Steuernachzahlung bei Klasse 6 vermeiden
Mein mann ist über zwei Betriebe angestellt. Und hat dadurch die Steuerklasse 6 erhalten. Nun müssen wir Steuern nachzahlen. Ansonsten haben wir beide die 4. Wie können wir eine Nachzahlung vermeiden? Können wir auch schon Steuern vorauszahlen um im nächsten jahr nicht so viel nachzahlen zu müssen?
2 Antworten
Zunächst ist die Steuerklasse 6 bei einem zweiten Beschäftigungsverhältnis nicht zu vermeiden.
Eine freiwillige Steuerzahlung ist im deutschen Steuerrecht grundsätzlich nicht vorgesehen.
Zusätzliche Einkommensteuervorauszahlungen müssen durch das FA festgesetzt werden. Der Steuerpflichtige ist allerdings nicht verpflichtet, die Jahressteuer erhöhende Umstände von sich aus mitzuteilen.
Ihr könnt allerdings einen begründeten Antrag auf Festsetzung einer zusätzlichen Vorauszahlung beim FA zu stellen.
Vorauszahlungen werden nur festgesetzt, wenn sie im Kalenderjahr mindestens € 400,00 und für einen Vorauszahlungstermin (vierteljährlich) mindestens € 100,00 betragen (§ 37 Abs. 5 EStG).
Steuerklasse wechseln?