Zu viel Abzüge als Ferienjobler?
Hallo,ich mache nun schon seit dem 18. August einen Ferienjob bei Mercedes Benz. Da ich mit meinem Fachabitur fertig bin und nach den Ferien ein Prakitkum machen werde, habe ich beschlossen, einen Ferienjob zu machen.Ich wurde dann für 9 Wochen (45 Arbeitstage) eingestellt und bekomme 2500€ Brutto raus. Meine Steuerklasse ist laut Daimler 6 (was ich nicht verstehe, da ich sonst nirgendwo arbeite oder sonst irgendwas).Nun habe ich nach 2 Wochen arbeiten mein erstes Gehalt bekommen. 580 Euro hatte ich auf dem Konto. War zunächst sehr enttäuscht, da ich dachte, dass man als Ferienarbeiter kaum Abzüge bekommt aber von knapp 1200€ mehr als die hälfte abgezogen zu bekommen ist für mich echt fragwürdig.Nach etwas Recherchearbeit fand ich dann heraus, dass ich maximal 2 Monate oder 50 Arbeitstage arbeiten darf um weniger Abzüge zu bekommen.Meine Fragen: Soll ich nach 8 Wochen kündigen und werde ich dann weniger Abzüge bekommen? Bekomme ich ein Teil meiner Abzüge nächstes Jahr durch die Lohnsteuerkarte zurück? Ist es ein großer Unterschied zwischen Steuerklasse 1 und 6 als Ferienjobler?Gruß
6 Antworten
Nach etwas Recherchearbeit fand ich dann heraus, dass ich maximal 2
Monate oder 50 Arbeitstage arbeiten darf um weniger Abzüge zu bekommen.
Hallo, da hast du leider zu früh aufgehört mit deiner Recherchearbeit:
Die Grenzen für eine kurzfristige Beschäftigung, z.B. als Ferienarbeit, sind verlängert worden auf 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr ;-)
Für kurzfristige Minijobs bis zum 31. Dezember 2014 und ab dem 1. Januar 2019 gelten andere Zeitgrenzen: Zwei Monate bzw. 50 Arbeitstage.
Nachzulesen in der minjob-zentrale.de unter kurzfristige Minijobs -> Zeitgrenzen bzw. in dem Link hier: www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/02_kurzfristige_gewerbliche_minijobs/01_zeitgrenzen/node.html
Du brauchst also nicht vorzeitig zu kündigen - dies mit der Steuerklasse 6 hätte nicht passieren dürfen - siehe hierzu den Link:
www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/02_kurzfristige_gewerbliche_minijobs/08_steuerrecht/node.html
Ein kleiner Trost für dich: du hast als Single einen Steuerfreibetrag von aktuell 8.820 € in 2017 und kannst deinen Lohnsteuereinbehalt durch den Arbeitgeber im Folgejahr durch eine Einkommensteuererklärung über das Finanzamt rückerstatten lassen...
Gruß siola55
Hallo,ich mache nun schon seit dem 18. August einen Ferienjob bei Mercedes Benz...
Du meinst wohl seit dem 18.April 2017 ?!?
SK 6 ist eigentlich nur bei mehreren Jobs der Fall - da würd ich nochmal beim Finanzamt nachfragen.
Ferienjob schon ab 18. August?
Von welchem Jahr schreibst Du hier?
Es ist ein himmelweiter Unterschied zwischen den Steuerklassen I und VI. bei Steuerklasse VI gibt es 0 € Freibeträge. Hast du deine Steuer-ID dem Arbeitgeber eventuell nicht mitgeteilt, weshalb er auf Steuerklasse VI abrechnet?
Du solltest auf jeden Fall herausfinden, weshalb du in Steuerklasse VI gerutscht bist und das schnellstmöglich auf Klasse I umstellen, dann passt das auch mit den Abzügen.
Die Steuerklasse VI ist eigentlich nur für Personen gedacht, die mehrere Jobs ausüben oder, wenn man seine Steuer-ID dem Arbeitgeber nicht mitgeteilt hat. Der Bezug von Bafög hat damit nichts zu tun.
Am besten du fragst, bei deinem Finanzamt nach. Dort kannst du einen Antrag auf Wechsel in die Steuerklasse I stellen.
August kommt nach Juli der fängt gerade an .
Bei Bewerbung angegeben ,ok . Nicht angegeben bei Einstellung !
Da liegt in der Realität ein Unterschied !
Ergo ; in die Lohnbuchhaltung und um Änderung , mit Steuer - Nr , bitten !
Die habe ich damals bei der Bewerbung abgegeben. Wird es mir eventuell wegen dem Bafög das ich monatlich erhielt abgezogen? Habe damals um die 130€ bekommen