Zahlt man steuern nach wenn ehepartner nicht berufstätig ist?
Hallo, mein Mann arbeitet und ich studiere/studierte ohne Einkommen. So beträgt unsere Steuerklasse 3&5 wir sind nicht Steuererklärungspflichtig. Haben auch noch keine gemacht, würden diese aber nachholen wollen. Wie sieht das da mit der Nachzahlung aus? Lohnt sich das in unserem Fall überhaupt?
4 Antworten
wir sind nicht Steuererklärungspflichtig.
Selbstverständlich seid Ihr Steuererklärungspflichtig. *)
Ob es zur Steuerberechnung / zu zahlender Steuer kommt, das hängt von Eurem gemeinsamen Einkommen ab.
https://www.ecovis.com/hannover/pflicht-zur-erklaerungsabgabe-bei-steuerklassenkombination-iii-v/
Wer keine Steuererklärung abgibt kann auch keine zu viel gezahlte Steuer zurück bekommen.
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Nicht jeder Steuerpflichtige weiß, dass man als verheiratetes Paar bei einer Steuerklassenkombination von Klasse III und V (auch IV/IV im sog. Faktorverfahren) zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet ist. Dies ist jedoch gesetzlich vorgeschrieben.
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Hmmmm ... wenn sich steuerklassen.com und § 46 Abs. 2 Nr. 3a widersprechen ... wie soll man da rausfinden wer von den beiden jetzt Recht hat? :-(
Wenn einer der Ehegatten nichts verdient hat, dann ist eine Steuererstattung fast sicher. Gebt doch Eure Daten in eine Steuersoftware oder in Mein Elster ein, dann könnt ihr immer noch entscheiden, ob Ihr die Erklärung absendet!
Steuerprogramme lieferen oftmals eine Prognose zu den zu erwartenden Rück- oder Nachzahlungen. Macht doch einfach eine Erklärung auf dem Papier und entscheidet nach der Prognose ob ihr sie einreicht.
Wenn ihr Steuerklasse 3/5 habt seid ihr erklärungspflichtig, da erledigt sich die Frage ob sich das lohnt von ganz allein.
Wenn der Partner unter Steuerklasse 5 kein Einkommen hat, was hier der fall sein soll, dann besteht keine Abgabepflicht.