Einkommenssteuer höher als Lohnsteuer?
Ich habe mit dem Elster-Programm meine Einkommenssteuer-Erklärung gemacht, da ich zusätzlich zur nicht-selbstständigen Arbeit noch geringen Gewinn aus Gewerbebetrieb habe (nur 40€ leztes Jahr nach Abzug der Ausgaben).
Das Elster-Program hat mir nun eine Nachzahlung von über 800€ Einkommenssteuer ausgerechnet!!! Kann das richtig sein?
Ich habe alles überprüft, und was ich eingegeben habe, ist richtig. Ich kann leider weder hohe Werbungskosten noch Entfernungspauschalen geltend machen, aber dass ich was nachzahlen muss und so viel?? o_O
Kann es also sein, dass ich zusätzlich zur bereits entrichteten Lohnsteuer noch Einkommenssteuer nachzahlen muss, bloß weil ich die Einkommenssteuer-Erklärung mache? Denn dann kann ich mein Gewerbe auch abmelden.
Vielleicht weiß ja jemand eine Antwort. Vielen Dank im Voraus.
4 Antworten
Ich bin mir eigentlich ziemlich sicher, dass ELSTER die Nachzahlung gar nicht berechnet. Das wäre auch rechtlich ohne Prüfung ziemlich heikel...
Doch Elster macht so eine Berechnung.
Man kann sich von Elster eine Berechnung ausdrucken lassen, die aber keine rechtliche Bindungswirkung hat. Aber die hat bis jetzt immer mit dem späteren Bescheid überein gestimmt, deshalb bin ich doch etwas beunruhigt.
Die Lohnsteuer ist nur eine Erhebungsform der Einkommensteuer.
Wenn Du also auf Dein Gehalt Lohnsteuer gezahlt hast. Und kein Freibetrag eingetragen war, dann dürfte bei einem zusätzlichen Gewinn von 40,- Euro, keine Steuer von 800,- Euro rauskommen.
Es ist für mich eher wahrscheinlich, dass Du einen Fehler in Elster gemacht hast.
Nimm einfach den Gewinn raus. Dann müßte nur mit dem Lohn exakt das rauskommen, was Deine Lohnsteuer ausmacht.
Gib doch einfach mal mehr Fakten. Steuerklasse? Verheiratet? Lohnersatzleistungen....
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Arbeitgeber / Steuerberater in dieser Höhe sich verrechnet.
dass ich zusätzlich zur bereits entrichteten Lohnsteuer noch Einkommenssteuer nachzahlen muss, bloß weil ich die Einkommenssteuer-Erklärung mache?
Das kann nur dann sein, wenn Dein Arbeitgeber sich verrechnet hatte beim Abzug der Lohnsteuer.
Du hast Steuerklasse 1 und außer Arbeitslohn und 40 Euro Gewinn keine weiteren Einnahmen gehabt? Dann muss sich einer verrechnet haben, entweder bei der Lohnsteuer oder bei den Eingaben für Elster. Kranken- und Rentenversicherung angegeben?