du ja eh keine Steuern zahlst.
Und bei SK 1 gibt es höchstens eine Rückzahlung.
Und wo stellt die Fragestellerin eine Frage zu Hartz IV? Der Begriff "Bedarfsgemeinschaft" taucht im SGB auf, nicht im EStG.
Da kannst Du alle Tricks die es gibt anwenden. Auch wenn Du es nicht glauben solltest, schau bei Deinem FA vorbei und lass Dich beraten.
Die wollen Euer Geld, sagen Dir aber auch genau, wieviel und das ist verbindlich.
So geringe Lohnerhöhungen, wie sie bei Dir ansteht, könnten ein finanzieller Nachteil sein. - Frag beim FA!
Seit wann berät das Finsanzamt in steuerrechtlichen Fragen?
ab morgen ;o)
Und morgen um Mitternacht stellt es die Beratung wieder ein. ;-)
Ich hab selten so einen Schwachsinn gelesen.