Zu viel Abzüge als Ferienjobler?

6 Antworten

Nach etwas Recherchearbeit fand ich dann heraus, dass ich maximal 2
Monate oder 50 Arbeitstage arbeiten darf um weniger Abzüge zu bekommen.

Hallo, da hast du leider zu früh aufgehört mit deiner Recherchearbeit:
Die Grenzen für eine kurzfristige Beschäftigung, z.B. als Ferienarbeit, sind verlängert worden auf 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr ;-)


Gut zu wissen:
Für kurzfristige Minijobs bis zum 31. Dezember 2014 und ab dem 1. Januar 2019 gelten andere Zeitgrenzen: Zwei Monate bzw. 50 Arbeitstage.

Nachzulesen in der minjob-zentrale.de unter kurzfristige Minijobs -> Zeitgrenzen bzw. in dem Link hier: www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/02_kurzfristige_gewerbliche_minijobs/01_zeitgrenzen/node.html

Du brauchst also nicht vorzeitig zu kündigen - dies mit der Steuerklasse 6 hätte nicht passieren dürfen - siehe hierzu den Link:
www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/02_kurzfristige_gewerbliche_minijobs/08_steuerrecht/node.html

Ein kleiner Trost für dich: du hast als Single einen Steuerfreibetrag von aktuell 8.820 € in 2017 und kannst deinen Lohnsteuereinbehalt durch den Arbeitgeber im Folgejahr durch eine Einkommensteuererklärung über das Finanzamt rückerstatten lassen...

Gruß siola55
siola55  03.07.2017, 14:09

Hallo,ich mache nun schon seit dem 18. August einen Ferienjob bei Mercedes Benz...

Du meinst wohl seit dem 18.April 2017 ?!?

Ferienjob schon ab 18. August?

Von welchem Jahr schreibst Du hier?

Es ist ein himmelweiter Unterschied zwischen den Steuerklassen I und VI. bei Steuerklasse VI gibt es 0 € Freibeträge. Hast du deine Steuer-ID dem Arbeitgeber eventuell nicht mitgeteilt, weshalb er auf Steuerklasse VI abrechnet?

Du solltest auf jeden Fall herausfinden, weshalb du in Steuerklasse VI gerutscht bist und das schnellstmöglich auf Klasse I umstellen, dann passt das auch mit den Abzügen.


stevy9lives 
Beitragsersteller
 02.07.2017, 21:54

Die habe ich damals bei der Bewerbung abgegeben. Wird es mir eventuell wegen dem Bafög das ich monatlich erhielt abgezogen? Habe damals um die 130€ bekommen

Steuerbaer  02.07.2017, 21:59
@stevy9lives

Die Steuerklasse VI ist eigentlich nur für Personen gedacht, die mehrere Jobs ausüben oder, wenn man seine Steuer-ID dem Arbeitgeber nicht mitgeteilt hat. Der Bezug von Bafög hat damit nichts zu tun.

Am besten du fragst, bei deinem Finanzamt nach. Dort kannst du einen Antrag auf Wechsel in die Steuerklasse I stellen.

August kommt nach Juli  der fängt gerade an .

Bei Bewerbung angegeben ,ok .   Nicht angegeben bei Einstellung ! 

Da liegt in der Realität ein Unterschied !

Ergo ; in die Lohnbuchhaltung und um Änderung , mit Steuer -  Nr , bitten !