Steuererklärung Werkstudent & Festanstellung

3 Antworten

Beide Einkünfte werden als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erfaßt (also zusammengerechnet)...

Das Finanzamt hat alle Daten vorliegen, da Sie elektronisch übermittelt wurden...

Um Dir Ärger zu ersparen, empfehle ich dringend, alle Einkünfte ordnungsgemäß zu erfassen.

Der Status Werkstudent ist für die Steuer völlig unerheblich; dieser ist ein Begriff aus dem Sozialversicherungsrecht.

Du kannst davon ausgehen, dass das FA beide Einkünfte kennt. Diese Daten werden heute elektronisch übermittelt. Deine Lohnsteuerkarte dient nur noch zu deiner Information.

Deine Steuerlast errechnet sich auch auf alle Einkünften, also Student und Festanstellung.

joeyguacamole 
Beitragsersteller
 31.12.2013, 00:17

Ok danke, das war mir im Grunde schon klar, meine Frage war eher: Muss ich die Einkünfte aus dem Werkstudentenjob anders angeben als die Einkünfte aus der Festanstellung?

Es kann ja nicht sein, dass sich 2 Monate Studentenjob (mit knapp 1000 € brutto pro Monat und ca 3% gezahlter Lohnsteuer) genauso verhalten wie eine Festanstellung mit einem Lohnsteueranteil von ca 18% ... Oder verstehe ich hier grundlegend etwas falsch?

Und meine übergeordnete Motivation ist natürlich: Lohnt es sich für mich überhaupt eine Steuererklärung zu machen?

Heidrun1962a  31.12.2013, 11:36
@joeyguacamole

deine gesamten Einkünfte von einem Jahr werden addiert. Dazu gehört Gehalt und auch ggf. Zinsen, Renten etc. Von daher ist es auch unerheblich wie viel du in welchem Monat verdient hast. Wenn du z.B. nur 3 Monate arbeitest und dann 20.000€ pro Monat verdienst hast du ein Jahreseinkommen von 60.000€ und musst dieses gemäß Tabelle versteuern.

Die andere Frage ist natürlich, lohnt sich für dich eine Einkommenssteuererklärung? Wenn du tatsächlich nachzahlen musst, und nicht vom Finanzamt zu einer Steuererklärung aufgefordert wirst, würde ich sie nicht machen.

joeyguacamole 
Beitragsersteller
 31.12.2013, 12:44
@Heidrun1962a

Alles klar, danke nochmal. Ich denke ich werde dem Rat von aida99 folgen und die nächsten Tage mal beim Lohnsteuerverein vorbeischauen ...

Eine Pflicht zum Lohnsteuerjahresausgleich gibt es nur für Verheiratete, weil nur durch diesen Jahresausgleich sicher gestellt werden kann, dass nicht beide Partner die "bessere" Steuerklasse verwenden (wenn sie z.B. in verschiedenen Bundesländern arbeiten und deshalb unterschiedliche Finanzämter zuständig sind). So war es zumindest vor ein paar Jahren.

Geh doch zu einem Lohnsteuerhilfe-Verein und lass die Leute dort durchrechnen, ob sich ein Jahresausgleich für Dich lohnt. Wenn nicht, dann nicht. Und wenn das FA etwas von Dir will, wird es sich schon melden.

joeyguacamole 
Beitragsersteller
 31.12.2013, 12:45

Ok, danke für die Antwort. Ich denke ich werde die nächsten Tage mal zum Lohnsteuerverein schauen ...